Felgen verkaufen

Diskutiere Felgen verkaufen im Forum Rund ums Kaufen im Bereich ---> Auto / Verkehr - Hallo Leute, bitte nicht lachen, aber ich bin völlig ohne Plan: Ich möchte ein paar Stahlfelgen verkaufen. 2 davon sogar mit fast nagelneuen...
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knebel24

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Hallo Leute,

bitte nicht lachen, aber ich bin völlig ohne Plan:

Ich möchte ein paar Stahlfelgen verkaufen. 2 davon sogar mit fast nagelneuen Reifen.

1. Was muss/sollte ich alles angeben, damit potentielle Käufer wissen, ob sie die Dinger gebrauchen können?

2. Haltet ihr ebay dafür besser oder lieber ein Automobilportal (mobile.de)?

Bevor ihr fragt ... nein, die passen wahrscheinlich auf keinen HDK. Sie stammen von einem Polo.

Danke für Tipps.
 
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Lochkreis, Felgenmaße, Reifengröße, Traglast, DOT, Hersteller Reifen, Geschwindigkeitsindex.

Ein Beispiel:

Lochkreis 4x100, Felgenmaße 6x15", Reifengröße 195/60R15, Traglast 88, DOT 1212, Hersteller Continental PremiumContact, Geschwindigkeitsindex T

Eventuell ob M+S / Schneeflocke auf dem Reifen drauf sind.

Und idealerweise Profiltiefe auf der Lauffläche (außen, mitte, innen).

Hoffe ich habe gerade nichts vergessen.
 
zooom

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Vielleicht wäre sogar der Hinweis hilfreich, für welches Auto die Räder passen sollen dürfen? :lol:
 
zooom

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Na also, dann bietest Du sie halt für einen Polo an, für was Anderes passen die eh nicht. Räder sind fahrzeugspezifisch, ich denke, da gibt es keine Überschneidungen. Kannst ja mal bei alcar.de schauen, ob die Teilenummern noch für andere Autos passen.
 
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Gerade Allerweltsgrößen wie der Polo mit 4x100 idR hat, passen auf etliche Fahrzeuge...
 
zooom

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Es geht nicht ums Passen, es geht darum, auf welchen Fahrzeugen die Räder zulässig sind.
 
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Das kann dem Verkäufer herzlich egal sein.
Denn das variiert teilweise bei Fahrzeugen mit gleicher Motorisierung und Ausstattung baujahrabhängig. Darüber muss sich der Käufer informieren und seine Unterlagen oder seinen TÜV Prüfer konsultieren.
 
zooom

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Sorry wenn ich das hier mal klar sage:
Ein Forum ist nicht dazu da, Halbwahrheiten zu verbreiten oder halbseidene Empfehlungen zu geben. Wenn das Polofelgen sind, sind es Polofelgen, wurscht, ob man die vielleicht auf dem 1er Golf oder dem Corsa montieren könnte, wenn man wollte.
Passen heißt eben nicht: Zulässig für...
Und daß das dem Verkäufer egal sein kann, ist eine ziemlich fahrlässige Behauptung, Räder sind Sicherheitsteile.
 
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Mody

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Hallo. Wichtig ist zum einen , die gesamten Daten der Reifen anzugeben. Lochmaß, Reifengröße, ob es normale oder Hochgeschwindigkeitsreifen sind, und und und. Diese Daten stehen übrigens auch in deinen Papieren - da hast du immer die richtigen Maße, es sei denn, du hast dir andere Bemmen aufziehen lassen. MfG
 
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knebel24

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Mäßigung bitte.

Genau darum geht es mir. Was muss angegeben werden, damit jeder über seine Papiere feststellen kann, ob er die Felgen brauchen kann oder nicht?

Nur die Angabe "Polo" hilft wohl wenig. Womöglich passen die dann nicht einmal beim älteren/neueren Modell. Und ich habe keine Ahnung, ob nicht zufällig auch ein Ford/Toyota/Renault oder eher noch einer aus der VW-Familie die gleichen Felgen fahren kann.

Ich denke, Ihr habt mir schon reichlich geholfen. Dafür vielen Dank. Jetzt muss ich noch herausfinden, wo ich die Angaben finde (stehen die auf der Felge?). Und ... wo soll ich die am besten anbieten? Bei ebay war ich schon seit Jahren nicht mehr aktiv. Mir scheint mobile.de o.ä. geeigneter.
 
zooom

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Alle relevanten Größen findest Du auf dem Rad, Größe, ET, oft auch Teilenummer, dann gibste noch die Reifengröße mit DOT Nummer an und auf welchem Auto (insbes. Baujahr!) die Räder gefahren wurden. Mach keine Angaben wie: "Müßten auch passen...", dann kann Dir keiner ans Holzbein pin...
Ebay Kleinanzeigen könnte funktionieren.
 
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zooom schrieb:
Sorry wenn ich das hier mal klar sage:
Ein Forum ist nicht dazu da, Halbwahrheiten zu verbreiten oder halbseidene Empfehlungen zu geben. Wenn das Polofelgen sind, sind es Polofelgen, wurscht, ob man die vielleicht auf dem 1er Golf oder dem Corsa montieren könnte, wenn man wollte.
Passen heißt eben nicht: Zulässig für...
Und daß das dem Verkäufer egal sein kann, ist eine ziemlich fahrlässige Behauptung, Räder sind Sicherheitsteile.

Ahja... Ich kann nur den Kopf schütteln und mir meinen Kommentar verkneifen.

