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<blockquote data-quote="cte317" data-source="post: 26858" data-attributes="member: 164"><p>Stimmt nicht ganz.</p><p></p><p> Unser Automobilverein ARBÖ schreibt:</p><p></p><p>"EU-Kennzeichen</p><p></p><p>Innerhalb der EU </p><p></p><p>Seit 1. November 2002 werden bei jeder Zulassung sogenannte EU-Kennzeichen ausgegeben. Damit muss das „A“ als internationales Unterscheidungszeichen bei Fahrten innerhalb der Europäischen Union nicht mehr am Fahrzeug angebracht werden. Wird ein Fahrzeug neu zugelassen und soll das bisherige Kennzeichen beibehalten werden, erfolgt jedenfalls ein Umtausch in ein EU-Kennzeichen. </p><p></p><p>Außerhalb der EU </p><p></p><p>Das „A“ als internationales Unterscheidungszeichen muss trotz Kennzeichentafeln mit EU-Emblem auf dem Fahrzeug angebracht sein. </p><p></p><p><strong>In folgenden Nicht-EU-Staaten wird das EU-Kennzeichen jedoch anerkannt und es ist kein „A“ als internationales Unterscheidungszeichen notwendig: </strong></p><p><strong></strong></p><p><strong>Bulgarien, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz, Serbien und Montenegro, Bosnien-Herzegowina. </strong></p><p></p><p>In Kroatien werden Fahrten mit solcher Art gekennzeichneten Wagen in der Regel geduldet, obwohl keine offizielle Anerkennung erfolgt. "</p><p></p><p>Und euer ADAC:</p><p></p><p>"Zum 15.01.1995 ist das Euro-Kennzeichen mit Wahlmöglichkeit für den Fahrzeughalter eingeführt worden. Von einer ausschließlichen Verwendung wurde zunächst abgesehen, um erste Erfahrungen zu sammeln. Seit 01.06.1998 benötigt man für <strong>Fahrten innerhalb der EU sowie in die Schweiz </strong> kein separates Nationalitätszeichen ("D-Schild"), sofern das Fahrzeug mit dem Euro-Kennzeichen ausgerüstet ist."</p><p></p><p></p><p>Aber im Zweifelsfall sind die 2 Euro gut investiert, wenn man sich auch nur 5 Minuten Diskussion mit der Exekutive erspart</p><p>lg</p><p></p><p>christoph</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="cte317, post: 26858, member: 164"] Stimmt nicht ganz. Unser Automobilverein ARBÖ schreibt: "EU-Kennzeichen Innerhalb der EU Seit 1. November 2002 werden bei jeder Zulassung sogenannte EU-Kennzeichen ausgegeben. Damit muss das „A“ als internationales Unterscheidungszeichen bei Fahrten innerhalb der Europäischen Union nicht mehr am Fahrzeug angebracht werden. Wird ein Fahrzeug neu zugelassen und soll das bisherige Kennzeichen beibehalten werden, erfolgt jedenfalls ein Umtausch in ein EU-Kennzeichen. Außerhalb der EU Das „A“ als internationales Unterscheidungszeichen muss trotz Kennzeichentafeln mit EU-Emblem auf dem Fahrzeug angebracht sein. [b]In folgenden Nicht-EU-Staaten wird das EU-Kennzeichen jedoch anerkannt und es ist kein „A“ als internationales Unterscheidungszeichen notwendig: Bulgarien, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz, Serbien und Montenegro, Bosnien-Herzegowina. [/b] In Kroatien werden Fahrten mit solcher Art gekennzeichneten Wagen in der Regel geduldet, obwohl keine offizielle Anerkennung erfolgt. " Und euer ADAC: "Zum 15.01.1995 ist das Euro-Kennzeichen mit Wahlmöglichkeit für den Fahrzeughalter eingeführt worden. Von einer ausschließlichen Verwendung wurde zunächst abgesehen, um erste Erfahrungen zu sammeln. Seit 01.06.1998 benötigt man für [b]Fahrten innerhalb der EU sowie in die Schweiz [/b] kein separates Nationalitätszeichen ("D-Schild"), sofern das Fahrzeug mit dem Euro-Kennzeichen ausgerüstet ist." Aber im Zweifelsfall sind die 2 Euro gut investiert, wenn man sich auch nur 5 Minuten Diskussion mit der Exekutive erspart lg christoph [/QUOTE]
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