Welches Navigationssystem ???

Diskutiere Welches Navigationssystem ??? im Forum Allgemeine Fragen und Themen im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Moin moin ... Obwohl ich eher ein Freund von Landkarten und dem Notieren von markanten Punkten beim Navigieren (Orientieren) bin, möchte ich mir...
G

Guest

Guest
odfi schrieb:
Dass ein Navi-per-Handy wie telefonieren gilt, aber ein Navi-per-Navi nicht... komische Rechtsvorschrift. :mad:

... Ich brauche nicht erst googlemaps, damit mein Smartphone weiß, wo ich bin - selbst bei ausgeschaltetem GPS kann es anhand der Funkmasten erkennen, wo ich bin und wenn die die Infos dazu benutzen, mein Haus auszuräumen, kann ich das eh nicht verhindern, außer ich habe konsequent unterwegs das Internet immer aus, aber das führt dann meine Smartphone-Nutzung ad absurdum...

Es ist auch eine komische Rechtsvorschrift, dass man irgendwo in USA seine Frau nur mit einem Knüppel größer 4 cm Durchmesser verprügeln darf - na und?
Mir hat übrigens ein Richter mal genau erklärt, was ich mit dem Handy machen darf, wenn ich hinterm Lenkrad sitze: Ich darf es nicht mal berühren, geschweige draufsehen.
Es bleibt Dir aber unbenommen, die Vorschriften zur Handynutzung am Steuer bis hin zum Bundesverfassungsgericht klären zu lassen. Bis das erfolgt ist, halten wir uns aber schon an geltendes Recht - auch wenn es komisch erscheint.

Schön, dass Du eine Roaming-Flat hast. Viele haben aber gar keine Flat, und wundern sich dann, weshalb der Einkaufsbummel durch Holland nen Monat später unerwartet teuer wurde...

Status wäre also, dass man mit dem Smartphone mehr oder weniger gut navigieren kann, es aber praktisch wegen dem Handynutzungsverbot im Straßenverkehr nicht darf und Bußgelder, Punkte und im Falle eines Unfalles zusätzliche Strafen und den Verlust des Versicherungsschutzes zu befürchten hat. Erst gestern war in den Nachrichten ein Verfahren gegen eine Frau, die offenbar durch Handynutzung am Steuer 2 Personen tödlich verletzt hat.

Zur Standortfeststellung: Da haben mal wieder alle im Elektronikmarkt zugegriffen, ohne sich vorher darüber zu informieren, was der Kauf sonst noch so bewirkt.

Als der Knilch, äh, George Orwell 1949 sein Buch "1984" vorstellte, waren die Menschen entsetzt über staatliche Überwachung - und jetzt, im Jahre 2015, kaufen und zahlen sie sogar selbst die Geräte, die Staat und Dritte für eine ständige Überwachung brauchen, und brüsten sich damit noch...

Wo bleibt der sonst übliche Aufschrei der Massen?
 
Q

Quedlinburger

Neues Mitglied
Beiträge
8
Wie man zur Nutzung des Smartphones aus datenschutzrechtlichen Gründen steht, bleibt jedem selbst überlassen.
Man benötigt zum Navigieren mit dem Telefon gar keine Onlineverbindung. Es gibt einige Möglichkeiten sich die entsprechenden (doch ziemlich genauen und auch häufig aktuellen) Karten zu Hause per W-LAN herunterzuladen und dann anschließend nur über GPS zu navigieren. Wenn das Telefon dabei ordentlich in einer entsprechenden Halterung steckt, dürfte auch der Gesetzgeber damit zufrieden sein. Denn § 23 Abs. 1a besagt:

"(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."

Bei vielen Streitfragen vor Gericht, die ich jetzt gerade gefunden habe, hatte der Beklagte immer das Telefon auf die eine oder andere Art in der Hand gehabt oder zumindest mit den Fingern am Touchscreen bedient. Es erklärt sich also von selbst, das ich Änderungen an der Route etc. "im Stand, bei abgestelltem Motor" zu tätigen habe. Es sei denn es geht irgendwie über Sprachsteuerung. Das selbe gilt dann wohl auch für die handelsüblichen "Navis".

