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Frage zu CoC- Bescheinigung und "falsche" Reifengr
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<blockquote data-quote="Guest" data-source="post: 53364"><p><strong>Re: Frage zu CoC- Bescheinigung und "falsche" Reif</strong></p><p></p><p></p><p></p><p>Hallo Daisy,</p><p></p><p>die Bescheinigung ist z.B. bei der Zulassung notwendig.</p><p>Du erhälst Sie normalerweise bei der Fahrzeugübergabe zusammen mit den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung II).</p><p>Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen kommt es schon einmal vor, dass die finanzierende Bank die COC-Bescheinigung zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) in ihrem Besitz haben will.</p><p>Daher lässt man sich in den Fällen, in denen ein Fahrzeug finanziert, oder geleast und dieses dann auch noch vom Händler zugelassen wird von diesem vor der Zulassung eine Kopie der COC-Bescheinigung machen.</p><p></p><p>Gruß</p><p>Martin</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Guest, post: 53364"] [b]Re: Frage zu CoC- Bescheinigung und "falsche" Reif[/b] Hallo Daisy, die Bescheinigung ist z.B. bei der Zulassung notwendig. Du erhälst Sie normalerweise bei der Fahrzeugübergabe zusammen mit den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung II). Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen kommt es schon einmal vor, dass die finanzierende Bank die COC-Bescheinigung zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) in ihrem Besitz haben will. Daher lässt man sich in den Fällen, in denen ein Fahrzeug finanziert, oder geleast und dieses dann auch noch vom Händler zugelassen wird von diesem vor der Zulassung eine Kopie der COC-Bescheinigung machen. Gruß Martin [/QUOTE]
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