Wohnwagen .....Stützlast

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kiwi05

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Für kommende Aktivitäten möchte ich mir demnächst einen leichten Wohnwagen an meine Evalia hängen.
Die Stützlast im KFZ Brief nennt 44 kg, in der Nissan Betriebsanleitung stehen 75 kg , die vom Nissan Händler angebaute Thule Anhängerkupplung, die ja genau für diese Automodell ist, sagt laut Aufkleber an der Kupplung 75kg.
Darauf angesprochen sagt mein Händler die Angabe an der Kupplung gelte, das HDK Forum sagt einstimmig 44kg, und der Nissan Servce, den ich angeschrieben habe, kann gar keine Auskunft geben, ohne Fotokopien meiner Papiere ?!?
Heute habe ich einen gebrauchten Knaus Eifelland Holiday 350 begutachtet. Zulässige Gesamtmasse 1000kg.
Der Besitzer und ich haben die Deichselspitze auf eine Personenwaage gestellt: 74kg.
Das ist doch völlig lächerlich. Welchen Wohnwagen kann man denn überhaupt an den Nissan NV200 hängen, wenn schon ein solcher Winzling deutlich zu schwer ist, was die Stützlast betrifft.
Was riskiere ich, wenn ich solch einen Wohnwagen trotzdem anhäge und damit fahre?
 
zooom

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Also: Die zulässige Stützlast bestimmt der Fahrzeughersteller, nicht der Hersteller der AHK.
Beim NV sind es bis April 2016 eben 44kg, seit April 2016 75kg. In der Schweiz steht die Stützlast sogar im Fahrzeugausweis.
Die erforderliche Stützlast eines Anhängers muß nicht größer sein als 2% des zul. Ges.Gew. und auch nicht größer als 25kg, so steht es am Zugmaul des Anhängers. Das Fahrverhalten wird aber besser, wenn man die 44kg nutzt.
Also im Wohnwagen umstauen, die 75kg, die Ihr gemessen habt, sind kein absoluter Wert, den kannste verändern.
 
Tom-HU

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Ich habe das gleiche "Problem": wir haben einen Eriba Touring mit zGG 1000 kg und können ihn nicht (sinnvoll) auf unter 44 kg Stützlast trimmen. Schwere Sachen ganz nach hinten ist keine gute Idee (Stichwort Massenträgheitsmoment)!
Was riskiere ich, wenn ich solch einen Wohnwagen trotzdem anhäge und damit fahre?
Zum 'Risiko' beim Überschreiten der eingetragenen 44 kg Stützlast hatte ich hier schonmal was geschrieben: In D kostet es bis 66 kg Stützlast also nur eine Verwarnung, wenn sie kontrolliert wird. Da das sehr selten geschieht, sehe ich das nicht so kritisch...:rund:
 
zooom

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Da ich ja mit dem NV schon 2to Anhängelast bewegt habe (mit der verstärkten AHK) um damit mit dem Autotransportanhänger einen anderen NV200 zu bewegen, da fand ich das relativ einfach mit der Stützlast: Das Auto etwas vor- oder zurückgefahren, schon hat es gepaßt. Ich denke beim Touring sind die Gasflaschen das Hauptproblem (hat er 2?) Ich würde auch nicht nach hinten stauen sondern möglichst achsnah.
Anyway, es ist eine gute Sache, daß der NV jetzt endlich 75kg hat.
 
Tom-HU

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Ich würde auch nicht nach hinten stauen sondern möglichst achsnah.
Genau! (Sogar mit nur einer (5kg-)Flasche sind es aber etwas mehr als 44 kg ...)

Anyway, es ist eine gute Sache, daß der NV jetzt endlich 75kg hat.
Ja, das ist toll - nur nicht für diejenigen, die jetzt schon 44 kg eingetragen haben:rund:.
Kann man denn irgendwo auch konstruktive Änderungen/Verstärkungen am Fahrzeug erkennen, die bei der Stützkraft-Abtragung helfen?
 
zooom

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Ich hab nix gesehen, aber ich glaube nicht, daß man da nachträglich von Nissan ne Freigabe bekäme.
 
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rgruener

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sowas hat schon hin und wieder geklappt. ich würde es auf jeden fall versuchen.
 
Tom-HU

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... aber ich glaube nicht, daß man da nachträglich von Nissan ne Freigabe bekäme.
Es geht mir weniger um eine Freigabe, sondern eher darum, ob die Konstruktion auch mehr als die ominösen 44kg aushält, ohne Schaden zu nehmen.

Ich vermute ja nach wie vor, dass diese 'krumme Zahl' 44 kg daraus resultiert, dass das genau 4% (Mindeststützlast) der zulässigen Anhängelast 1100 kg sind.

Wenn ich wüsste, dass jetzt 75 kg erlaubt sind bei unveränderter Bauweise, würde ich entspannter auch mit 50-65 kg Stützlast fahren... ;-)
 
tvinnefossen

tvinnefossen

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Ich hab nix gesehen, aber ich glaube nicht, daß man da nachträglich von Nissan ne Freigabe bekäme.

