Neuer Kangoo mit Gas?

Diskutiere Neuer Kangoo mit Gas? im Forum Renault Kangoo, Nissan Kubistar, Mercedes Citan im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Tja, so langsam habe ich das Gefühl, bei mir "läuft es so langsam alles auf einen neuen Kangoo hin". Das wichtigste Argument war bisher für mich...
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Ernie

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Hallo :wink: tvinnefossen,

:oops: zu meiner Schande muß ich gestehen, das ich das ganze inzwischen (nach ca. 2 Jahren) als Lehrgeld abgehakt habe und
ich mich, zum Glück, ja auch nicht weiter darum kümmern muß (ein Hoch auf die Kfz-Rechtschutzversicherung).

tvinnefossen schrieb:
... daß diese Versicherung nicht für den Ars.. ist. Sie greift in Deinem Fall einfach nur nicht, da es
1. nicht um einen Streit zwischen Anlagen- und Fahrzeughersteller geht
2. Ein Versicherungsgegenstand zum Zeitpunkt der Schadensursache (so wie du Sie beschrieben hast) nicht bestand.
Versicherungsgegenstand ist ein zunächst funktionierendes Zusammenspiel von Fahrzeug und Anlage.
Da hier aber ein Dritter ins Spiel kommt, der Umrüster müssen andere Lösungen her.
:mhm: , nun kommt es natürlich auf die abgeschlossene Versicherungspolice, deren Umfang und ihrem Inhalt an!

In meinem Fall beinhaltet das Gerichtsverfahren nicht die Frage der Schuld, sondern die Zahlungsunwilligkeit/Verweigerung
der Zusatzversicherung!
Es wurde dabei auch schon, von der gegnerischen Partei (der Versicherung), eingestanden, das es ja außer Frage steht,
das, in diesen Fällen, ein Versicherungsanspruch vorliegt und sie die Kosten für die Instandsetzung übernehmen müssen.
Aber, bevor eine Abwicklung über die Versicherung möglich wäre, müsse die Schuldfrage eindeutig geklärt werden.
Selbst der Richter ermahnte schon die gegenerische Partei, das die ungeklärte Schuldfrage, nicht eine Zahlungsaussetzung,
gegenüber dem Versicherten, zu folge haben könnte, da ja ein anerkannter Versicherungsfall eingetreten ist!
In meinem Fall ist ja der Dritte entweder die Renault-Vertragswerkstatt, der Hersteller der Flüssiggasanlage oder der Um-
rüster. An diese müsse sich die Versicherung, bezüglich einer weiteren Schadensregulierung, wenden, wenn ihnen ein ver-
schulden nachgewiesen werden könnte.

Also, die Versicherung greift schon, wenn sie will :!: .

tvinnefossen schrieb:
... aber sicher haat Du den Sachverhalt forumtypisch verkürzt darstellen wollen ...
:jaja: , der ganze Schriftverkehr füllt inzwischen schon 2 Aktenordner und eine detailierte Ausführung würde die Kapazität des
Forums bei weiten sprengen :!:
 
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Anonymous

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Hallo Ernie,

das wäre ja dann in der Tat Mist, da ich davon ausging, daß die Versicherung gerade dann greift, wenn die Schuldfrage ungeklärt oder noch zu klären ist. Genau so wurde mir das auch erklärt, da hoffe ich mal, daß meine Versicherung eine andere ist als Deine.

Was ich jetzt nur nicht verstehe ist folgendes:

Wenn die Schuldfrage geklärt ist, warum soll dann noch meine Versicherung zahlen? Dann zahlt doch entweder die Versicherung (wenn es denn eine dafür gibt) des Händlers oder die eines anderen Schuldigen...

naja, die Wege des Herrn und des Rechts sind manchmal unergründlich
 
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Ernie

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Hallo :wink: tvinnefossen,

das ist doch eben das Problem.

Die Versicherung wird einem mit dem Versprechen verkauft/angedreht, das diese bei einer ungeklärten Schuldfrage und
im meinem Fall sogar mit der Klausel "bei Konkurs/Pleite" einspringen würde. Tritt nun ein Versicherungsfall ein, redet sich
die Versicherung damit raus, das sie erst dann eine Auszahlung vor nehmen kann, wenn die Schuldfrage geklärt wurde
(wegen der weiteren Kostenregulierung zwischen der Versicherung und dem Verursacher). Sobald aber nun die Schuld-
frage geklärt wurde, wird die Versicherung nicht mehr greifen und keine Zahlung veranlassen, da ich meine Ansprüche
gegenüber dem Verursacher geltend machen müßte und somit auch keine Versicherungsfall eingetreten ist. Meine einzige
Hoffnung ist, das die Gutachter auch auf das Resultat kommen, das der Umrüster für die Schäden verantwortlich ist und,
da dieser Konkurs angemeldet hat, somit auch ein Versicherungsfall vorliegt.

Kannst Du nun verstehen warum mein Resümee ist, das die Versicherung für den Ar . . . wäre :?:
 
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Anonymous

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Ja ich kann es verstehen, rechne meinem Umrüster auch hoch an, daß er sie mir nicht angedreht sondern nur erwähnt hat.

Dennoch hoffe ich, daß mein Versicherer anders drauf ist.

Die Hoffnung stirbt zuletzt
 
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Ernie

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Hallo :wink: tvinnefossen,

tvinnefossen schrieb:
Dennoch hoffe ich, daß mein Versicherer anders drauf ist.
ich wünsche Dir (und allen anderen auch) von ganzem Herzen,
das Du Deine Versicherung nie in Anspruch nehmen mußt :jaja: .

Viel Glück und viele erfreuliche Flüssiggaskilometer :top: .
 
Wolfgang

Wolfgang

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zooom schrieb:
Also, wenn Benziner, dann LPG, ich denke dieser Standpunkt ist von mir aus dem Berlingoforum bekannt. Insgesamt denke ich, daß die Erfahrungen positiv sind, speziell die Freude an der Tankstelle........................

Habe heute rein Zufälig auf dem Parkplatz beim Heimwerkermarkt in Pinneberg neben einen topasblauen Kangoo geparkt. Als ich zu meinem Auto zurückkam, lud der Kangoofahrer gerade ein. Neugierig habe ich ihn natürlich gefragt, ob er denn mit dem Kangoo zufrieden sei. War er, sehr sogar. Und er habe ihn gleich auf Gas umrüsten lassen. Er läuft problemlos, es waren auch keine weiteren Einstellarbeiten notwendig.
Langsam kommen in mir freudige Gefühle auf.
Wolfgang
 
Thema: Neuer Kangoo mit Gas?
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