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<blockquote data-quote="Guest" data-source="post: 76457"><p>Hallo,</p><p></p><p>zum Lastindex lässt sich folgendes sagen:</p><p></p><p>Neuerung seit Ende 2004 ¹):</p><p></p><p>In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 87 (entspricht 545 kg siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl bei dem Load-Index. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von verstärkten Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.</p><p></p><p>Bitte unbedingt beachten: Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (also V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index des Reifen vorzunehmen sind. Siehe hierzu auch Punkt "Lastindex".</p><p></p><p>Um Zweifel auszuschließen sollte das Fachpersonal des Reifenhandels zu der richtigen Wahl des Reifens befragt werden. Dazu alle Unterlagen und Fahrzeugpapiere bereithalten.</p><p></p><p>¹) Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG</p><p></p><p>(Quelle: ADAC)</p><p></p><p>Ob Du nun unbedingt C-Reifen montieren musst, dass kann Dir sicherlich ein guter Reifenhändler beantworten, bzw. auch der TÜV, die DEKRA.</p><p>Vielleicht reicht ja hier einfach eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Fahrzeugherstellers, bzw. des Reifenherstellers aus.</p><p></p><p>Der Lastindex 99 bedeutet übrigens, dass die max. Tragfähigkeit pro Rad bei 775 kg, also je Achse bei 1.550 kg liegt.</p><p>Die 97 dahinter bezieht sich auf die Tragfähigkeit je Reifen bei Zwillingsbereifung.</p><p>Diese Zahl kannst Du bei Deinem Fahrzeug also vernachlässigen, da Du ja mit Sicherheit keine zwillingsbereifte Hinterachse hast.</p><p></p><p>Gruß</p><p>Martin</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Guest, post: 76457"] Hallo, zum Lastindex lässt sich folgendes sagen: Neuerung seit Ende 2004 ¹): In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 87 (entspricht 545 kg siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl bei dem Load-Index. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von verstärkten Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre. Bitte unbedingt beachten: Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (also V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index des Reifen vorzunehmen sind. Siehe hierzu auch Punkt "Lastindex". Um Zweifel auszuschließen sollte das Fachpersonal des Reifenhandels zu der richtigen Wahl des Reifens befragt werden. Dazu alle Unterlagen und Fahrzeugpapiere bereithalten. ¹) Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG (Quelle: ADAC) Ob Du nun unbedingt C-Reifen montieren musst, dass kann Dir sicherlich ein guter Reifenhändler beantworten, bzw. auch der TÜV, die DEKRA. Vielleicht reicht ja hier einfach eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Fahrzeugherstellers, bzw. des Reifenherstellers aus. Der Lastindex 99 bedeutet übrigens, dass die max. Tragfähigkeit pro Rad bei 775 kg, also je Achse bei 1.550 kg liegt. Die 97 dahinter bezieht sich auf die Tragfähigkeit je Reifen bei Zwillingsbereifung. Diese Zahl kannst Du bei Deinem Fahrzeug also vernachlässigen, da Du ja mit Sicherheit keine zwillingsbereifte Hinterachse hast. Gruß Martin [/QUOTE]
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