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<blockquote data-quote="welfen2002" data-source="post: 119239" data-attributes="member: 74"><p>Ein Gesetz muss nicht logisch erklärbar sein und auch keine Zielsetzung haben. Ein Gesetz kann es auch nur einfach so geben. Bei dem Verbot kein Mobiltelefon zu benutzen geht es überhaupt nicht um die Haltung beim Fahren und auch nicht ob ich mich ablenken darf, sondern nur darum, dass ich Geräte, mit denen man telefonieren könnte nicht in der Hand halten darf. Funken ist z.B. nicht telefonieren und auch das Knie meiner minirocktragenden Beifahrerin kann mehr ablenken als ein Telefon. Das ist aber alles Erlaubt! Inhaltlich mag es das Gleiche sein, ob ich die Taschenrechnerfunktion des Handys benutze oder einen Taschenrechner, juristisch ist das eine aber verboten und das andere Erlaubt. Da der Gesetzestext sich aber auf "während der Fahren" bezieht, darf man an einer roten Ampel sehr wohl telefonieren. Rechtsexperten mögen sich wohl ehr Gedanken darüber machen, ob man beim rückwärtseinparken mit einem Handy die Taschenrechnerfunktion benutzen darf? Bei einem Funkgerät mit eingebauter Taschenrechnerfunktion geht das auf jeden Fall.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="welfen2002, post: 119239, member: 74"] Ein Gesetz muss nicht logisch erklärbar sein und auch keine Zielsetzung haben. Ein Gesetz kann es auch nur einfach so geben. Bei dem Verbot kein Mobiltelefon zu benutzen geht es überhaupt nicht um die Haltung beim Fahren und auch nicht ob ich mich ablenken darf, sondern nur darum, dass ich Geräte, mit denen man telefonieren könnte nicht in der Hand halten darf. Funken ist z.B. nicht telefonieren und auch das Knie meiner minirocktragenden Beifahrerin kann mehr ablenken als ein Telefon. Das ist aber alles Erlaubt! Inhaltlich mag es das Gleiche sein, ob ich die Taschenrechnerfunktion des Handys benutze oder einen Taschenrechner, juristisch ist das eine aber verboten und das andere Erlaubt. Da der Gesetzestext sich aber auf "während der Fahren" bezieht, darf man an einer roten Ampel sehr wohl telefonieren. Rechtsexperten mögen sich wohl ehr Gedanken darüber machen, ob man beim rückwärtseinparken mit einem Handy die Taschenrechnerfunktion benutzen darf? Bei einem Funkgerät mit eingebauter Taschenrechnerfunktion geht das auf jeden Fall. [/QUOTE]
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