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<blockquote data-quote="fuel" data-source="post: 136154" data-attributes="member: 8129"><p>Hallo Schwedenfan (beste Radhausfüllung mMn bei dir).</p><p>Es gibt eine <u><a href="http://felgen.jfnet.de/abe/0223_656_16_abe.pdf" target="_blank">ABE</a></u> wie WolfT bereits erwähnt hat und dazu ein <a href="http://felgen.jfnet.de/pdf/00255442/00255442.pdf" target="_blank"><u>Gutachten</u></a>. OK, Eintragung/Abnahme vom "TÜV" war für 35,- gemeint. Jetzt auch mir klar, ich hatte da ein wenig die Fzg-Schein-Aktualisierung im Kopf. Ich dachte an "früher", wo eine ABE die meisten Dinge ohne weitere Abnahmen erlaubte.</p><p></p><p>Ein Anruf klärt alles. Der NV200 steht als freigegeben drin, wenn unter anderem die folgenden Dinge "OK" sind.</p><p>Im Gutachten steht:</p><p></p><p><span style="font-size: 12px">A01</span></p><p><span style="font-size: 12px">Nach Durchführung der Technischen Änderung <u>ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE</u> <u>unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer</u> für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme <u>vorzuführen.</u></span></p><p></p><p>Hauptsächlich wegen: Abdeckung Reifen VA und HA, was kein Problem sein sollte.</p><p></p><p><span style="font-size: 12px">K1c</span></p><p><span style="font-size: 12px">Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein</span></p><p><span style="font-size: 12px">K2b</span></p><p><span style="font-size: 12px">Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.</span></p><p></p><p>Ich habe mich von den drei Buchstaben "ABE" blenden lassen.</p><p>Nichts für ungut WolftT.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="fuel, post: 136154, member: 8129"] Hallo Schwedenfan (beste Radhausfüllung mMn bei dir). Es gibt eine [U][URL='http://felgen.jfnet.de/abe/0223_656_16_abe.pdf']ABE[/URL][/U] wie WolfT bereits erwähnt hat und dazu ein [URL='http://felgen.jfnet.de/pdf/00255442/00255442.pdf'][U]Gutachten[/U][/URL]. OK, Eintragung/Abnahme vom "TÜV" war für 35,- gemeint. Jetzt auch mir klar, ich hatte da ein wenig die Fzg-Schein-Aktualisierung im Kopf. Ich dachte an "früher", wo eine ABE die meisten Dinge ohne weitere Abnahmen erlaubte. Ein Anruf klärt alles. Der NV200 steht als freigegeben drin, wenn unter anderem die folgenden Dinge "OK" sind. Im Gutachten steht: [SIZE=3]A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung [U]ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE[/U] [U]unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer[/U] für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme [U]vorzuführen.[/U][/SIZE] Hauptsächlich wegen: Abdeckung Reifen VA und HA, was kein Problem sein sollte. [SIZE=3]K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.[/SIZE] Ich habe mich von den drei Buchstaben "ABE" blenden lassen. Nichts für ungut WolftT. [/QUOTE]
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