Sag sagt eigendlich der Tüv

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Hallo ich will bald mein caddy ausbauen nur die frage ist was sagt der Tüv dazu??? wenn ich die ganzen möbel eingbaut haeb will ich sie nicht mehr ausbauen müssen
 
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Hallo Marcoe123,

kommt drauf an. Willst du eine Zulassung als So. Kfz. Wohnmobil erreichen, oder geht es Dir lediglich um die Verkehrssicherheit?

Bzgl. Womo als Richtlinie:
http://www.mallin.de/womo/PlanungVorher/Vorschriften/TUEVInfoblatt.pdf

Vorsicht, manche TÜV Prüfer bestehen auf die 1,70 m Stehhöhe im Küchenbereich. (Unkenntnis) Dieses Maß ist nur für das deutsche Steuerrecht maßgebend. Bei Nichterreichen erfolgt eine PKW Besteuerung. Eine technische Eintragung nach EWG Richtlinie als So.KFZ Wohnmobil ist dennoch möglich. (Vorteil: günstige Versicherung)

Mein Tip:
Einfach im Vorfeld mit dem TÜV besprechen was du vorhast. Schließlich ist der TÜV Dienstleister und DU Kunde. Das erspart Dir viel Arbeit.


Gruß
Eskimo
 
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Hallo Marcoe123,

soweit ich die Richtlinie verstehe, bleibt es - grundsätzlich - bei der PKW Einstufung, wenn die Wohneinrichtung herausnehmbar ist. Das gilt auch dann, wenn Du sie immer drin läßt. Dann dürften die Möbel Zuladung sein und müßten als solche gesichert sein. Insoweit dürfte der TÜV wohl nicht hineinfunken.

Erst wenn Du die Umstufung zum Wohnmobil willst, mußt Du meines Erachtens die in der Richtlinie beschriebenen Mindeststandards an eine festinstallierte Wohneinrichtung erfüllen und diese vom TÜV abnehmen lassen. Die festinstallierte Wohneinrichtung gilt dann wohl nicht mehr als Zuladung sondern als Teil des Kfz.

Kurzgesagt: herausnehmbar kein TÜV - festinstalliert TÜV

Viele Grüße aus Hamburg
von Eka mit ihrem isicamper
 
zooom

zooom

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Also ganz so isses nicht:
1) Es gibt die Möglichkeit, gar nix eintragen zu lassen (z.B. bei den Vanessa Modulen, aber Vorsicht bei installierten Gasanlagen, die müssen DVGW abgenommen sein)
2) Man kann die Einrichtung als wahlweise Wohneinrichtung eintragen lassen, dann muß sie mit Bordmitteln herausnehmbar sein, es dürfen keine Einwegschrauben verwendet werden (z.B. Blechschrauben) Auto bleibt Pkw oder Lkw.
3) Man kann als Wohnmobil abnehmen lassen, dann müssen zumindest die substantiellen Teile der Einrichtung im Fahrzeug verbleiben, Küche mit Spüle, Schrank, Tisch, Schlafgelegenheit. Dennoch können ggf. alle Sitzplätze eingetragen bleiben, wenn man (wie wir z.B.) die entsprechenden Möbelteile durch Sitze ersetzen kann, gleichzeitig jedoch die substantiellen Wohnmobilelemente im Auto verbleiben (müssen!)
4) Steuerliche Anerkennung erhält man nur, wenn man mindestens 1,70m Stehhöhe im Bereich Küche/Spüle vorweisen kann, das würde auch durch ein kleines Hubdach gehen, oder sogar (macht kein Mensch) durch Absenkung des Fahrzeugbodens. Mindestbesteuerung sind 2to, abhängig von der Schadstoffeinstufung.

Interessanter Weise gibt es zwar e.Normen für 3-lagiges Klopapier, aber keine Vorschriften, wie Einrichtung im Auto verankert sein muß, es heiß nur "fest verbunden" daher kann man immer noch auch bei namhaften Herstellern Mäbel finden, die mit Plastikwinkeln auf Spanplattenboden festgetackert sind. Motto: Vorne vom Airbag gerettet, hinten von der Einrichtung erschlagen!

Alles klar?
 
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