Führerschein EU

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Immer häufiger reisen deutsche Führerscheinanwärter ins europäische Ausland, um dort Fahrstunden zu nehmen und die Prüfung zu absolvieren. Sie fahren nach Polen, in die Tschechische Republik oder auch in die Niederlande. Mit dem Führerschein in der Tasche kehren sie zurück und dürfen dann ganz legal auch auf deutschen Straßen fahren. Die deutschen Behörden müssen den EU-Führerschein anerkennen, auch wenn sie Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit haben. Ein wahrer Führerscheintourismus hat eingesetzt, denn zahlreiche Firmen werben im Internet um Kunden.

Auslöser für diesen Trend ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom April 2004. Ein deutscher Autofahrer hatte nach Führerscheinentzug und Ablauf seiner neunmonatigen Sperrfrist in den Niederlanden einen neuen Führerschein erworben. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie hätte er dort seinen ordentlichen Wohnsitz - das heißt mindestens 185 Tage im Jahr den Lebensmittelpunkt - haben müssen, bevor ihm ein Führerschein ausgestellt werden darf. Weil er aber weiter in Deutschland gewohnt hatte, erkannten die deutschen Behörden den Führerschein nicht an, und ein Amtsgericht verurteilte den Mann wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe. Zu Unrecht, entschieden die Luxemburger Richter. Deutschland müsse den Führerschein anerkennen; nur das ausstellende Land habe das Recht, ihn wieder zu entziehen.

Das sind die Bedingungen, die an den EU-Führerschein geknüpft sind:

Der Führerscheinanwärter muss mindestens 185 Tage seinen Lebensmittelpunkt und eine Meldeadresse im Land haben.
Eine nach dem Führerscheinentzug in Deutschland verhängte Sperrfrist muss unbedingt eingehalten werden, bevor ein neuer Führerschein im EU-Ausland gemacht werden darf.

Allerdings dürfen diese Bedingungen nicht von den deutschen Behörden überprüft werden, sondern nur vom jeweiligen Ausstellerland, so das Urteil des EuGH. Es gelte der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens und der Anerkennung von Beschlüssen und Entscheidungen. Das heißt: bei Polizeikontrollen darf der ausländische Führerschein nicht eingezogen werden, selbst wenn die Beamten vermuten, dass die Bedingungen nicht korrekt eingehalten wurden. Sie dürfen nur über das Kraftfahrtbundesamt die Behörden im Ausstellerland informieren und hoffen, dass diese dann den Führerschein einziehen. Das ist bislang aber reine Theorie. Das Bundesverkehrsministerium will in Brüssel darauf drängen, dass die EU-Kommission gegen die Staaten vorgeht, die sich nicht an die europäischen Vorschriften halten.

Führerschein ohne MPU?
Besonders interessant ist ein ausländischer Führerschein für Fahrer, die in Deutschland zur Teilnahme an der MPU verpflichtet sind. Der "Idiotentest" wird nach gewichtigen Verkehrsverstößen wie schweren oder mehreren Alkoholdelikten angeordnet und regelmäßig auch nach dem Erreichen von achtzehn Punkten im Flensburger Zentralregister. Bevor der "Verkehrssünder" einen neuen Führerschein erhalten kann, muss er das Bestehen des Tests nachweisen, der je nach Vorbereitung und Auflagen mehr als 1000 Euro kosten kann. Die Kandidaten bestehen in der Regel noch die Reaktionstests, scheitern aber meistens dann an einem 40-minütigen Gespräch mit einem Psychologen, der die Eignung des Anwärters überprüfen soll. Mit der MPU sollen vor allem alkoholkranke, verantwortungslose Fahrer gefunden werden. Aber auch älteren Fahrern und Diabetikern wird der Test auferlegt.

Davon profitieren nun private Fahrschulanbieter, denn der EU-Führerschein lohnt sich, wenn damit die MPU umgangen wird. 990 Euro zuzüglich Kosten für die Fahrt nach Gleiwitz, Warschau oder Breslau und mindestens eine Übernachtung kostet der Führerschein bei CBK; beim "EU-Fahrschulservice" gibt es alles inklusive für 1600 Euro in Tschechien. Verglichen mit dem durchschnittlich etwa 1500 Euro teuren deutschen Führerschein ist das nicht billig. Die Unternehmen verdienen dagegen gut: die Polen zahlen für ihren Führerschein umgerechnet etwa 350 Euro.

Müssen die deutschen Behörden nun tatenlos zusehen, wie in Deutschland als ungeeignet eingestufte Fahrer die Straßen dank EU-Führerscheinen unsicher machen? Die ADAC-Verbraucherschutzexpertin Elke Hübner ist der Ansicht, die deutschen Behörden könnten in solchen Fällen einen Sperrvermerk für Deutschland eintragen. Das heißt, der Führerschein bleibt in der EU gültig, nur nicht in Deutschland. Sie meint, dass Fahrer auf Dauer nicht der MPU entgehen können. Aus der Praxis kennt sie allerdings keinen derartigen Fall, und wahrscheinlich hätte wieder der Europäische Gerichtshof das letzte Wort. Denn wie sollen die deutschen Behörden auf den EU-Führerscheinbesitzer aufmerksam werden? Wenn allerdings von dem Fahrer erneut ein Verkehrsdelikt begangen wird, dann ist auch der ausländische Lappen für das Fahren in Deutschland gesperrt.

ADAC und Bundesverkehrsministerium empfehlen aber grundsätzlich in allen Fällen: Finger weg vom EU-Führerschein. Derzeit werden Möglichkeiten ausgelotet, um mit Hilfe eines europaweiten Sündenregisters die schwarzen Schafe zu finden. Doch bis eine solche Datenbank ins Leben gerufen wird, können noch zehn Jahre vergehen.
 
Thema: Führerschein EU

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