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Sicherheitsmaßnahmen bei Gasbetrieb in Kangoo ?
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<blockquote data-quote="zooom" data-source="post: 46105" data-attributes="member: 848"><p>Ist halt nur so, daß ein Klappcaravan andere Vorschriften hat, als ein Wohnmobil, bzw eine Flüssiggasanlage im Auto. (Ein Klappcaravan gilt als "Camping", da darf man andere Sachen installieren als bei festem Aufbau, meist wird es jedoch genau wie bei festen Wohnwagen gehandhabt.)</p><p>Das, was Rookang beschreibt ist so grenzwertig zwischen Camping und Wohnmobil, so daß eine Antwort wie "Ja, aber" am passendsten ist.</p><p>Es kann Dich niemand daran hindern, eine ambulante Gasanlage im Auto zu betreiben (ob es sicher ist, ist eine andere Sache), sofern nix fest eingebaut ist. Sobald die Anlage, oder auch nur ein Teil davon fest eingebaut ist, gilt das DVGW Arbeitsblatt G607, das heißt, geprüfte Geräte, Schläuche, Gasflaschenkasten mit Entlüftung, Transportsicherung usw.</p><p>Wie grenzwertig das ist kann man sehen, daß z.B. in vielen Fahrzeugen (und bei vielen Ausbauern) Gaskartuschenkocher eingesetzt werden. Solange die nicht im Möbel angeschraubt sind, gelten die als Gepäck, sind sie befestigt, gilt die G607, die Gasmenge spielt keine Rolle.</p><p>Du bist immer auf der sicheren Seite, wenn Du eine Gasanlage nach dem G607 Arbeitsblatt installierst und betreibst, alles Andere könnte Dir im Versicherungsfall als fahrlässig bis grob fahrlässig ausgelegt werden.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="zooom, post: 46105, member: 848"] Ist halt nur so, daß ein Klappcaravan andere Vorschriften hat, als ein Wohnmobil, bzw eine Flüssiggasanlage im Auto. (Ein Klappcaravan gilt als "Camping", da darf man andere Sachen installieren als bei festem Aufbau, meist wird es jedoch genau wie bei festen Wohnwagen gehandhabt.) Das, was Rookang beschreibt ist so grenzwertig zwischen Camping und Wohnmobil, so daß eine Antwort wie "Ja, aber" am passendsten ist. Es kann Dich niemand daran hindern, eine ambulante Gasanlage im Auto zu betreiben (ob es sicher ist, ist eine andere Sache), sofern nix fest eingebaut ist. Sobald die Anlage, oder auch nur ein Teil davon fest eingebaut ist, gilt das DVGW Arbeitsblatt G607, das heißt, geprüfte Geräte, Schläuche, Gasflaschenkasten mit Entlüftung, Transportsicherung usw. Wie grenzwertig das ist kann man sehen, daß z.B. in vielen Fahrzeugen (und bei vielen Ausbauern) Gaskartuschenkocher eingesetzt werden. Solange die nicht im Möbel angeschraubt sind, gelten die als Gepäck, sind sie befestigt, gilt die G607, die Gasmenge spielt keine Rolle. Du bist immer auf der sicheren Seite, wenn Du eine Gasanlage nach dem G607 Arbeitsblatt installierst und betreibst, alles Andere könnte Dir im Versicherungsfall als fahrlässig bis grob fahrlässig ausgelegt werden. [/QUOTE]
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