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Sommer---fahren mit offenen Schiebetüren
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<blockquote data-quote="welfen2002" data-source="post: 16352" data-attributes="member: 74"><p>Egal welche Tür du gerne offen hättest, man darf nach StVO nur so sein Auto im Straßenverkehr bewegen, wie es gekauft und zugelassen wurde. Und zwar so, wofür die Türen vorgesehen sind. (Nur zum ein und aussteigen)</p><p></p><p>Falls es jemand interessiert würde ich mal in den Geländewagenforen stöbern. Dort gibt es immer wieder das Problem, das Leute so gerne ohne Türen fahren wollen. Geht im Prinzip schon, muß aber eine Menge nachgerüstet werden, bzw. eingetragen. (Damit man während der Fahrt nicht aus dem Auto fällt????)</p><p>.</p><p>Grundsätzlich ist es im übrigen egal ob der Parkplatz leer oder voll ist, wichtiger ist die Frage: Ob auf dem Parkplatz die StVO gilt. </p><p>Ich nehme mal an dir ging es bei der Eingangsfrage um die rechtliche Seite Deiner Frage, denn wie bereits ausprobiert kann man in der Tat mit offenen Türen fahren.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="welfen2002, post: 16352, member: 74"] Egal welche Tür du gerne offen hättest, man darf nach StVO nur so sein Auto im Straßenverkehr bewegen, wie es gekauft und zugelassen wurde. Und zwar so, wofür die Türen vorgesehen sind. (Nur zum ein und aussteigen) Falls es jemand interessiert würde ich mal in den Geländewagenforen stöbern. Dort gibt es immer wieder das Problem, das Leute so gerne ohne Türen fahren wollen. Geht im Prinzip schon, muß aber eine Menge nachgerüstet werden, bzw. eingetragen. (Damit man während der Fahrt nicht aus dem Auto fällt????) . Grundsätzlich ist es im übrigen egal ob der Parkplatz leer oder voll ist, wichtiger ist die Frage: Ob auf dem Parkplatz die StVO gilt. Ich nehme mal an dir ging es bei der Eingangsfrage um die rechtliche Seite Deiner Frage, denn wie bereits ausprobiert kann man in der Tat mit offenen Türen fahren. [/QUOTE]
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