Tempomat nachrüsten Combo

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swissvan

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Hallo Zusammen!

Möchte gerne meine Erfahrungen betreffend Tempomatnachrüstung beim Combo mit euch teilen.
Also habe vieles im Netz darüber gelesen und wie die Meisten mit der Umbauanleitung vom "Freak 0815" gearbeitet.
Im Prinzip klappte alles recht gut doch der Teufel steckt im Detail. Problem 1 war es die richtigen Pin's für s'BCM zu finden. Teilweise konnte ich sie beim Autoelektriker beschaffen und mein FOH hatte noch ein paar alte Kabelbäume im Keller liegen wo ich dann die restlichen fand. Damit man weiss welche Pin's die richtigen sind muss man am Stecker erstmal einen bestehenden Pin heraus lösen. Ohne Spezialwerkzeug eine ziemliche Fummelei. (ich habe es mit Steck- und Nähnadeln geschafft) Als das Kabel vom Blinker- Tempomathebel auf das BCM gezogen war ging ich zur Werkstadt um die Programmierung vornehmen zu lassen. Die Aktivierung alleine genügte nicht, da die Software noch nicht vorhanden war. Mein FOH konnte diese aber via PC auf's TECH 2 laden und von da aus auf's BCM. Für die Steuergerätaktivierung ist der Securitycode (4-Stellig auf dem Car Pass) erforderlich. Nun geht's los (dachte ich) machte eine Probefahrt doch o weh es tat sich gar nix, zurück in die Werkstatt. Da der Stecker der auf den Kupplungschalter kommt stark verklebt war (ist in eine Art Schaumstoffband eingewickelt) kam mir dieser als erste Fehlerquelle in den Sinn. Nach etwas suchen war aber schnell klar, dass das Kabel vom Relaiskasten auf das Motorsteuergerät fehlt. Gemäss Anleitung vom Freak 0815 sollte es ab MJ 05 vorhanden sein bei mir Baujahr 06 MJ07! fehlte es . Also musste ich nochmals an die Elektrik ran und auch dieses Kabel noch ziehen. Das einpinnen am Stecker des Motorsteuergerätes war auch nochmals ein "Spass". Es sind 64 Pins wovon längst nicht alle belegt sind. Die freien Steckplätze sind aber mit einer Art Plastikpin gesperrt. D.h. man muss diesen zuerst rausdrücken und dann mühsam oben raus fummeln bevor man den eigentlichen Pin einführen kann. Als auch das geschafft war hat alles funktioniert! :rund:
Fazit: Bauteilemässig benötigte ich nur den Blinker- Tempomathebel und den Kupplungsschalter (100 €) die besagten Pin's sind als Ersatzteile von Opel nicht erhältlich. Die Aktivierung hat nochmals 30 € gekostet alles in allem habe ich also inkl. Kleinmaterial ca. 150 € ausgelegt. Die Arbeitszeit ist aber nicht zu unterschätzen. Ich würde (mit den Pin's hin und her rennen) zwei Tage schätzen. Ich selbst bin kein blutiger Anfänger, habe zumindest mal KFZ-Mechaniker gelernt allerdings auf den Grossen. Jemand der auf Opel gelernt hat ist da bestimmt schneller, wenn man aber die jeweiligen Stecker suchen muss usw. dann braucht das seine Zeit. Nun bin ich froh über einen Combo mit Tempomat aber noch glücklicher dass die Fummelei endlich eine Ende hat!
 
daisy

daisy

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Hallo,
danke für den Bericht und
:willkommen:
Hattest du dich auch informiert wie viel das zu Schweizer Werkstattpreisen gekostet hätte und wie viel nun gespart wurde?
 
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swissvan

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Hi Iris !

Danke fürs Willkommen heissen. :D
Also die Preise der Teile habe ich abgecheckt. In der Schweiz wären ca. 156 Franken dafür fällig. Der Unterschied ist nicht so gross zumal ich die MwSt. nicht zurück fordern konnte! :confused: Ist anscheinend seit 96 so, dass wenn man Ersatzteile in Deutschland kauft die MwSt. nicht zurück erstattet wird. Lässt man sich aber die selben Teile in Deutschland einbauen dann besteht ein "Dienstleistungsvertrag" und man bekommt sie zurück. Da so sich noch einer Auskennen.
Was die Nachrüstung in der Werkstatt gekostet hätte weiss ich nicht. Aber soweit ich weiss sagt Opel, dass das bei meinem Model gar nicht geht. Der Mechaniker welcher den Softwareupdate gemacht hat meinte dass sei doch auch ok weil jemand der den Tempomat ab Werk bestellt ja mehr bezahlt als ich beim Nachrüsten... Ist ja schon komisch oder? Jedenfalls sieht man mal wieder wie die ihr Geld verdienen.
 
