Wohnwagen .....Stützlast

Diskutiere Wohnwagen .....Stützlast im Forum Nissan NV200 im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Für kommende Aktivitäten möchte ich mir demnächst einen leichten Wohnwagen an meine Evalia hängen. Die Stützlast im KFZ Brief nennt 44 kg, in der...
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boelmat

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....Der Meister hat im System ein Gutachten vom TÜV Rheinland (im Auftrag von Nissan Deutschland) gefunden, das eine Erhöhung der Stützlast auf 75kg ohne bauliche Veränderung am Fahrzeug zulässt.....

Kann ich so bestätigen. Dank des obigen Hinweises :danke: erkundigte ich mich am Freitag beim örtlichen Nissanhändler nach diesem Gutachten und erhielt es nach ca. 5 min Suche ausgehändigt. Kostenlos :top: . Es erlaubt die "Erhöhung der zulässigen Stützlast ohne technische Änderungen am Fahrzeug" auf 75 kg.

Verwendungsbereich:
Nissan HSN 1329
Typ M20M, M20N
Nissan NV200, alle Varianten/Versionen gemäß EG-BE

Die im Einzelfall montierte AZV muss das natürlich auch hergeben, steht ja da an der Plakette.
Lt. Gutachten muss ein amtlich anerkannter Sachverständiger die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Angaben im Gutachten bescheinigen.
Beim TÜV erhielt ich dazu eine "Berichtigung der Zulassungsbescheinigung gemäß §13 Abs.1 FZV".
Kosten: 29,75 Euronen. Hiermit wird der Eintrag unter Ziffer 13 auf 75 kg. geändert.
Unter "Hinweise" findet sich darauf der Eintrag: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich".
Hab ich Freitag nicht mehr geschafft.

Fazit:
Ob mit oder ohne :twisted: Eintrag in den Fahrzeugpapieren:
der NV200 verträgt amtlich anerkannt 75 kg Stützlast.
 
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kiwi05

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Nach einer parallel zu euren Erkenntnissen erfolgten Anfrage bei Nissan Deutschland, hat Nissan D meinem Händler die Möglichkeit der Stützlastauflastung nach TÜV Rheinland Gutachten auf 75kg bestätigt. Ein Termin zur Vorführung beim TÜV Gutachter beim Nissan Händler ist vereinbart.:bravo:
....vielleicht bekomme ich bei der Gelegenheit die Reifen mit Loadindex 88 gleich mit eingetragen....
Jedenfalls scheint es sich gelohnt zu haben, diese Thema nochmal auszugraben....:)
 
Evie

Evie

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Was macht das denn für einen Sinn die Reifen mit Loadindex 88 einzutragen wenn es seit über 10 Jahres sowieso schon erlaubt ist :?:

Schaust du hier, da wird dir geholfen ;-)

Informationen rund um das Thema "Reifen"

Und hier steht alles was man wissen muß, wer ganz sicher gehen möchte Druckt sich das aus und legt es zu den Fahrzeugpapieren ins Handschufach in sein Auto. So ist man auch bestens gewappnet gegen hinterdörfler der Rennleitung oder vernarbte TÜVler. :lol:
 
K

kiwi05

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@ Evie:....und wenn ich es in einem Aufwasch mit eingetragen bekomme, muß ich diese Diskussionen nie führen und die zusätzlichen Unterlagen nie mitführen...
 
Tom-HU

Tom-HU

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Auch ich habe heute von meinem Nissan-Händler das genannte Gutachten erhalten :top: und werde wohl im Zuge der nächsten TÜV-Vorführung die 75 kg Stützlast eintragen lassen.

Ein Verbot der Weitergabe des Gutachtens habe ich in diesem übrigens nicht gefunden, die Gutachtliche Stellungnahme darf lediglich nicht auszugsweise vervielfältigt werden. Diese Einschränkung steht auch regelmäßig z.B. in bauaufsichtlichen Zulassungen; sie soll sicherstellen, dass nicht nur 'positive' Ergebnisse, sondern auch alle Einschränkungen vervielfältigt werden.
Also, wer es mal lesen möchte...
 
Evie

Evie

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Gerne :D

Frag doch mal Nissan ob man es als PDF Datei ins Forum stellen darf. Denn wenn es weitergegeben werden darf dürften die so doch auch nichts dagegen haben.
 
Reisebig

Reisebig

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Na öffentlich könnte dann doch ein Problem sein, aber vielleicht erlauben Sie ja eine Weitergabe per Mail ?
 
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FrankenHDK

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Habe mir letzte Woche auch die TÜV Bescheinigung abgeholt und muss dann demnächst noch zur Zulassungsstelle um den Fahrzeugschein updaten zu lassen.
Freut mich, dass es bei Euch auch funktioniert hat!

