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<blockquote data-quote="Big-Friedrich" data-source="post: 32823" data-attributes="member: 2"><p>Meine Recherchen haben ergeben, dass es grundsätzlich verboten ist, den Motor unnötig laufen zu lassen. Es kann mit einem Bussgeld von 10 Euro bestraft werden. Aber "unnötig" ist ein weiter Begriff. Auf jeden Fall ist es MÖGLICH, dass ein strenger umweltbewusster Polizist diese 10 Euro einkassiert.</p><p></p><p><a href="http://www.verkehrsportal.de" target="_blank">http://www.verkehrsportal.de</a></p><p></p><p></p><p>§ 30 Abs.. 1 StVO sagt aus: </p><p></p><p>Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Big-Friedrich, post: 32823, member: 2"] Meine Recherchen haben ergeben, dass es grundsätzlich verboten ist, den Motor unnötig laufen zu lassen. Es kann mit einem Bussgeld von 10 Euro bestraft werden. Aber "unnötig" ist ein weiter Begriff. Auf jeden Fall ist es MÖGLICH, dass ein strenger umweltbewusster Polizist diese 10 Euro einkassiert. [url=http://www.verkehrsportal.de]http://www.verkehrsportal.de[/url] § 30 Abs.. 1 StVO sagt aus: Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden. [/QUOTE]
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