Preselectionvertrag so überhaupt gültig ?

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Anonymous

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Hallo,

heute hat mein Schwiegervater einen Brief des Providers XY (Name geändert) bekommen. Darin bestätigen sie den Tarif und die Preselection.
Er erhielt den Brief erst heute, da er 3 Wochen im Urlaub war. Der Brief ist allerdings noch aus dem alten Jahr und die Widerrufsfrist abgelaufen.

Ein Anruf beim Provider endete ohne Ergebnis, da die Widerrufsfrist abgelaufen wäre. Das stimmt leider. Nun meine eigentliche Frage:

Der Provider hat nichts schriftlich. Der angebliche Auftrag erfolgte telefonisch. Aber mein Schwiegervater hat nie die Nummer des Anbieters gewählt, die Einzelverbindungsnachweise liegen vor. Der Vertrag ist also, wenn überhaupt, durch einen Werbeanruf eines Callcenters erfolgt.

Wir versuchen gegen den Vertrag vorzugehen, da eine Grundgebühr von 9,90 Euro/Monat fällig wird. Meine Schwiegereltern haben sonst nicht einmal 5 Euro Gesprächsgebühren, also viel zu teuer und überflüssig.


Ist ein solcher Auftrag überhaupt rechtgültig ? Diese Anrufe sind gesetzlich verboten.

Danke für Eure Hilfe !
 
A

Anonymous

Guest
Michel,

nach meiner Kenntnis sind dieses eine Art von Scheinverträgen.

Lasse Dir einmal den von deinem Vater angeblich unterschriebenen Vertag zeigen. Wenn der nicht vorliegt (was wohl zu erwarten ist) ist alles nichtig.

"Drohe" mit einem Anwalt und dem Verbraucherschutzverbänden. Zudem lasse Dir die Nummer des Handelregistereintrag nennen, damit du dich beim Gewerbeaufsichtsamt beschweren kannst....(Alleine diese Frage, bewirkt bei einigen Firmen eine Art von Wunder !)

Viel Glück

Holger
 
A

Anonymous

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Guten Morgen!

Soweit ich weiss, muss bei dieser Art von Verträgen eine Unterschrift vorliegen.
In der Regel ist der Ablauf so: Das Callcenter macht einen Werbeanruf und schickt dann dem potenziellen Kunden einen Vertrag zu. Erst mit der Unterschrift entsteht eine Vereinbarung.

Dem Anbieter dürfte ja kein unterschriebener Vertrag vorliegen, somit ist auch kein Auftrag zustandegekommen.

Denen würd ich nochmal nen gepfefferten Brief (per Einschreiben!) zusenden, wenn sie darauf hin weiter auf einen Vertrag bestehen, den Verbraucherschutz einschalten.

Lg Julia
 
daisy

daisy

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Hi,
es gibt die Möglichkeit, dass durch einen CallCenter ein (einigermaßen?) rechtlicher Vertrag zustande kommt. Dazu müssen die einen, dann aber darauf aufmerksam machen, dass der "Rest" des Telefonats aufgezeichnet wird und dann werden nochmal explizit alle Fragen und Antworten durchgegangen, so dass auch für den Anbieter die Sache rechtlich abgesichert ist.
Das scheint bei Euch ja nicht der Fall gewesen zu sein, also nicht rechtlich wirksam, vorallem hoffe ich, dass die Rück-Umstellung problemlos verläuft und Ihr nicht eine Weile ohne Telefonanschluß seid.
 
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Knuffy

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Moin,

jaja, das ist heutzutage schon eine komische Sache. Du kannst zwar am Telefon Verträge abschließen, jedoch eine Kündigung musst Du dann wieder schriftlich machen. Das ist verbraucherunfreundlich und gehört verboten. Denn meist sind die Informationen am Telefon so umfangreich, das mann sie erst versteht wenn mann sie sich in ruhe durchgelesen hat. Nur wenn Du dann die Informationen schriftlich hast und dann merkst, das ist doch nicht so toll, kannst Du nur schriftlich kündigen und hast im normalfall ein Jahr kündigungsfrist. Insbesondere ältere Leute sind von solch finsteren Machenschaften betroffen.

Ich freue mich immer wenn ich eine solch finstere Gestallt am Telefon habe. Nach dem derjenige seinen Text abgelassen, kommt ja immer die Frage, na? das ist eine tolle sache was? und von mir kommt dann nur ein brummiges NEIN. Dann erkläre ich demjenigen den hinterhältigen Sachverhalt. Kommt dann statt einsicht eine äußerung wie, Ja aber... Dann wird aufgelegt ohne weiteres Kommentar.

Es ist traurig, das da der Verbraucherschutz noch nicht ernergischer reagiert. Vermutlich weil davon ja arbeitsplätze in Callcentern von abhängen, die dann vorrang haben :no:
 
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Hi Michel,

was ist dabei rausgekommen?
Eine Bekannte hat gerade dasselbe am Hals... Von daher sehr interessiert ;-)

LG, Karin
 
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Anonymous

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Daisy06 schrieb:
Hi Michel,

was ist dabei rausgekommen?
Eine Bekannte hat gerade dasselbe am Hals... Von daher sehr interessiert ;-)

LG, Karin

Hallo Karin,

der Provider stellt sich stur, pocht auf sein Recht.
Da mein Schwiegervater eine Rechtschutzversicherung hat, liegt die Sache jetzt beim Anwalt. Ein Schreiben an den Provider ist raus, wir warten auf eine Reaktion. Und das schon länger.... :no:

Der Anwalt sagte übrigens ebenfalls, der Vertrag sei (wenn überhaupt) durch einen illegalen Werbeanruf zustande gekommen, dadurch sei er nichtig.
Ich bekomme aber die Infos nur aus Zweiter Hand, da ich ja nicht selber mit dem RA spreche.
 
Thema: Preselectionvertrag so überhaupt gültig ?
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