Handy im Auto

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welfen2002

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Seit einiger Zeit darf man "während der Fahrt" nicht mehr Handygespräche annehmen, oder selbst telefonieren.

Dafür gibt es sogar eine Verwarnung oder sogar S trafe.

Ich bin leider mit juristischen Dingen nicht so bewandert, darum die konkrete Frage an die Fachleute:

Während der Fahrt ist mir klar was das bedeutet, d.h. der Gesamtvorgang einer Fahrt von Punk A nach Punkt B. Bedeutet das auch im Stand vor der Ampel, oder bei einer kurzen Fahrtunterbrechung (halten am Straßenrand)

Was ein Handy ist weis ich, aber was ist mit den anderen Kommunikationsgeräten, z.B. ein WalkiTalki?
Wenn mit der Regelung Kommunikationsmittel im übergeordneten Bereich gemeint sind, fällt ja bekanntlich ein Diktiergerät nicht darunter.


Aber wie sieht es mit Kombigeräten aus, die Handy und Diktiergerät in einem sind?

Währe schön, wenn jemand von einem Urteil weis, wie so etwas rechtgesprochen wird. (Natürlich, wo der Fahrer die Diktiergerät Funktion genutzt hat)
 
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welfen2002 schrieb:
Seit einiger Zeit darf man "während der Fahrt" nicht mehr Handygespräche annehmen, oder selbst telefonieren.
bezieht sich das nicht auf den Umstand "Handy am Ohr"?? Ich nutze eine Freisprecheinrichtung von Nokia. Auch da muss ich ja auf einen Knopf drücken und das Gespräch annehmen, sowie auflegen. Aber das ist ja nicht mehr, als wenn ich das Radio einschalte??

LG

Werner
 
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welfen2002

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neeee... am Ohr.
Tippen und quatschen darf man so viel man will, das ausschlaggebende ist das es am Ohr ist. Auch nicht 30cm davon entfernt.
 
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Soweit ich weiß, darf man das Gerät nicht in die Hand nehmen, egal zu welchem Zweck (telefonieren, simsen, Diktiergerät, Uhrzeit ablesen, ...).

Gruß,
der Tuppes
 
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welfen2002

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Also ein Diktiergerät darf man während der Fahrt besprechen, abhören und was man sonst so mit machten kann. Meine Frage war: Ob ich nur die Diktiergeräte Funktion benutzen darf??
Jetzt habe ich aber selbst ein Urteil gefunden:
Hier ist es



Handyverbot: Benutzung des Mobiltelefons als Diktiergerät
Die "Benutzung eines Mobiltelefons" i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO liegt nicht nur vor, wenn das Gerät zum Telefonieren verwendet wird, sondern auch bei jeder anderen bestimmungsgemäßen Verwendung, insbesondere auch beim Gebrauch als Diktiergerät.

Mit dieser Entscheidung verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Jena einen Autofahrer zu einem Bußgeld, der während der Fahrt ein Mobiltelefon in der rechten Hand gehalten und Informationen auf das Gerät gesprochen hatte. Es verfügte über eine Diktierfunktion. Die SIM-Karte war dem Telefon zu diesem Zeitpunkt entnommen worden, so dass es nicht zum Telefonieren benutzt werden konnte.

Das OLG hat darin die "Benutzung eines Mobiltelefons" i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO gesehen. Der Begriff der "Benutzung" schließe nach allgemeinem Sprachgebrauch die Inanspruchnahme sämtlicher Bedienfunktionen der nach üblichem Verständnis als Mobiltelefon bezeichneten Geräte ein. Dafür, dass das Mobiltelefon als Telefon genutzt werden müsse, sei dem Gesetzeswortlaut nichts zu entnehmen. Dies entspreche auch dem Willen des Verordnungsgebers, was in den Ausführungen zur Begründung zur Einführung des neuen § 23 Abs. 1a StVO deutlich zum Ausdruck komme. Auch der Gesetzeszweck fordere eine Erstreckung des Verbots auf jegliche Art der bestimmungsgemäßen Verwendung eines Mobiltelefons.

Hinweis: Es erscheint allerdings fraglich, ob diese Auslegung des § 23 Abs. 1a StVO nicht zu weit geht. Sie führt nämlich zu einer Ungleichbehandlung mit demjenigen Betroffenen, der während des Fahrvorgangs ein "normales" Diktiergerät benutzt. Dieser kann allenfalls - bei Vorliegen der Voraussetzungen - nach § 1 StVO in Anspruch genommen werden. Davon hätte man hier, da das Handy wegen der nicht eingelegten SIM-Karte nicht als Telefon benutzt werden konnte, auch ausgehen können (OLG Jena, 1 Ss 82/06).
 
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Dieses Urteil widerspricht Deinem vorherigen Beitrag, in dem Du schreibst: "Tippen und quatschen darf man so viel man will, das ausschlaggebende ist das es am Ohr ist. Auch nicht 30cm davon entfernt."