Zu denken bei der ganzen Diskussion über Fahrsicherheit gibt mir dann nur immer die Sache, dass ich zwar das Telefon nicht bedienen darf (was ich übrigens vollauf unterstütze) aber ich durchaus Rauchen, das Radio bedienen oder in eine Schnitte beißen darf. Ist zwar per Gesetzestext nicht erlaubt, wird aber nie geahndet.

Jens
 
F

Fischotter

Mitglied
Beiträge
1.394
wenn ich das alles lese, liebe ich doch mein fest eingebautes, auch wenn die Karten nicht mehr aktuell sind. Das bedienen des Teils kann ich auch beim fahren machen, da kräht kein Hahn dagegen.

ciao
 
odfi

odfi

Mitglied
Beiträge
2.245
Quedlinburger schrieb:
"(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. ..."

Bei vielen Streitfragen vor Gericht, die ich jetzt gerade gefunden habe, hatte der Beklagte immer das Telefon auf die eine oder andere Art in der Hand gehabt oder zumindest mit den Fingern am Touchscreen bedient. Es erklärt sich also von selbst, das ich Änderungen an der Route etc. "im Stand, bei abgestelltem Motor" zu tätigen habe.
Na dann is ja alles jut... Smartphone hängt bei mir per Bluetooth an der Auto-Freisprechanlage und steht sicher im vorderen linken Getränkehalter zum ablesen. Und zum ändern halt ich eh an. Gerade noch mal der Illegalität von der Schippe gehopst. :p
 
G

Guest

Guest
Quedlinburger schrieb:
...aber ich durchaus Rauchen, das Radio bedienen oder in eine Schnitte beißen darf. Ist zwar per Gesetzestext nicht erlaubt, wird aber nie geahndet.

Jens

Hallo Jens,

wo steht im Gesetz, dass Rauchen, Radio bedienen oder in eine Schnitte beißen per Gesetzestext nicht erlaubt ist?

odfi schrieb:
Smartphone ... steht sicher im vorderen linken Getränkehalter zum ablesen.

Ah ja. Die Aussagen der Rechtsprechung laut Jens sagen aber

Quedlinburger schrieb:
...Telefon dabei ordentlich in einer entsprechenden Halterung steckt

Das mit der entsprechenden Halterung scheint bei Dir nicht der Fall zu sein, der Ordnungshüter Deiner Wahl könnte sich ggf. zu einer Anzeige genötigt sehen, weil das Telefon in einer dafür ungeeigneten Getränkehalterung steckt.

Aber das sind andere Probleme, jeder soll so machen wie er meint - ich setze nicht auf Smartphone und GoogleMaps als Navi.
 
Q

Quedlinburger

Neues Mitglied
Beiträge
8
Vorweg: ich bin kein Rechtsexperte. Meine Ansichten fußen also auf einer Gesetzespassage und den meiner Meinung nach folgenden logischen Konsequenzen.
Im Gesetz geht es um die Zielsetzung, den Autofahrer davon abzuhalten, sich (von was auch immer) ablenken zu lassen.
Ich habe zwar kein Gesetz dazu gefunden, aber die allgemein in der Fahrschule gelehrte Haltung beim Autofahren ist ja die "10 nach 2" Stellung. Das Verbot der Nutzung von Auto- oder Mobiltelefonen schlägt hierbei gleich 2 Fliegen mit 1 Klappe.
Sicher ist es nicht ausdrücklich verboten, zu essen oder das Radio zu bedienen. Bedenkt man aber das ungeschriebene Gesetz das immer 2 Hände am Steuer sein sollten, (wie schaltet man dann eigentlich die Gänge ;-)), sind solche Tätigkeiten schon kontraindiziert. Von der Ablenkung durch Kinder auf den Rückbänken oder eine erregte Diskussion mit der/ dem Beifahrer/in über den korrekten Weg ganz zu schweigen. Aber da hier über die Möglichkeiten zum Navigieren geredet wird, ist zumindest diese Ablenkung nicht von Bedeutung.
Noch kurz zu meiner Nutzung. Aktuell: Smartphone in einer Halterung mit Aufladefunktion, Offlinekarten mit Updates ca. alle 2 Wochen.
Künftig: (im gerade bestellten Kangoo): eingebautes Navigationssystem mit kostenpflichtigen Updates (in wie weit ich die dann erwerbe, wird sich zeigen)

Grüße
Jens
 
G

Guest

Guest
Quedlinburger schrieb:
Vorweg: ich bin kein Rechtsexperte. Meine Ansichten fußen also auf einer Gesetzespassage und den meiner Meinung nach folgenden logischen Konsequenzen.