daisy

daisy

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Ja, bei einigen Sachen gibt es schon komische Anwandlungen und Preispolitik bei Autos gehört definitiv dazu.
Zur MwSt hier übrigens der Originaltext (falls du Zeit und Lust hast so einen Behördentext zu lesen) :mrgreen:
Umsatzsteuer-Richtlinien hat geschrieben:(2) Für die Entscheidung der Frage, ob bei Liefergegenständen, die zur Ausrüstung oder Versorgung eines privaten Kraftfahrzeugs bestimmt sind, eine Ausfuhr im persönlichen Reisegepäck vorliegt oder nicht, ist nach folgenden Grundsätzen zu verfahren:
1. Zu den Gegenständen zur Ausrüstung eines Kraftfahrzeugs gehören alle Kraftfahrzeugteile einschließlich Kraftfahrzeug-Ersatzteile und Kraftfahrzeug-Zubehörteile. Werden diese Teile im Rahmen einer Werklieferung geliefert, so ist weder nach § 6 Abs. 3 UStG die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen ausgeschlossen, noch sind die Sonderregelungen für Ausfuhren im persönlichen Reisegepäck anzuwenden. Für diese Werklieferungen kommt deshalb die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen uneingeschränkt in Betracht. Liegen keine Werklieferungen vor und werden die Kraftfahrzeugteile von dem ausländischen Abnehmer oder von seinem Beauftragten mit einem privaten Kraftfahrzeug in das Ausland befördert, so sind die beiden folgenden Fallgruppen zu unterscheiden:
a) Fallgruppe 1:
Bei den Liefergegenständen handelt es sich um Kraftfahrzeugteile, die erst nach der Ausfuhr als zusätzliche Teile oder als Ersatzteile fest mit dem privaten Kraftfahrzeug verbunden und damit umsatzsteuerrechtlich Bestandteile des Kraftfahrzeugs werden sollen, z.B. Spoiler, Schalldämpfer, Stoßstange, Nebelleuchte, Zusatzscheinwerfer.
In diesen Fällen ist stets davon auszugehen, daß die Liefergegenstände im persönlichen Reisegepäck des ausländischen Abnehmers oder seines Beauftragten ausgeführt werden.
b) Fallgruppe 2:
Bei den Liefergegenständen handelt es sich um Kraftfahrzeugteile, die nicht fest mit dem privaten Kraftfahrzeug verbunden werden sollen, z.B. Automatten, Schonbezüge, Pannenwarndreieck, Warnblinkleuchte, Abschleppseil, Verbandkasten, Reservereifen.
In diesen Fällen werden die Liefergegenstände vom ausländischen Abnehmer oder seinen Beauftragten nur dann im persönlichen Reisegepäck ausgeführt, wenn sie im Zeitpunkt der Ausfuhr noch nicht dem Kraftfahrzeug zur bestimmungsgemäßen Verwendung zugeordnet worden sind. Diese Voraussetzung ist insbesondere dann als erfüllt anzusehen, wenn sich die Gegenstände im Zeitpunkt der Ausfuhr noch in der Originalverpackung oder in einer Verpackung des liefernden Unternehmers befinden oder noch nicht in eine Halterung des Kraftfahrzeugs eingefügt worden sind, z.B. Reservereifen.
Liegen hiernach in beiden Fallgruppen Ausfuhren im persönlichen Reisegepäck vor, so gelten für die Lieferungen der Gegenstände die Sonderregelungen für den Reiseverkehr. In den anderen Fällen ist die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3 UStG).
2. Zu den Gegenständen zur Versorgung eines privaten Kraftfahrzeugs gehören Gegenstände, die zum Verbrauch in dem Kraftfahrzeug bestimmt sind, z.B. Autowaschmittel und Autopflegemittel, Farben und Frostschutzmittel. Diese Gegenstände werden insbesondere im persönlichen Reisegepäck ausgeführt, wenn sie sich im Zeitpunkt der Ausfuhr noch in der Originalverpackung oder in einer Verpackung des liefernden Unternehmens befinden. Ist dies der Fall, so gelten für die Lieferungen dieser Versorgungsgegenstände ebenfalls die Sonderregelungen für den Reiseverkehr. In den anderen Fällen ist die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3 UStG). Die Steuerbefreiung ist ferner ausgeschlossen für die Lieferungen von Treibstoffen, die sich bei der Ausfuhr im Hauptbehälter oder im Reservebehälter des Kraftfahrzeugs befinden, sowie für die Lieferungen von Motorölen und Bremsflüssigkeiten, die vor der Ausfuhr in das Kraftfahrzeug eingefüllt worden sind. Auch bei diesen Gegenständen handelt es sich nicht um Gegenstände des persönlichen Reisegepäcks.
 
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