D
DiePaulis
Neues Mitglied
- Beiträge
- 18
BEI ABSTANDS- UND TEMPOKONTROLLEN
Gericht erkennt Videobeweis nicht an
Essen. Videobeweise bei Geschwindigkeits- und Abstandskontrollen sind erstmals in NRW von einem Gericht beanstandet worden.
In einem letztinstanzlichen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf wurden Videokontrollen bei Autofahrern für unzulässig erklärt, wie die,Neue Rhein / Neue Ruhr Zeitung (NRZ)' berichtet.
Die Richter gaben einem Autofahrer recht, der sich gegen eine I00-Euro-Buße und ein einmonatiges Fahrverbot gewehrt hatte.
Der Mann war mit zu geringem Mindestabstand auf der Autobahn gefilmt worden. ,,Bis zu einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage sind Videoüberwachungen
zur Feststellung von Verstößen gegen den Sicherheitsabstand und/oder gegen
Höchstgeschwindigkeiten unzulässig", zitiert die Zeitung aus dem Beschluss der OLG-Richter.
Der Beschluss sei rechtskräftig.
(AZ: lV-3 RBs 8/I0) (ddp)
So heute 27.2.10 im Kölner Stadtanzeiger
LG
Pauli
Gericht erkennt Videobeweis nicht an
Essen. Videobeweise bei Geschwindigkeits- und Abstandskontrollen sind erstmals in NRW von einem Gericht beanstandet worden.
In einem letztinstanzlichen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf wurden Videokontrollen bei Autofahrern für unzulässig erklärt, wie die,Neue Rhein / Neue Ruhr Zeitung (NRZ)' berichtet.
Die Richter gaben einem Autofahrer recht, der sich gegen eine I00-Euro-Buße und ein einmonatiges Fahrverbot gewehrt hatte.
Der Mann war mit zu geringem Mindestabstand auf der Autobahn gefilmt worden. ,,Bis zu einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage sind Videoüberwachungen
zur Feststellung von Verstößen gegen den Sicherheitsabstand und/oder gegen
Höchstgeschwindigkeiten unzulässig", zitiert die Zeitung aus dem Beschluss der OLG-Richter.
Der Beschluss sei rechtskräftig.
(AZ: lV-3 RBs 8/I0) (ddp)
So heute 27.2.10 im Kölner Stadtanzeiger
LG
Pauli