Es gibt Maße, die auf etlichen Kleinwagen zulässig sind.
Wie ich bereits sagte, würde ich diese Recherche aber dem potenziellen Käufer überlassen.

Vor allem beim VAG Konzern gibt es einige Standardmaße...

Aber das soll nicht weiter meine Sorge sein - ich halte mich hier raus und überlasse denen den Vortritt, die Ahnung haben. :roll:
 
zooom

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hallo OmSu (leider haste ja anscheinend keinen Namen).
Hier geht es nicht um Paviankämpfe, hier geht es um Sicherheit.
Ich mag ja sonst von wenig eine Ahnung haben, aber gerade in der Räderbranche habe ich 10 Jahre Berufserfahrung insbesondere in Aftermarket und Räderbegutachtung, ich denke, da darf ich schon mal Klartext reden.
 
Schrankwand

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Wie ich bereits sagte, würde ich diese Recherche aber dem potenziellen Käufer überlassen.

Vor allem beim VAG Konzern gibt es einige Standardmaße...

Dem würde ich zustimmen, die Anzeige sollte allgemein gehalten sein, näheres kann man dann ja
immer noch erfragen. eBay Kleinanzeigen oder Quoka wäre eine gute Plattform.

Das es beim VW-Konzern (VAG ist veraltet) verschiedene Räder gibt die bei mehreren Fahrzeugen,
ich sage mal ähnlich sind, ist wahr. Aber das Rad eines Polos ist bei theoretisch gleichen Abmessungen
nicht unbedingt für einen Wagen mit ganz anderer Achslast zulässig.
In der Bucht ist es scheinbar die Regel das z.B. Touran-Räder auch für einen Caddy als geeignet
angepriesen werden. Da mir gerade diese Kombination in letzterZeit (was Wunder) aufgefallen ist,
werde ich mich, einigermaßen verunsichert, dann doch an den :D mit meinem Wunsch wenden.
Mal abgesehen davon das man auf einem Bild, ja sogar noch nicht mal bei in Augenscheinnahme
erkennen kann was das Rad, der Reifen, hinter sich hat. Das ist mir einfach zu gefährlich, da hängt
u.U. mein eines Leben von ab.

Da hat der Thomas (den ich für einen Profi mit entsprechender Erfahrung halte) absolut recht.
Das kann man nicht wegdiskutieren :!:
 
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Passen heißt noch lange nicht zulässig sein. Auch wenn sie passen sollte und der Tüv es nicht bemerken sollte, im Falle eines Falles merkt es der Versicherungsgutachter, wenn ein Haftpflichtschaden vorliegt. Und schon klatscht die Versicherung vor Freude in die Hände, denn der Versicherungsschutz ist futsch, ergo keine Haftung bzw. es erfolgt eine dicke Regressforderung. Wünsche für so einen Fall schonmal viel Spaß.
 
G

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Hallo,

auch wenn der Thread bereits vom Moderatorenteam geschlossen wurde, möchte ich freundlich folgendes klarstellen:

zooom schrieb:
Räder sind fahrzeugspezifisch...

Mit "Räder" ist das komplette Rad gemeint, also Felge mit Reifen (= Rad!).

0ms0 schrieb:
Gerade Allerweltsgrößen wie der Polo mit 4x100 idR hat, passen auf etliche Fahrzeuge...

Meinst Du damit die Maße der Reifen? Die passen tatsächlich auf etliche Fahrzeuge, nicht jedoch die Felgen.

Gerade bei den Felgen gibt es etliche, äußerlich gleich ausschauende Felgen, die möglicherweise sogar mechanisch passen, aber eben nicht für jedes Fahrzeug zulässig sind, da die Fahrzeugtyp / Felgentyp - Kombination nicht beim Kraftfahrtbundesamt als zulässig hinterlegt wurde.

zooom schrieb:
Es geht nicht ums Passen, es geht darum, auf welchen Fahrzeugen die Räder zulässig sind.

Genau so sehe ich das auch, es mag zig Mercedes-Räder (Felgen!) geben, deren Lochmaße mit einem Rolls Royce identisch sind - trotzdem sind die Mercedes-Räder am Rolls oder umgekehrt nicht zulässig, da die Fahrzeugtyp / Felgentyp - Kombination nicht beim Kraftfahrtbundesamt als zulässig hinterlegt wurde.

Übrigens hat jedes Bauteil eines Kraftfahrzeuges eine so genannte KBA-Nummer.

Die „KBA-Nr.“ ist ein vom Kraftfahrt-Bundesamt verwendetes Genehmigungszeichen. Dieses dokumentiert, dass für das so gekennzeichnete Zubehörteil der Nachweis für die Einhaltung technischer Mindestanforderungen erbracht wurde.

Ist demnach die Felge mit KBA-Nr. xyz für Fahrzeug mit KBA-Nr. ABC nicht beim KBA als zulässige Kombination eingetragen, steht Riesenärger ins Haus, da bei einer Montage die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt und diese dann erst durch ein Einzelgutachten neu beantragt werden muss.

Berlingoheizer schrieb:
...im Falle eines Falles merkt es der Versicherungsgutachter, wenn ein Haftpflichtschaden vorliegt.

In diesem Falle heisst es dann lapidar "Das versicherte Fahrzeug hatte zum Unfallzeitpunkt keine Betriebserlaubnis, daher auch keinen Versicherungsschutz, der Versicherer zahlt nichts."

Was bei einem Unfall mit Personenschaden anschließend der Richter zu dem Halter bei der Urteilsverkündung sagt, möchte ich gar nicht wissen...

Danke fürs Lesen,

Gruß Chris
 
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Thema: Felgen verkaufen
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