Gewährleistungsgarantie?

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paykoman999

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hallo. habe mir vor zwei monaten einen opel combo c 1,7 cdti gebraucht gekauft. der händler hat mir ein gewährleistungszertifikat gegeben. nun meine frage. ich war heute dort und es wurde festgestellt das der anlasser defekt ist. wird die reparatur durch diese garantie übernomen? der händler sagte mir das es ein verschleißteil sei und ich es bezahlen müsste. stimmt diese aussage?

bitte um antwort. danke

mfg rik
 
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Du hast bei dem Garantiezertifikat bestimmt die Garantiebedingungen erhalten, darin steht der genaue Umfang der Leistungen.
Bei Verschleißteilen ist die Definition je nach Gericht unterschiedlich, meist sagt man, dass Verschleißteile diese Ersatzteile sind, die in einem normalen Autoleben verschleißbedingt mindestens einmal getauscht werden müssen, der Anlasser gehört m.M.n. nicht dazu. Ist der Begriff "Verschleißteile" in dem Garantiezertifikat erwähnt, müssten sich schon die Richter damit rumplagen und den Begriff genau definieren.
Aber wenn nach zwei Monaten der Anlasser streikt, versteht es sich für eine gute Werkstatt von selbst, den Schaden kosenlos zu beseitigen. Ich deiner Werkstatt künftig fern bleiben !
 
zooom

zooom

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Unsinn Verschleißteil, in den ersten 6 Monaten ist der Händler mit den Reparaturkosten dran, da hilft ihm kein schnelles Reden, das ist die Rechtslage. Ein Anlasser ist kein Verschleißteil!
Und aus der Gewährleistung sprich Sachmängelhaftung kommt der Händler nicht raus, Du mußt ihm allerdings die Nachbesserung ermöglichen und kannst ihm nicht einfach die Rechnung einer anderen Firma hinlegen.
 
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rgruener

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es gibt kein gewährleistungszertifikat.
bitte immer dran denken, dass garantie und gewährleistung völlig verschiedene dinge sind.

garantie ist freiwillig und was darin enthalten ist, das ist bestandteil der garantiebedingungen.

jedoch gibt es einen gesetzlichen anspruch auf 1 jahr gewährleistung, wobei die beweislastumkehr nach 6 monaten eintritt.
für den käufer empfiehlt es sich also, alle schäden möglichst in den ersten 6 monaten zu reklamieren.
eine gewährleistung kann der verkäufer (händler zu privat) nicht ausschliessen. sollte sowas im kaufvertrag stehen, dann ist dieser passus ganz einfach ungültig.
mit garantie hat das jedoch nichts zu tun, die kann es zusätzlich noch geben.

ansonsten hat thomas natürlich völlig recht.
ein anlasser ist kein verschleissteil und der händler hat das gefälligst zu reparieren und das pronto. kann er das selbst nicht, dann muss er dem kunden gestatten, das woanders durchführen zu lassen. bezahlen muss er aber.

lass dich bloss nicht mit dummen sprüchen abspeisen. es gibt immer wieder so rosstäuscher, die das versuchen. im zweifelsfall muss man halt mal die worte schiedsstelle und anwalt fallen lassen. das bewirkt oft wunder.
 
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paykoman999

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danke für die schnellen antworten. werde den heinie am montag mal anrufen... finde es schon hart da er sagte es wäre ein verschleißteil und ich müsste es zahlen... wie gut das ich ne rechtschutz habe...
 
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paykoman999

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Du hast bei dem Garantiezertifikat bestimmt die Garantiebedingungen erhalten, darin steht der genaue Umfang der Leistungen.

die bedingungen habe ich nicht bekommen nur dieses zertifikat...
 
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Welche Versicherung ist es denn ? Ich kenne es von damals, da waren immer die Bedingungen mit dabei und da stand exakt drin, welche Bauteile ein- bzw. ausgeschlossen sind.
Ein Kundenfreundliches Verhalten des Verkäufers sieht für mich anders aus. Meinem Ex-Chef wäre es im Traum nicht in den Sinn gekommen, in einem Fall wie bei dir den Kunden abblitzen zu lassen ! Am mich hätten die vielleicht ein Auto verkauft, aber mit Sicherheit kein weiteres !
 