@Tom-HU: Ich war mir bei der Formulierung nicht 100% sicher, deshalb möglicherweise etwas übervorsichtig...

Viele Grüße

Thomas
 
letstry4

letstry4

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Habe heute beim TÜV vorgesprochen um mir die Bescheinigung für die Zulassungsstelle zu besorgen. Alles insoweit kein Problem, aber es wird tatsächlich wert auf den Händlerstempel auf dem Gutachten gelegt. Das steht auf der letzten Seite des Gutachtens und der TÜV Prüfer muss sich an die dort vorgegebenen Voraussetzungen halten. Nach gutem Zureden hat es bei mir nun auch ohne diesen Stempel geklappt. Kostenpunkt € 29,75 und dann noch bei der Zulassungsstelle für die Neuausfertigung des Fahrzeugscheines noch € 11,70. Jetzt habe ich es offiziell im Fahrzeugschein unter Punkt 13: 75 Kg .

Ein großes Dankeschön an dieses Forum für die sehr hilfreichen Beiträge!
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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.. und jetzt in die FAQ damit
 
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kiwi05

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So bei mir stehen nun auch 75kg Stützlast unter Punkt 13 des KFZScheins:bravo:
Der Freundliche hatte alle Unterlagen parat, der TÜV Mann wars zufrieden und ich bin es auch.
Kosten incl. Neuem KFfZSchein und MWSteuer: 49,80€
 
M

Magnum1973

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War mit o.a. gutachterlichen Stellungnahme mit Stempel und Unterschrift vom Freundlichen beim TÜV Rhld., dort wurde mir gesagt, das Schreiben wäre nicht das Papier wert, auf das gedruckt wurde.
Bräuchte ein Originalschreiben von NISSAN oder ABE oder...
Ab zum Nissanhändler, der ssagt, alles Quatsch . Es gibt sonst nichts ausser dieses Gutachten.
Ab zur TÜV Hauptstelle Aachen, dort ein sehr netter Leiter a.a.S., der sagte, kein Problem, das geht. Es darf halt nur nicht jeder TÜV-Bedienstete genehmigen, es kommt auf die berufliche Stellung an.
Also, am besten den Boss des TÜVs vorort ansprechen, dann erspart man sich wie in meinem Fall eine Menge Fahrerei.
Hauptsache 75!!
 
S

Steindi

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Jetzt weiß ich zumindest, dass meine Evalia schon etwas länger auf Lager stand.
Am Samstag abgeholt, Blick in den Zulassungsschein "Stützlast 44kg". Dabei hatte ich vor dem Kauf extra danach gefragt. Der Händler schaut, was man da jetzt noch machen kann ...
Bin gespannt, laut diesem Thread sollte das ja kein großes Problem werden.

Schöne Grüße
Thomas
 
Reisebig

Reisebig

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Vielleicht stellst Du Ihm die Informationen zur Verfügung, dann geht es vielleicht schneller und Ihr habt weniger Streß miteinander ?
 
S

Steindi

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Stress haben wir deshalb keinen, AHK brauch ich sowieso erst nächstes Frühjahr.
Der Händler wusste auch selbst, dass am Evalia nichts geändert wurde, sondern nur ab 03 od. 04/16 eben die 75kg im Schein stehen.
Ich bin ganz zuversichtlich, hab mich oben nur falsch ausgedrückt ;-)
 
KlausausDatteln

KlausausDatteln

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Hallo,

habe jetzt auch eine abnehmbare AHK mit eingetragenen 75 kg Stützlast, das mit der Umtragung der erhöhten Stützlast hat alles so funktioniert wie beschrieben.
Heute haben wir dann unser neues "Schätzchen" abgeholt, einen Wohnwagen Avento Master 350 aus dem Baujahr 1989.
Mit 525 Kg Leergewicht und 850 Kg zGG läßt der sich mühelos ziehen, man merkt den fast gar nicht :D.
Jetzt freuen wir uns auf hoffentlich viele schöne Kurz- und Fernreisen!

Gruß,
Klaus
 
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KlausausDatteln

KlausausDatteln

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Hallo,
was heisst "funktioniert" ? Stuetzlast am Auto auf erhoehten Wert hochgesetzt?
Uebrigens, dieses link-aehnliche im Deinem Beitrag ist nicht lesbar.
gruss Helmut

Danke für die Infos, Helmut. Habe dieses eingebettete Bild entfernt und den Text korrigiert, war schon spät gestern :lol:

Gruß,
Klaus
 
basmarti

basmarti

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Hi, wäre jemand so nett, mir das Gutachten 166XS0009-00 von Nissan zuzusenden ?
 
Thema: Wohnwagen .....Stützlast

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