Unfall/Gutachter/Rechtsanwalt

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Da hier ja auch öfter mal von irgenwelchen ärgerlichen Unfällen (Ditscher beim Ein- und Ausparken etc...) die Rede ist, berichte ich mal von dem Verlauf eines Schadens, der dem Evalia-Vorgänger (Micra) von einem Pizzafahrer reingefahren wurde. Da dies mein erster "Zusammenstoß" war, habe ich gelernt, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, so einen Schaden zu regeln.

Als ich mit meinem Micra losfahren wollte, fand ich zufällig im Schnee unterm Auto einen Zettel, den ich eigentlich nur aufhob, weil ich Dreck auf der Straße blöd finde. ;-)
Es handelte sich um den Flyer einer Pizzeria, auf dem ein Hinweis stand, dass ich mich wegen des Schadens an meinem Auto melden sollte. Der Schaden war mir gar nicht aufgefallen, aber als ich ums Auto ging, stellte ich fest, dass die rechte Seite eingedrückt war. Übrigens hätte ich den Fahrer wegen Fahrerflucht anzeigen können, weil so ein Zettel nicht reicht, wenn man einen Schaden an einem Fahrzeug verursacht hat.

Der Anruf bei der Pizzeria ergab, dass mir keiner sagen konnte/wollte, wer den Schaden verursacht hatte - das könne nur der Chef. Der war aber quasi nie zu sprechen. Nach viel Hinterhertelefoniererei bekam ich das Kennzeichen heraus. Da ich nicht wusste, ob der Halter den Schaden bereits gemeldet hatte, rief ich beim Zentralruf der Autoversicherer an (den Tipp erhielt ich von meiner Versicherung - ich wusste nicht, dass es sowas gibt)

Zentralruf der Autoversicherer
http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html
Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt unter der kostenfreien Rufnummer (0800) 25 026 00 die zuständige Versicherung des Unfallverursachers. Anrufer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf unter +49 (40) 300 330 300.

Anschließend meldete ich den Schaden bei der Versicherung des Unfallverursachers. (Siehe da, der Schaden war dort noch nicht gemeldet.)

Der Besuch beim Freundlichen - ungeahnte Möglichkeiten:

Beim Freundlichen hatte ich die Wahl, mir A. einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen, für den ich allerdings 50 Euro hätte zahlen müssen und die gesamte Kommunikation/Einforderung des Geldes mit der generischen Versicherung selbst hätte regeln müssen.

Oder B: Es kommt ein Gutachter, der den Schaden und den Wertverlust des Wagens ermittelt; zeitgleich wird der Fall an eine Rechtsanwaltskanzlei/Verkehrsrecht beauftragt, den Fall weiterzubearbeiten und ich habe keine weitere Rennerei.

Habe mich für B entschieden. Wusste nicht, dass das so geht. (Aber klar, Gutachter und Rechtsanwälte freuen sich, weil sie das Geld von der gegnerischen Versicherung bekommen...)

Der Gutachter kam auch innerhalb von 20 Minuten und erstellte das Gutachten gleich vor Ort. Alles Weitere wurde vom Anwalt geregelt.

Ich hatte vorher keine Ahnung, dass es so ein Rundum-Sorglos-Paket gibt. Für mich war das klasse, weil ich mich weder mit dem Unfallgegner noch mit dessen Versicherung rumschlagen musste. Gekostet hat es mich nichts.

Ich weiß nicht, ob alle Autohäuser sowas anbieten. Aber ich würde jederzeit und unter allen Umständen danach fragen, wenn sowas nochmal passieren würde.
 
zooom

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Als Geschädigter kannste immer den Gutachter selbst bestimmen, einen Anwalt nehmen etc. Ein Autohaus, das für einen KV Geld will, ist entweder schlecht informiert (worden), oder hat kein Interesse an der Reparatur. Mann, wo kann ich als Werkstatt Versicherungssätze abrechnen?
Ich freu mich immer, einen Versicherungsschaden zu machen, so viel Geld verdien ich sonst nie.
 
S

Serviervorschlag

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Man lernt nie aus. Mir war das wirklich nicht klar, dass das so gehen kann. Die 50 Euro hätte ich im Reparaturfall zurückbekommen, aber es stimmt schon - so bindet man Kunden nicht unbedingt an sich. ;-)
 
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