Frage zum eintagen von Steuerbefreiung wegen Behinderung

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Fischotter

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Hallo,
beabsichtige ja einen neuen Wagen zu kaufen. Jetzt hab ich eine Frage zu der Zulassung. Der Wagen wird auf meine Frau zugelassen und ich bin der Versicherungsnehmer. Auf Grund der Behinderung meiner Frau ist das Auto Steuerfrei.
Jetzt zu meinem Problem oder Frage. Bisher bin ich zum Finanzamt gefahren und die haben dann die Steuerbefreiung dann eingestempelt. Jetzt meinte der Autoverkäufer, dass die Kfz-Steuer nicht mehr Landessache sei, also vom Finantamt und jetzt die Sache Bundessache sei und man jetzt wegen der Befreiung zum Zoll muß. Hat da mal einer was zu gehört oder kann dazu was sagen?

Ciao
Peter
 
B

Beastie

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Peter, der freundliche Autoverkäufer hat im Prinzip Recht..

>>Die deutsche Kraftfahrzeugsteuer (Abkürzung: KraftSt) ist seit dem 1. Juli 2009 eine Bundessteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG). Sie wird vom Bundesministerium der Finanzen verwaltet, welches sich bis zum 30. Juni 2014 der Landesfinanzbehörden im Wege der Organleihe bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer bedient. Ab 1. Juli 2014 ist die Bundesfinanzverwaltung (die Zollverwaltung) für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig.<<
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrz ... schland%29

ab dem 1. Juni 2013 scheint man sogar einen echten Schritt weiter zu sein.. man hat sich auf Finanzausgleich zwischen Bund und Länder geeinigt, ohne den natürlich vorher sich schlicht nix spürbar bewegt hat..:

siehe dazu z.B. http://www.tagesschau.de/inland/kfzsteuer150.html

Auch laut http://www.wochenblatt.de/nachrichten/r ... 171,167360 ist dann der Zoll für die KFZ Steuer(Befreiung) zuständig.. allerdings wohl erst ab Juli 2014(!) also in ca. einem Jahr...

Sprich.. im Moment ist wohl 'gleitender Übergang' oder auch CHAOS angesagt.. und weil die KFZ Steuer auch gleich ein wenig 'angepasst' werden soll, hält man natürlich den Ball erst mal sehr flach vor der Wahl am 22.September :mrgreen:


Somit gehe ich davon aus, dass die alte Stelle für Dich und Deinen Antrag noch zuständig ist.. aber vor Ort fragen ist bei dem Durcheinander von Tun und Absicht keine Schande :)
 
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knebel24

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Hier in NRW machen das derzeit (noch?) die Finanzämter. Ggf. brauchst du von der Gemeinde aber vorher noch das "Beiblatt ohne Wertmarke".
 
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Fischotter

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Danke für die Antworten. Der Autoverkäufer hat mich kirre gemacht mit seiner Aussage. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der zoll die Änderungen im Fahrzeugschein vornimmt. Es sind doch die Zollstellen nicht in jefer Stadt vorhanden sein. ich selber hab eine Nebenstelle so 8 km. weg und die Zoll-hauptstelle ist gut 50km weg.Für so was, finde ich ein bisschen weit.
Werde Trotzdem nächste Woche zum Finanzamttraben, mir reicht esjetzt, dass ich zum Hauptfinanzamt darf, weil die Aussenstelle landessache ist und nicht Stadt wo ich wohne.

Ist schon ein Mist mit der Bürokratie.
 
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