Führerscheinumtausch

Diskutiere Führerscheinumtausch im Forum Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung im Bereich ---> Auto / Verkehr - Hallo, ich muss leider meinen Führerschein umtauschen, da mein rosa Lappen nicht mehr leserlich ist (Waschmaschine). :oops: Hat jemand von...
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Anonymous

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Hallo,

ich muss leider meinen Führerschein umtauschen, da mein rosa Lappen nicht mehr leserlich ist (Waschmaschine). :oops:

Hat jemand von Euch schon einmal seinen Lappen umgetauscht ?

Gibt es Klassen, die gesondert beantragt werden müssen, die vorher in beim Rosa Lappen schon enthalten waren ?

Was gibt es sonst zu beachten ?



Danke schonmal für Eure Hilfe !!
 
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Anonymous

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Hi Michael,
ich weiss nicht, welche Klassen Du hast, aber prinzipiell bleiben Deine Rechte auf der Karte erhalten. Habe meinen rosa Lappen schusseligkeitsbedingt ersetzen müssen und ich darf immer noch 7,5t fahren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da sonst irgendwas weggenommen wurde.

Ist doch nur eine Umstellung des Formates (die Neuen sind übrigens waschbarer als EC-Karten, verschwinden aber wohl genauso schnell) ;-)

Gruss

Marc
 
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Anonymous

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Bleibt gleich. Heisst halt nicht mehr 3 und 4, sondern irgendwie nur noch verbuchstabt...

Es geht doch nicht, dass der Staat Dir irgendwelchen Fahrrechte aberkennt, nur weil Du den Führerschein mal wieder richtig sauber machen wolltest. :lol:

Gruss

Marc
 
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Im Wesentlichen richtig: Guckst Du hier.

Zu den kleinen Unterschieden guckst Du hier.

Ansonsten darfst Du wie üblich ZAHLEN!

VG
Jochen
 
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welfen2002

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Combist schrieb:
Im Wesentlichen richtig: Guckst Du hier.

Zu den kleinen Unterschieden guckst Du hier.

Ansonsten darfst Du wie üblich ZAHLEN!

VG
Jochen
Und,.... kann mir trotzdem mal einer helfen wie die neue Klasse jetzt heißt?
Mit meinem alten grauen Lappen 3 konnte ich bis 7,5t fahren, aber bei den Anhängern wirds jetzt etwas komplizierter.
Z:B: Sattelzug mit nicht mehr als 3 Achsen (wobei Achen, die weniger als 1m auseinander liegen als eine Achse zählen) dann mit rechnerischen Gesamtgewicht von 18,5 Tonnen. (Also 7,5 t Zugmaschine und 11 t Anhänger (natürlich mit durchgehender Bremsanlage)) Also wie heißt die neue Klasse 3 ???

Dann mit den Treckern? (bis 60km/h) soll man nachweisen das man so was gefahren hat???? Soll ich ein aktuelles Foto beifügen? Oder sollte ich mit der selbstfahrenden Arbeitsmaschine samt Anhänger selbst mit zum Amt fahren?
 
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welfen2002 schrieb:
Combist schrieb:
Im Wesentlichen richtig: Guckst Du hier.

Zu den kleinen Unterschieden guckst Du hier.

Ansonsten darfst Du wie üblich ZAHLEN!

VG
Jochen
Und,.... kann mir trotzdem mal einer helfen wie die neue Klasse jetzt heißt?
Mit meinem alten grauen Lappen 3 konnte ich bis 7,5t fahren, aber bei den Anhängern wirds jetzt etwas komplizierter.
Z:B: Sattelzug mit nicht mehr als 3 Achsen (wobei Achen, die weniger als 1m auseinander liegen als eine Achse zählen) dann mit rechnerischen Gesamtgewicht von 18,5 Tonnen. (Also 7,5 t Zugmaschine und 11 t Anhänger (natürlich mit durchgehender Bremsanlage)) Also wie heißt die neue Klasse 3 ???

Dann mit den Treckern? (bis 60km/h) soll man nachweisen das man so was gefahren hat???? Soll ich ein aktuelles Foto beifügen? Oder sollte ich mit der selbstfahrenden Arbeitsmaschine samt Anhänger selbst mit zum Amt fahren?

Die Klasse für Zugmaschinen bis 7,5 t und 11 t Anhänger heißt jetzt CE 79 und ist ohne Gesundheitsprüfung nur noch bis zum 50. Lebensjahr gültig.