Habe mich für meinen Tourneo Connect schlau gemacht, um eine legale Erhöhung meiner 75 kg auf 90 kg zu bekommen. gern auch mit Umbau etc. pp. Mir fehlen 7,5 kg um unsere 4 Fahrräder auf dem Kupplungsträger zu transportieren. Nach einer kurzen Korrespondenz mit Ford Deutschland war klar: No way!

44 kg für ein Familienauto sind aber schon fast frech.... wenn ich das mal so sagen darf....
 
zooom

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Es geht mir weniger um eine Freigabe, sondern eher darum, ob die Konstruktion auch mehr als die ominösen 44kg aushält, ohne Schaden zu nehmen.

Ich vermute ja nach wie vor, dass diese 'krumme Zahl' 44 kg daraus resultiert, dass das genau 4% (Mindeststützlast) der zulässigen Anhängelast 1100 kg sind.

Wenn ich wüsste, dass jetzt 75 kg erlaubt sind bei unveränderter Bauweise, würde ich entspannter auch mit 50-65 kg Stützlast fahren... ;-)

Da ich nicht über ein Spektralanalysegerät verfüge (noch nicht mal das), und meine Werkstoffprüfungsglaskugel gerade beschlagen ist, kann ich Dir da leider kein Dispens erteilen. Man will one yes not in the nettles sit , when you know what I mean.
 
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rotes-klapprad

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[QUOTE="Tom-HU, post: 130692, member: 5105"
Ich vermute ja nach wie vor, dass diese 'krumme Zahl' 44 kg daraus resultiert, dass das genau 4% (Mindeststützlast) der zulässigen Anhängelast 1100 kg sind.
[/QUOTE]

Das vermute ich auch, das hab ich an anderer Stelle schon mal kund getan. Und zwar lief das imho so:
Die haben gerechnet und da ist raus gekommen, dass die Karre 38 Kg Stützlast verträgt. Dann haben sie gemerkt dass das zu wneig ist bei 1100Kg Anhängelast. Und die Marketingfuzzis haben gesagt: "1100 kg brauche wir, guckt wie ihr das hin kriegt".
Und dann haben die Ingenieure so lange an irgendwelchen Sicherheitszuschlägen und -koeffizienten gedreht, bis da 44kg stand.
Oder, andere Möglichkeit, irgendeiner der Jungs hatte nen ganz schlechten Tag und hat da Daten verwechselt.

Letztlich bin ich aber der Meinung, dass a) bei sowas immer mit satten Sicherheitszuschlägen gerechnet wird (wir sind nicht im Flugzeugbau) und b) ein Fahrradträger auf der Kupllung durch die Gesamtdynamik die Kupplung deutlich stärker belastet als eine Hängerdeichsel.
Ein kleiner WW mit 75kg Stützlast- da stimmt aber was nicht. die alten PKW wie Opel Kadett ahtten alle nur 50 kg maximale Stützlast.
 
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kiwi05

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Ein kleiner WW mit 75kg Stützlast- da stimmt aber was nicht. die alten PKW wie Opel Kadett ahtten alle nur 50 kg maximale Stützlast.

So wie er da stand, waren 2 x 11kg Gasflaschen und Ersatzrad im Bugkasten, dazu ein Vorzelt mit Gestänge im Kasten vor der Achse
Alle vor der Achse befindlichen Stauräume leerzuräumen, damit ich auf 44kg Stützlast komme, scheint mir aber auch nicht im Sinne des Erfinders.
 
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rotes-klapprad

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75kg tatsächliche Stützlast für so nen kleinen Wowa ist schlicht abstrus viel. Da stimmt was im Konzept oder der Beladung nicht.
Du "musst" ja auch nicht auf 44kg kommen, 25 reichen völlig.
 
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FrankenHDK

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Hallo zusammen,

Ich habe gute Nachrichten für alle Stützlast-geplagten. Ich war gestern in unserer Nissanwerkstatt für die dreijahres-Inspektion und habe mir gedacht, ich frage mal wegen der Stützlast nach (unserer ist ein Benziner aus 2013). Und siehe da: Der Meister hat im System ein Gutachten vom TÜV Rheinland (im Auftrag von Nissan Deutschland) gefunden, das eine Erhöhung der Stützlast auf 75kg ohne bauliche Veränderung am Fahrzeug zulässt. Er hat mir eine Kopie davon mitgegeben. Mit der muss ich jetzt zum TÜV und danach zur Zulassungsstelle, um den Fahrzeugschein ändern zu lassen. Nachdem ich nächste Woche sowieso Termin beim TÜV habe, werde ich das gleich mal versuchen. Ich halte Euch auf dem Laufenden! Viele Grüße
Thomas
 
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FrankenHDK

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Leider ist ein Passus drin, nachdem man das Gutachten nicht ohne Genehmigung vervielfältigen darf. Um Dich von weiter oben zu zitieren: Man will sich ja nicht in die Nesseln setzen....
Aber falls das weiterhilft: Gutachtennummer ist die 166XS0009-00

Gruß

Thomas
 
Reisebig

Reisebig

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Vielleicht sollte mal jemand mit geballter Nissanpower und drei o im Namen ne Anfrage an folgende Adresse stellen :mrgreen:

**********

Vielleicht darf Er sie ja dann genehmigt verteilen :bravo:
 
Thema: Wohnwagen .....Stützlast

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