Tippen oder Simsen ist auch eine Benutzung des Mobiltelefons und damit verboten ;-)
Ob am Ohr oder nicht ist vollkommen wurscht. Auch die Nutzung eines Walkietalkies ist untersagt, da die Benutzung der eines Mobiltelefones vergleichbar ist.




welfen2002 schrieb:
Während der Fahrt ist mir klar was das bedeutet, d.h. der Gesamtvorgang einer Fahrt von Punk A nach Punkt B. Bedeutet das auch im Stand vor der Ampel, oder bei einer kurzen Fahrtunterbrechung (halten am Straßenrand)

Die Handynutzung ist während des Betriebs des Fahrzeuges verboten. Der Betrieb beginnt schon mit dem Starten des Motors und endet mit dem Abschalten des Motors. Es gilt also auch vor der Ampel, im Stau oder wann immer der Motor brummt. Beim Halten am Strassenrand ist es ein Unterschied, ob der Motor läuft oder nicht.

welfen2002 schrieb:
Wenn mit der Regelung Kommunikationsmittel im übergeordneten Bereich gemeint sind, fällt ja bekanntlich ein Diktiergerät nicht darunter.

Es fallen alle Kommunikationsmittel darunter, auch wie beschrieben WalkieTalkies, und CB-Funk !!! Solange diese zum Betrieb in die Hand genommen werden müssen. Alles muss also mit einer FSA betrieben werden.
 
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Anonymous

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Berlingoheizer schrieb:
... Auch die Nutzung eines Walkietalkies ist untersagt, da die Benutzung der eines Mobiltelefones vergleichbar ist.

Aber die Nutzung eines Walkietalkies ist schwerer zu beweisen :lol: .

Hoffe, dass irgendwann auch verboten ist, dass der Beifahrer den Fahrer durch sinnlose Gespräche ablenkt, dass Kinder im Auto nicht mehr schreien dürfen, dass das rückwärtige Essen im Auto verboten wird. Ein Radio im Auto kann auch nur ablenken - also verboten. So moderne Dinge wie I-Drive, Bordcomputer -> verboten. Scheibenwischerbedienung gehört natürlich auch verboten, da es Regensensor gibt. Schalten? -> es gibt doch Automatikgetriebe - also verboten!
Ferner sollten in Fahrzeugen der Behörden mit Sicherheitsaufgaben der Gebrauch eines Funkgerätes für den Fahrer verboten sein, das Raushalten der Kelle (egal ob Beifahrer oder Fahrer) sowieso (Ablenkung, Gefährdung des Verkehrs).

Spaß beiseite. Telefonieren während der Fahrt muss nicht sein. Wenn mich jemand anruft, dann drück ich ne Taste und hab freisprechen. SMS-Schreiben gehört verboten genau wie jemanden anrufen. Aber die Bedienung der Autos wird duch die vorgenannten Dinge (I-Drive etc.) immer umständlicher. Hatte ja neulich einen Zafira als Werkstattersatzwagen. Wenn ich da die Lüftung/Klima verstellen wollte, mußte ich unbedingt auf so ein blödes Display schauen. Bei meinem Combo kann ich das "blind". Und wenn dann noch jemand ein SuperMegaRadio hat, dann muß man schon um die Mini-Tasten zu finden länger hinschaun. Da könnte der Gesetzgeber viel besser aktiv werden als mit dieser Handyregelung.

mfg
Matthias
 
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welfen2002

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http://bundesrecht.juris.de/stvo/BJNR01 ... 03308.html
regelt die Benutzung des Handys. Ein Diktiergerät ist kein Handy!
Wer im Auto nur auf die Uhr des Handys guckt, zahlt Bußgeld. Und kriegt einen Punkt.

Gibt aber auch Außnahmen:Oberlandesgericht Köln entschieden (NJW 2005, 3366).
Wenn das Handy links im Türablagefach liegt. Und rappelt. Darf man es dann nehmen und auf die Mittelkonsole legen, damit es nicht mehr rappelt.

Die Richter haben § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung genau gelesen und festgestellt, dass der Autofahrer das Handy nur nicht zur “Benutzung” aufnehmen oder halten darf. Ein Wegräumen sei aber keine Benutzung, weil keine der vielfältigen Funktionen des Handys auch tatsächlich genutzt werde.

Ein Handy kann zum Beispiel auch ein MDA mit einer Telefonkarte sein, oder wenn das MDA auch zum telefonieren benutzbar gemacht werden kann. Denn darf man nur mit ausgeschaltetem Motor das MDA als Navi benutzen. Eben genauso wenig wie ein Handy ohne Chip als Uhr, oder als Diktiergerät.


Alles was in §23 1a nicht verboten ist, ist natürlich erlaubt. Diktiergerät erlaubt! Beim MDA muß man schauen, ob es nicht auch als Handy betrieben werden könnte, wenn so, denn nicht mit laufendem Motor benutzen. ODER???
 
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welfen2002

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[quote="MKaTh. Wenn mich jemand anruft, dann drück ich ne Taste und hab freisprechen.[/quote]

Freisprechen kann man mit fast jedem Handy. Der Drücker zum Freisprechen darf nur nicht am Handy sein. Denn: "Handy aufnehmen und bedienen verboten!" Mit dem selbst telefonieren wirds noch schwieriger, dieses ohne der Handytastatur zu machen.
Neuere Autoradios haben einen BlueTouth Empfänger fürs Handy. Das Hören und Sprechen ist ja auch nicht das Problem, sondern das Anfassen des Handys, oder noch genauer, selbst das Anschauen des Handy ist ja nicht erlaubt.

Für mich hört sich das alles sehr bescheuert an. Die Autos bekommen immer mehr Knöpfe, selbst das Lenkrad ist übersät mit Knöpfen und das Amaturenbrett sieht aus wie Raumschiff Enterpriese, aber auf mein Handy darf ich nicht schauen, oder anfassen?
 
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