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rgruener

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paykoman999 schrieb:
wie welche versicherung?

nun ja - ein händler gibt die garantie im normalfall nicht selbst, sondern über eine spezielle versicherun wie z.b. CAR-GARANT oder ähnliche.
und selbstverständlich bekommt man da einen garantienachweis und eine beschreibung des leistungsumfangs der garantie.
was steht denn auf deinem "zertifikat" ?

ansonsten muss ich auch sagen - kundenfreundliches verhalten sieht anders aus. sowas macht mich immer sehr misstrauisch.

im moment ist das aber für dich auch noch völlig egal, was wo steht.
dein anlasser ist vom händler in ordnung zu bringen und basta.
 
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paykoman999

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habe nur ein gebrauchtwagen zertifikat bekommen und ein protokoll beides vom tüv sonst nix. Werde morgen mal die rechtschutz anrufen.
 
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rgruener

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also gibts keine garantie.
das fahrzeug wurde vom tüv untersucht - weiter nichts. eine stinknormale gebrauchtwagenuntersuchung, wie sie auch adac, dekra, usw. anbieten.
anhand des protokolls kannst du sehen, ob die grobe fehler festgestellt haben und das wars dann.

immerhin hast du 1 jahr gewährleistung, wobei nach 6 monaten beweislastumkehr eintritt.
also lass alles in den ersten 6 monaten in ordnung bringen. danach wirds kompliziert.

was hat dich eigentlich zu der annahme gebracht, du hättest irgendeine garantie?
 
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paykoman999

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der händler sagte mir ich hätte eine gewährleistungsgarantie sonst nix... stimmt das denn jetzt oder soll ich mich morgen mal bei meiner rechtschutz schlau machen auch wegen dem anlasser?

gruß rik

ps... danke für die super unterstützung jungs ohne euch würde ich verzweifeln
 
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Ich zitiere mal:

zooom schrieb:
Unsinn Verschleißteil, in den ersten 6 Monaten ist der Händler mit den Reparaturkosten dran, da hilft ihm kein schnelles Reden, das ist die Rechtslage. Ein Anlasser ist kein Verschleißteil!
Und aus der Gewährleistung sprich Sachmängelhaftung kommt der Händler nicht raus, Du mußt ihm allerdings die Nachbesserung ermöglichen und kannst ihm nicht einfach die Rechnung einer anderen Firma hinlegen.

Einen besseren Rat kann dir keiner geben ! :zwinkernani:
 
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rgruener

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Berlingoheizer schrieb:
rgruener schrieb:
was hat dich eigentlich zu der annahme gebracht, du hättest irgendeine garantie?

Weil es bei einem Kauf vom Händler gesetzlich vorgeschrieben ist. :zwinkernani:

es gibt eine gesetzliche gewährleistungspflicht.
das hat mit einer garantie absolut überhaupt nichts zu tun.
aber das durcheinanderwerfen dieser 2 begriffe hat schon manches missverständnis und manches verfahren hervorgerufen.
 
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rgruener

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paykoman999 schrieb:
der händler sagte mir ich hätte eine gewährleistungsgarantie sonst nix... stimmt das denn jetzt oder soll ich mich morgen mal bei meiner rechtschutz schlau machen auch wegen dem anlasser?

gruß rik

ps... danke für die super unterstützung jungs ohne euch würde ich verzweifeln

nochmal - es gibt keine gewährleistungsgarantie. es gibt nur gewährleistung und garantie. und das sind 2 paar schuhe.
den rechtsschutz musst du erstmal nicht einschalten.
thomas (zooom) hat es völlig richtig ausgedrückt.
fordere deinen händler auf, das in ordnung zu bringen und setze ihm einen termin. und das ganze unbedingt schriftlich machen. mündliche vereinbarungen zählen nichts.
 
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rgruener schrieb:
Berlingoheizer schrieb:
rgruener schrieb:
was hat dich eigentlich zu der annahme gebracht, du hättest irgendeine garantie?

Weil es bei einem Kauf vom Händler gesetzlich vorgeschrieben ist. :zwinkernani:

es gibt eine gesetzliche gewährleistungspflicht.
das hat mit einer garantie absolut überhaupt nichts zu tun.
aber das durcheinanderwerfen dieser 2 begriffe hat schon manches missverständnis und manches verfahren hervorgerufen.

ja doch, Tschulligung ! :oops:
 
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mer red ja nix - mer sachd ja bloss
 
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paykoman999

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so hab schon mit der rechtschutz telefoniert und hab am donnerstag en termin beim anwalt... der soll sich darum jetzt kümmern. trotzdem nochmal vielen dank für die ganzen antworten. echt top leute

gruß rik
 
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