Saisonkennzeichen

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welfen2002

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Angenommen ich habe ein Saisonkennzeichen. Das Auto ist also während der Fahrzeit Vollkaskoversichert, wie ist es denn Versichert, wenn es im Winter in der Garage steht? Ich meine Feuer/Wasser/Sturm bzw. Diebstahl Versichert außerhalb der eigentlichen Versicherunszeit.
 
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welfen2002

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Berlingoheizer schrieb:
Ist überhaupt nicht versichert. Es ei denn, Du hast eine Zusatzversicherung.
Hatte ich mir schon gedacht, aber gehört ein Auto im Haus mit zu meinem Hausrat? Wie z.B. der Aufsitzrasenmäher, der in der gleichen Garage steht? (Ist ja schließlich auch ein nicht angemeldetes Fahrzeug)
 
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Anonymous

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Es ist normalerweise Volkaskoversichert, so wie du den Fahrzeug versichert hast.
Du darfst nur von Gesetzeswegen nicht damit auf der Straße fahren.
Die Versicherung läuft ganz normal durch.
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Das glaube ich nicht. Zu zahlst die Versicherungsbeiträge nur für die Monate, in denen der Wagen angemeldet ist, richtig ?
Also ist der Wagen in der übrigen Zeit auch nicht versichert.

Du kannst die Versicherung aber natürlich durchlaufen lassen.
Dann sparst du aber nur an der KFZ-Steuer, was ja wohl nicht gerade der höhere Betrag sein dürfte...
 
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DiDre

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Lest doch mal eure Versicherungsbedingungen durch Leute!

Aus den Versicherungsbedingungen der HUK24:

§ 5 a Saisonkennzeichen
....
(2) Außerhalb des Betriebszeitraums wird Versicherungsschutz in
der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach §§ 10 und 11 sowie
in der Fahrzeugversicherung nach § 12 Abs. 1 I. und Abs. 2 gewährt
(Ruheversicherung). Das Fahrzeug darf jedoch außerhalb des Einstellraums
oder des umfriedeten Abstellplatzes nicht gebraucht oder
nicht nur vorübergehend abgestellt werden. Wird diese Obliegenheit
verletzt, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei,
es sei denn, dass die Verletzung ohne Wissen und Willen des Versicherungsnehmers
erfolgt und von ihm nicht grob fahrlässig ermöglicht
worden ist. § 1 Abs. 3 a bleibt unberührt.

Diese Ruheversicherung bezieht sich eigentlich nur auf die Teilkasko (§ 12 Abs. 1 I. :Brand, Diebstahl, Marderbiss etc.), klar weil Volkaskoschäden dürfte man ja selbst nicht verursachen könne, weil man ja mit dem Auto nicht fährt.
 
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DiDre schrieb:
Lest doch mal eure Versicherungsbedingungen durch Leute!

Aus den Versicherungsbedingungen der HUK24:

§ 5 a Saisonkennzeichen
....
(2) Außerhalb des Betriebszeitraums wird Versicherungsschutz in
der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach §§ 10 und 11 sowie
in der Fahrzeugversicherung nach § 12 Abs. 1 I. und Abs. 2 gewährt
(Ruheversicherung). Das Fahrzeug darf jedoch außerhalb des Einstellraums
oder des umfriedeten Abstellplatzes nicht gebraucht oder
nicht nur vorübergehend abgestellt werden. Wird diese Obliegenheit
verletzt, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei,
es sei denn, dass die Verletzung ohne Wissen und Willen des Versicherungsnehmers
erfolgt und von ihm nicht grob fahrlässig ermöglicht
worden ist. § 1 Abs. 3 a bleibt unberührt.

Diese Ruheversicherung bezieht sich eigentlich nur auf die Teilkasko (§ 12 Abs. 1 I. :Brand, Diebstahl, Marderbiss etc.), klar weil Volkaskoschäden dürfte man ja selbst nicht verursachen könne, weil man ja mit dem Auto nicht fährt.

Das mit der Ruheversicherung gilt im Übrigen nicht nur bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen, sondern auch bei allen anderen vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen.

Gruß
Martin
 
Thema: Saisonkennzeichen
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