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<blockquote data-quote="vielhilftviel" data-source="post: 19079" data-attributes="member: 477"><p>Hallo Angelika,</p><p>sorgen würde ich mir keine machen, da der Wagen noch voll in der Gewährleistung ist. Wichtig ist nur, Du solltest den Mangel jedoch schriftlich bei Deinem Vertragspartner anmelden und den ganzen Vorgang dokumentieren. In dem Augenblick, wo der verkaufende Händler oder ein Erfüllungsgehilfe (andere Fiatwerkstatt) Hand anlegt, ist ein Reparaturversuch verwirkt. Der Verkaufende Händler hat zwei Versuche einen Mangel zu beseitigen. Sollte er das dann immer noch nicht geschafft haben, hast Du das Recht den Wagen zu wandeln - zurückzugeben. Nach einem halben Jahr tritt die Beweislastumkehr in Kraft... aber so weit bist Du ja noch nicht.</p><p>Ach übrigens, bei Gewährleistungsmängeln (Mängel die zum Zeitpunkt der Übergabe an Dich schon vorhanden waren) bist Du übrigens "schadfrei" zu halten. Für Fahrtkosten zum Händler und sonstige Kosten in diesem Zusammenhang hat Dein Vertragspartner gerade zu stehen.</p><p>Lass Dich also nicht einfach abspeisen, wenn Du Probleme hast.</p><p>Ach übrigens in einer eventuellen Verkehrsrechtschutzversicherung sind auch solche Sachen mit drin. (Nur als Hinweis...)</p><p>Gruß</p><p>Udo</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="vielhilftviel, post: 19079, member: 477"] Hallo Angelika, sorgen würde ich mir keine machen, da der Wagen noch voll in der Gewährleistung ist. Wichtig ist nur, Du solltest den Mangel jedoch schriftlich bei Deinem Vertragspartner anmelden und den ganzen Vorgang dokumentieren. In dem Augenblick, wo der verkaufende Händler oder ein Erfüllungsgehilfe (andere Fiatwerkstatt) Hand anlegt, ist ein Reparaturversuch verwirkt. Der Verkaufende Händler hat zwei Versuche einen Mangel zu beseitigen. Sollte er das dann immer noch nicht geschafft haben, hast Du das Recht den Wagen zu wandeln - zurückzugeben. Nach einem halben Jahr tritt die Beweislastumkehr in Kraft... aber so weit bist Du ja noch nicht. Ach übrigens, bei Gewährleistungsmängeln (Mängel die zum Zeitpunkt der Übergabe an Dich schon vorhanden waren) bist Du übrigens "schadfrei" zu halten. Für Fahrtkosten zum Händler und sonstige Kosten in diesem Zusammenhang hat Dein Vertragspartner gerade zu stehen. Lass Dich also nicht einfach abspeisen, wenn Du Probleme hast. Ach übrigens in einer eventuellen Verkehrsrechtschutzversicherung sind auch solche Sachen mit drin. (Nur als Hinweis...) Gruß Udo [/QUOTE]
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