Die Klasse für Zugmaschinen bis 7,5 t und Anhänger mit einem zul. Ges.-Gewicht bis max. der Leermasse des Zugfahrzeuges, max. jedoch
12 t Max. Zuggewicht heißt C1E und ist nicht mehr auf nur 3 Achsen beschränkt. Auch bleibt die Fahrerlaubnis auch ohne Gesundheitsprüfung über das 50. Lebensjahr erhalten (gilt nur bei UMTAUSCH/ALTBESITZ).

Die Klasse T gilt für Fahrzeuge, die tatsächlich in der Land-/ und Forstwirtschaft verwendet werden und für Fahrzeugführer, die in der Land-/ und Forstwirtschaft tätig sind.
In der Regel muss hierfür ein Nachweis über die Landwirtschaftskammern erbracht werden.

Gruß
Martin
 
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Also mir haben Sie den Führerschein geklaut und ich musste einen "Neuen" nehmen. Die Gesundheitsprüfung für die Klasse C ist nach meiner Kreisverwaltung mit dem neuen Schein immer zwingend ab 50. (Hatte beim Bund die uneingeschränkte Klasse C{nante sich dort schon vor Jahrzehnten so}, die dann auf Klasse II umgeschrieben wurde) und jetzt auch zivil wieder C ist.

VG
Jochen
 
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Guest

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Combist schrieb:
Also mir haben Sie den Führerschein geklaut und ich musste einen "Neuen" nehmen. Die Gesundheitsprüfung für die Klasse C ist nach meiner Kreisverwaltung mit dem neuen Schein immer zwingend ab 50. (Hatte beim Bund die uneingeschränkte Klasse C{nante sich dort schon vor Jahrzehnten so}, die dann auf Klasse II umgeschrieben wurde) und jetzt auch zivil wieder C ist.

VG
Jochen

Jochen,
wenn Du nach Deinem 50. Geburtstag weiterhin Klasse 2 (jetzt C) Fahrzeuge fahren möchtest, dann hättest Du ohnehin den alten Führerschein in einen Kartenführerschein tauschen müssen.
Beim alten Führerschein verfällt die Klasse 2 automatisch an Deinem 50. Geburtstag. Eine Gesundheitsprüfung für Klasse 2 / C Fahrzeuge ist auch für Altbesitzer nach dem neuen Führerscheinrecht zwingend vorgeschrieben.
Lediglich die Fahrzeuge, die jetzt in die Klasse C1 und C1E fallen dürfen auch mit dem alten Führerschein nach dem 50. Geburtstag ohne Gesundheitsprüfung noch gefahren werden.

Gruß
Martin
 
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welfen2002

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Harry schrieb:
wenn Du nach Deinem 50. Geburtstag weiterhin Klasse 2 (jetzt C) Fahrzeuge fahren möchtest, dann hättest Du ohnehin den alten Führerschein in einen Kartenführerschein tauschen müssen.
d.h. CE 97 eintragen lassen und ab 50 Geburtstag dann nur noch C 1 E Fahrzeuge fahren. bzw. am 50. Geburtstag Gesundheitsprüfung machen lassen.
Oder alten grauen Lappen behalten und dann nur noch die C1E Fahrzeuge fahren dürfen.
 
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welfen2002 schrieb:
Harry schrieb:
wenn Du nach Deinem 50. Geburtstag weiterhin Klasse 2 (jetzt C) Fahrzeuge fahren möchtest, dann hättest Du ohnehin den alten Führerschein in einen Kartenführerschein tauschen müssen.
d.h. CE 97 eintragen lassen und ab 50 Geburtstag dann nur noch C 1 E Fahrzeuge fahren. bzw. am 50. Geburtstag Gesundheitsprüfung machen lassen.
Oder alten grauen Lappen behalten und dann nur noch die C1E Fahrzeuge fahren dürfen.

Bis zum 50. mit dem "alten" Lappen auch CE79 Fahrzeuge.
Ab dem 50. gehen CE79 Fahrzeuge nur noch mit Gesundheitsprüfung.
Da bei dem "alten" Führerschein keine Gesundheitsprüfung vorgeschrieben war und man nach dem 50. weiter CE79 oder C Fahrzeuge fahren möchte, dann ist ein Umtausch in den "neuen" Lappen zwingend vorgeschrieben.

Mit dem "alten" Lappen darfst Du auf jeden Fall C1E Fahrzeuge fahren, jedoch beschränkt auf 3 Achsen. Diese Achsbeschränkung entfällt, wenn Du den "alten" in den "neuen" tauschst.

Gruß
Martin
 
Thema: Führerscheinumtausch
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