Genau so habe ich auch oft gedacht: Problem gehabt, ins Gesetz gesehen, Problem gelöst.
Bis dann ein Richter kam und sagte: "Ja, das ist so gesehen richtig, aber schauen Sie mal dort, da wird das alles wieder einkassiert, gehen Sie zur Kasse und zahlen Sie..."

Fazit: Kein Smartphone zum navigieren, dessen Simkarte steckt während der Fahrt im festeingebauten CD 50 Phone, und navigiert wird mittels Navigationsgerät. Dann laufen die im Falle eines Unfalles vom Staatsanwalt gern genutzten Verbindungsprotokolle der Provider nämlich völlig ins Leere, und vor knapp 20 Jahren konnte ich sogar Autofahren, ohne Navi oder Smartphone, und kam auch am Ziel an.
 
helmut_taunus

helmut_taunus

Mitglied
Beiträge
9.080
Quedlinburger schrieb:
Haende ...in der Fahrschule gelehrte Haltung beim Autofahren ist ja die "10 nach 2" Stellung.
Hallo,
10 nach 2
das musst Du mal ausprobieren,
geht gar nicht,
dann besser nur eine Hand obenrechts
duckundweg Helmut
 
R

rgruener

Mitglied
Beiträge
1.988
das war auch 15 vor 2 ;-)
wird aber nicht mehr so gelehrt, heute nimmt man 180° mittig, bzw. 15 vor 3
 
Q

Quedlinburger

Neues Mitglied
Beiträge
8
Hi hi, so kann man sich vertun. Ja 10 "nach" 2 ist schwierig zu realisieren. Gemeint war 10 "VOR" 2. Meine Fahrschule ist bereits 20 Lenze her. Daher evtl. das etwas veraltete Wissen.

Sorry.

Jens
 
W

welfen2002

Mitglied
Beiträge
1.022
Quedlinburger schrieb:
Vorweg: ich bin kein Rechtsexperte. Meine Ansichten fußen also auf einer Gesetzespassage und den meiner Meinung nach folgenden logischen Konsequenzen.
Im Gesetz geht es um die Zielsetzung, den Autofahrer davon abzuhalten, sich (von was auch immer) ablenken zu lassen.
Ich habe zwar kein Gesetz dazu gefunden, aber die allgemein in der Fahrschule gelehrte Haltung beim Autofahren ist ja die "10 nach 2" Stellung. Das Verbot der Nutzung von Auto- oder Mobiltelefonen schlägt hierbei gleich 2 Fliegen mit 1 Klappe.
Ein Gesetz muss nicht logisch erklärbar sein und auch keine Zielsetzung haben. Ein Gesetz kann es auch nur einfach so geben. Bei dem Verbot kein Mobiltelefon zu benutzen geht es überhaupt nicht um die Haltung beim Fahren und auch nicht ob ich mich ablenken darf, sondern nur darum, dass ich Geräte, mit denen man telefonieren könnte nicht in der Hand halten darf. Funken ist z.B. nicht telefonieren und auch das Knie meiner minirocktragenden Beifahrerin kann mehr ablenken als ein Telefon. Das ist aber alles Erlaubt! Inhaltlich mag es das Gleiche sein, ob ich die Taschenrechnerfunktion des Handys benutze oder einen Taschenrechner, juristisch ist das eine aber verboten und das andere Erlaubt. Da der Gesetzestext sich aber auf "während der Fahren" bezieht, darf man an einer roten Ampel sehr wohl telefonieren. Rechtsexperten mögen sich wohl ehr Gedanken darüber machen, ob man beim rückwärtseinparken mit einem Handy die Taschenrechnerfunktion benutzen darf? Bei einem Funkgerät mit eingebauter Taschenrechnerfunktion geht das auf jeden Fall.
 
Thema: Welches Navigationssystem ???
Oben