Falsch geparkt in Schweden

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Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Hallo!

Im Sommer waren wir in Schweden und nun, 6 Monate danach, erhalten wir ein Schreiben von einer Flensburger Anwaltskanzlei, die uns schreibt, dass wir an einem bestimmten Tag in Jönköping falsch geparkt haben sollen und sie den Parkplatzinhaber vertreten. Nun ja... es kann sein, dass wir falsch geparkt haben, hatten jedoch keinen Hinweis am Fahrzeug.
"Eigentlich" kostet uns das Ticket 300 SEK, umgerechnet 31 Euro. Die würde ich natürlich auch bezahlen, ABER nun kommen noch etliche Gebühren dazu. So kommen wir auf 76 Euro, die ich ganz bestimmt nicht zahlen werde, weil ich nichts von dem Ticket wusste.

Wie ist nun die Lage?
Wenn ich keinen Hinweis am Fahrzeug vorfinde, kann ich doch nicht sofort bezahlen. Muss ich dann die Anwaltsgebühren trotzdem bezahlen?
 
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Anonymous

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Hi Stefan,

hast Du nicht mal erwähnt, Du hättest einen Verkehrsrechtsschutz ?
Klassischer Fall dafür. :jaja:

In den meisten Ländern brauchst du die nach Deutschland geschickten Knöllchen nicht zahlen, es gibt kein Abkommen zwischen den Ländern. Ob das aber auch auf Schweden zutrifft, weiß ich nicht.
Falls Du nicht zahlst, noch einmal nach S einreist und erwischt wirst, hast Du allerdings ein gewaltiges Problem.

Ich würde die Flensburger Rechtsverdreher mal anschreiben, näheres per PN.
 
A

Anonymous

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Hallo Stefan,

ich bin mir nicht sicher, ob aufgrund eines zwischenstaatlichen Abkommens der volle Betrag "eingetrieben" werden kann.

Wenn nicht, dann brauchst Du sicher auch nicht bezahlen...

Das ist aber nicht empfehlenswert. Solltest Du dann nochmals das schöne Schweden besuchen und an der Grenze oder im Land von der Polizei kontrolliert werden (warum auch immer) mußt Du sofort alles (inkl. aufgelaufender Kosten) bezahlen, oder die Schweden beschlagnahmen dein Auto. Das geht da recht fix !

Viel Glück bei Deiner Entscheidung.

Holger
 
daisy

daisy

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Hi Stefan,
informiere dich erstmal, was das genau für ein Ticket ist. Hört sich fast so an, als wäre es ein privatrechtliches Verfahren - also z.B. privater Parkhausbetreiber - und nicht die Gemeinde/Stadt.
Die Gemeinde würde bestimmt keinen Anwalt beauftragen und dann ist es warscheinlich aus so, dass man keine Probleme bekommt. Aber auf Privatgrund könnte das schon anders sein....
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Ich habe heute über meine Rechtsschutzversicherung mit einem Anwalt gesprochen. Ich möchte über diesen Fall nichts mehr veröffentlichen. Wer Fragen hat, soll mich bitte anmailen.

Für die "Falschparker", die über Google nach einer Lösung suchen, will ich noch erwähnen, dass es sich um die Firma "Carpark AB" aus Stockholm und um die Anwaltskanzlei "Jensen und Emmerich" aus Flensburg handelt.

Und wer vor hat, den Anwälten zu antworten oder vielleicht sogar zu bezahlen, der sollte mal weiter google befragen. :zwinkernani:
 
Thema: Falsch geparkt in Schweden
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