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Nissan NV200
NV200 als Tageszulassung - 1 Jahr TÜV
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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 121782" data-attributes="member: 4310"><p>Obacht.. hier muss man mal wieder mit den Begriffen aufpassen:</p><p></p><p>Da gibt es einmal die Herstellergarantie .. und dann noch die Mobilitätsgrantie</p><p></p><p>Jeder Neuwagen hat eine Herstellergarantie die in der Regel Fahrzeuggebunden ist... also auch bei Weiterverkauf gültig bliebt... .. das ist so grob das, was dafür sorgt, dass man bei Macken an einem Neufahrzeug 3 Jahre Ruhe bei nicht verschleißbedingen Ausfällen hat .</p><p></p><p> Mobilitätsgarantie ist bei Nissan etwas anders.. das meint eigentlich nur, dass man dich einsammelt und man dir für ein paar Stunden ein Mietfahrzeug zur Verfügung stellt bei ein paar Randbedingungen.. -> Genaues dazu in extra Heft Mobilitätsgarantie... die Gibt es wenn deine Kiste nicht zu alt ist und die Wartung brav beim freundlichen Nissanvertreter gemacht wurde. Nutzen ist: Man kommt irgendwie Heim, wenn man liegen bleibt... aber bei den Rep Kosten ist man zu 100% dabei ...</p><p></p><p>Somit gehe ich davon aus, dass die Frage nach der Herstellergarantie war.... hier ist dann wenige spannend, ob man sie hat ( ja, man hat sie selbst bei einem gebrauchten....) sondern <strong>ab wann die 3 Jahre zählen</strong>... ( Und da es sich hier um ein Herstellerversprechen handelt, zählt im Zweifel was geschrieben steht und wie der Hersteller das sieht ... und das ist sehr oft der Termin der Erstzulassung ... ) Kann natürlich gut sein, dass es da ein interne Absprache zwischen Händler und Werk gibt.. würde hier aber zu gesundem Mißtrauen raten und Zusagen, die drüber Hinaus gehen, schriftlich zu fixieren. </p><p></p><p>Hier hatte jemand schon mal ziemliche Rennerrei mit einem Garantieantrag, weil Nissan was nicht stimmig erschien...</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 121782, member: 4310"] Obacht.. hier muss man mal wieder mit den Begriffen aufpassen: Da gibt es einmal die Herstellergarantie .. und dann noch die Mobilitätsgrantie Jeder Neuwagen hat eine Herstellergarantie die in der Regel Fahrzeuggebunden ist... also auch bei Weiterverkauf gültig bliebt... .. das ist so grob das, was dafür sorgt, dass man bei Macken an einem Neufahrzeug 3 Jahre Ruhe bei nicht verschleißbedingen Ausfällen hat . Mobilitätsgarantie ist bei Nissan etwas anders.. das meint eigentlich nur, dass man dich einsammelt und man dir für ein paar Stunden ein Mietfahrzeug zur Verfügung stellt bei ein paar Randbedingungen.. -> Genaues dazu in extra Heft Mobilitätsgarantie... die Gibt es wenn deine Kiste nicht zu alt ist und die Wartung brav beim freundlichen Nissanvertreter gemacht wurde. Nutzen ist: Man kommt irgendwie Heim, wenn man liegen bleibt... aber bei den Rep Kosten ist man zu 100% dabei ... Somit gehe ich davon aus, dass die Frage nach der Herstellergarantie war.... hier ist dann wenige spannend, ob man sie hat ( ja, man hat sie selbst bei einem gebrauchten....) sondern [b]ab wann die 3 Jahre zählen[/b]... ( Und da es sich hier um ein Herstellerversprechen handelt, zählt im Zweifel was geschrieben steht und wie der Hersteller das sieht ... und das ist sehr oft der Termin der Erstzulassung ... ) Kann natürlich gut sein, dass es da ein interne Absprache zwischen Händler und Werk gibt.. würde hier aber zu gesundem Mißtrauen raten und Zusagen, die drüber Hinaus gehen, schriftlich zu fixieren. Hier hatte jemand schon mal ziemliche Rennerrei mit einem Garantieantrag, weil Nissan was nicht stimmig erschien... [/QUOTE]
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