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<blockquote data-quote="tvinnefossen" data-source="post: 136849" data-attributes="member: 7205"><p>... dazu meinte die ACE-Anwältin, daß es unerheblich sei, ob ich die Reparatur bezahlen mußte oder nicht.</p><p></p><p>Nachdem ich mich kurz eingelesen habe, würde ich das laienhaft so beschreiben:</p><p></p><p>Die Reparatur wurde/wird ja auch bezahlt. Nur eben nicht von mir, sondern vom Hersteller.</p><p></p><p>Gewährleistungsgeber ist aber nicht der Hersteller, sondern der Händler. Die ausführende Werkstatt ist zwar nicht identisch mit dem Händler, der mir das Auto verkauft hat, aber das sei rechtlich unerheblich, da jede autorisierte Werkstatt Gewährleistungsarbeiten erledigen darf und erstattet bekommt. (der Gewährleistungsgeber ist also Ansprechpartner, haftet aber offensichtlich nicht)</p><p></p><p>Die Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung werden der Werkstatt vom Hersteller bezahlt. Auf die bezahlte Arbeit gibt es dann wieder Gewährleistung.... Weiß nur nicht, wer dafür dann haftet? Die Antwort könnte der Grund für die behauptete Verneinung der Gewährleistung sein.... <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_wink.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=";-)" title="zwink ;-)" data-shortname=";-)" /></p><p></p><p>Bin mir derzeit aber keinesfalls sicher, möchte jedoch natürlich gern, daß die ACE-Anwältin Recht hat.... <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_wink.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=";-)" title="zwink ;-)" data-shortname=";-)" /></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="tvinnefossen, post: 136849, member: 7205"] ... dazu meinte die ACE-Anwältin, daß es unerheblich sei, ob ich die Reparatur bezahlen mußte oder nicht. Nachdem ich mich kurz eingelesen habe, würde ich das laienhaft so beschreiben: Die Reparatur wurde/wird ja auch bezahlt. Nur eben nicht von mir, sondern vom Hersteller. Gewährleistungsgeber ist aber nicht der Hersteller, sondern der Händler. Die ausführende Werkstatt ist zwar nicht identisch mit dem Händler, der mir das Auto verkauft hat, aber das sei rechtlich unerheblich, da jede autorisierte Werkstatt Gewährleistungsarbeiten erledigen darf und erstattet bekommt. (der Gewährleistungsgeber ist also Ansprechpartner, haftet aber offensichtlich nicht) Die Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung werden der Werkstatt vom Hersteller bezahlt. Auf die bezahlte Arbeit gibt es dann wieder Gewährleistung.... Weiß nur nicht, wer dafür dann haftet? Die Antwort könnte der Grund für die behauptete Verneinung der Gewährleistung sein.... ;-) Bin mir derzeit aber keinesfalls sicher, möchte jedoch natürlich gern, daß die ACE-Anwältin Recht hat.... ;-) [/QUOTE]
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