Hallo,
auch wenn der Thread bereits vom Moderatorenteam geschlossen wurde, möchte ich freundlich folgendes klarstellen:
zooom schrieb:
Räder sind fahrzeugspezifisch...
Mit "Räder" ist das komplette Rad gemeint, also Felge mit Reifen (= Rad!).
0ms0 schrieb:
Gerade Allerweltsgrößen wie der Polo mit 4x100 idR hat, passen auf etliche Fahrzeuge...
Meinst Du damit die Maße der Reifen? Die passen tatsächlich auf etliche Fahrzeuge, nicht jedoch die Felgen.
Gerade bei den Felgen gibt es etliche, äußerlich gleich ausschauende Felgen, die möglicherweise sogar mechanisch passen, aber eben nicht für jedes Fahrzeug zulässig sind, da die Fahrzeugtyp / Felgentyp - Kombination nicht beim Kraftfahrtbundesamt als zulässig hinterlegt wurde.
zooom schrieb:
Es geht nicht ums Passen, es geht darum, auf welchen Fahrzeugen die Räder zulässig sind.
Genau so sehe ich das auch, es mag zig Mercedes-Räder (Felgen!) geben, deren Lochmaße mit einem Rolls Royce identisch sind - trotzdem sind die Mercedes-Räder am Rolls oder umgekehrt nicht zulässig, da die Fahrzeugtyp / Felgentyp - Kombination nicht beim Kraftfahrtbundesamt als zulässig hinterlegt wurde.
Übrigens hat jedes Bauteil eines Kraftfahrzeuges eine so genannte KBA-Nummer.
Die „KBA-Nr.“ ist ein vom Kraftfahrt-Bundesamt verwendetes Genehmigungszeichen. Dieses dokumentiert, dass für das so gekennzeichnete Zubehörteil der Nachweis für die Einhaltung technischer Mindestanforderungen erbracht wurde.
Ist demnach die Felge mit KBA-Nr. xyz für Fahrzeug mit KBA-Nr. ABC nicht beim KBA als zulässige Kombination eingetragen, steht Riesenärger ins Haus, da bei einer Montage die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt und diese dann erst durch ein Einzelgutachten neu beantragt werden muss.
Berlingoheizer schrieb:
...im Falle eines Falles merkt es der Versicherungsgutachter, wenn ein Haftpflichtschaden vorliegt.
In diesem Falle heisst es dann lapidar "Das versicherte Fahrzeug hatte zum Unfallzeitpunkt keine Betriebserlaubnis, daher auch keinen Versicherungsschutz, der Versicherer zahlt nichts."
Was bei einem Unfall mit Personenschaden anschließend der Richter zu dem Halter bei der Urteilsverkündung sagt, möchte ich gar nicht wissen...
Danke fürs Lesen,
Gruß Chris