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Gutachten höher als Kostenvoranschlag
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<blockquote data-quote="Guest" data-source="post: 81119"><p>Ich sehe dass wie folgt:</p><p>Die Versicherung hat selbst gegen die Schadenminderungspflicht verstossen.</p><p>Sie setzt bei einem Bagatellschaden (650 EURO) einen Gutachter ein, weil Sie scheinbar dem Anspruchsteller keinen Glauben schenkt (trotz Kostenvoranschlag).</p><p>Im Ergebnis wird der Schaden durch den Gutachter (vereidigter Sachverständiger) höher bewertet, als der Kostenvoranschlag dies ursprünglich ausgesagt hat (tja, Pech liebe Versicherung).</p><p>Da ja nun der Anspruchsteller ein Laie ist, zweifelt er jetzt natürlich den KV der Werkstatt an, da ja ein VEREIDIGTER Sachverständiger den Schaden höher bewertet.</p><p>Entweder die Versicherung zahlt jetzt nach dem SELBST IN AUFTRAG gegebenen Gutachten, oder man holt wirklich, wie in den anderen Beiträgen beschrieben, die Keule raus.</p><p></p><p>Gruß</p><p>Martin</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Guest, post: 81119"] Ich sehe dass wie folgt: Die Versicherung hat selbst gegen die Schadenminderungspflicht verstossen. Sie setzt bei einem Bagatellschaden (650 EURO) einen Gutachter ein, weil Sie scheinbar dem Anspruchsteller keinen Glauben schenkt (trotz Kostenvoranschlag). Im Ergebnis wird der Schaden durch den Gutachter (vereidigter Sachverständiger) höher bewertet, als der Kostenvoranschlag dies ursprünglich ausgesagt hat (tja, Pech liebe Versicherung). Da ja nun der Anspruchsteller ein Laie ist, zweifelt er jetzt natürlich den KV der Werkstatt an, da ja ein VEREIDIGTER Sachverständiger den Schaden höher bewertet. Entweder die Versicherung zahlt jetzt nach dem SELBST IN AUFTRAG gegebenen Gutachten, oder man holt wirklich, wie in den anderen Beiträgen beschrieben, die Keule raus. Gruß Martin [/QUOTE]
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