Fahrzeugbreite beachten bei Zeichen 264

Diskutiere Fahrzeugbreite beachten bei Zeichen 264 im Forum Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung im Bereich ---> Auto / Verkehr - Hallo, besonders an Autobahnbaustellen wird in Deutschland oft das Verkehrsschild Zeichen 264 verwendet, wenn der/die linke(n) Fahrstreifen...
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Ernie

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Harry schrieb:
die Breite einer evtl. Ladung steht auch nicht in den Fahrzeugpapieren. :mrgreen:
Aber in den Frachtpapieren :jaja: . Überall, selbst beim IKEA, bekommt man die Maße der Verpackung
genannt, damit man das geeignete Fahrzeug zum Transport mit bringt (vehemente Ausnahmen bil-
den da immer wieder mal die Smartfahrer, was immer wieder lustig mit anzusehen ist :lol: ) und den
möchte ich erst mal sehen, der so besch . . . . . ist und einen 2,5 m langen Gegenstand anstatt längs,
quer in sein Fahrzeug verfrachtet. Und zu helfen ist dem dann auch nicht mehr :!:

daisy schrieb:
. . . , dass es Situationen gibt wo die Breite des Autos anders ist als in den Papieren angegeben. Z.B. Wenn ich Fahrräder an der Heckklappe transportiere, dann stehen die auch meistens über und ich muss selbst nachmessen.
Es ist ja wohl selbstverständlich, das man eine gewollte Veränderung der Fahrzeugbreite (Anbauten,
Fahrräder und Packgut) bemerkt und dementsprechend sich verhält (vieles davon ist aber eintragungs-
pflichtig oder besitzt eine ABE = eine Überwachung hat stattgefunden), da die Veränderung ja auch
bekannt ist.

Aber bei der Fahrzeugbreite im Auslieferungszustand, habe ich doch keinen Einfluß und müßte doch
auch dementsprechend informiert werden.

daisy schrieb:
Und für die Problematik, dass die tatsächliche Breite anders ist als die, die in den Fahrzeugpapieren steht, gibt es ja zum Glück Internetforen und die Nachrichten.
Schön und gut, aber auf welche Quellen beziehen die sich denn und sind diese auch zuverlässig :?:


:gruebel:

Bin ich hier nun wirklich der einzige, dem es interessiert, wie breit sein Fahrzeug tatsächlich ist (ohne
unzuverlässige Selbstversuche beim messen oder fragwürdigen Angaben aus dem www zu glauben) :?:
Mir wären genau Angaben vom Hersteller (oder einer anderen anerkannten Quelle, die man erst noch
finden müßte) wesentlich lieber :!:



:oops: GMV = gesunder Menschenverstand, darauf hätte ich (bei selbigen) auch selbst kommen können :lol: .
 
daisy

daisy

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Ernie schrieb:
Bin ich hier nun wirklich der einzige, dem es interessiert, wie breit sein Fahrzeug tatsächlich ist (ohne
unzuverlässige Selbstversuche beim messen oder fragwürdigen Angaben aus dem www zu glauben) :?:
Mir wären genau Angaben vom Hersteller (oder einer anderen anerkannten Quelle, die man erst noch
finden müßte) wesentlich lieber :!:
Dann schau mal in die Bedienungsanleitung, dort sind normalerweise die Masszeichnungen enthalten. (z.B. wie bei dem Link zum Caddy weiter oben.)

P.S. Seite 13
Ach ja, Männer lesen ja keine Gebrauchsanweisungen. :mrgreen: :undwech:
 
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Ernie

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daisy schrieb:
P.S. Seite 13
Ach ja, Männer lesen ja keine Gebrauchsanweisungen. :mrgreen: :undwech:
Ich gebe zu, daß ich die Prospekte der meisten HDKs oft besser kenne, als meine eigene Gebrauchsan-
weisung bzw. Gebrauchsanleitung meines Fahrzeuges.

Auf der letzten Seite des Prospektes, im kleingedrucktem:
Renault Fahrzeugprospekt schrieb:
Wir haben alles darangesetzt, dass der Inhalt dieser Veröffentlichung am Tag der Drucklegung korrekt und auf dem neuesten Stand ist. Renault behält sich im Rahmen seiner Politik zur ständigen Verbesserung seiner Produkte das Recht vor, die Spezifikationen und die beschriebenen und abgebildeten Fahrzeuge jederzeit zu ändern. Diese Änderungen werden den Renaultpartnern schnellstmöglich mitgeteilt. Bitte erfragen sie die neusten Informationen bei ihrem Renaultpartner.
Also, die Angaben im Prospekt können stimmen, müssen sie aber nicht unbedingt. Und man muß auch
genau dieses Modell haben und kein Verbesserung oder abweichendes kleines Facelifting besitzen. Und
da taucht dann auch schon das nächste Problem auf. Habe meinen Wagen im Alter von einem Jahr ge-
kauft und ein passendes Prospekt dazu, gab es damals leider nicht mehr.

Aber dem Hinweis, mit der Gebrauchsanweisung/-leitung werde ich heute Abend doch noch mal nach-
gehen. Und da hast Du auch recht, daß ich sie mir noch nie durchgelesen habe. Diese wird immer nur
dann zu Rate gezogen, falls man mal auf Probleme stößt :oops: .
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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Hallo Iris,
Du treibst Dich doch oefters im Switzerland rum. Wie ist dort die Regelung mit der Fahrzeugbreite und dem entsprechenden Schild? Gibt es das aehnlich, oder gar genauso wie in D? Dann koennen wir es hier direkt ergaenzend vermerken. Koennte ja sein, dass mal jemand im Urlaub in die Verlegenheit kommt, es eigentlich wissen zu muessen.

Genauso, gibt es hier einen Oesterreicher (der mitliest und es weiss)?
Gruss Helmut
 
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Anonymous

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Ernie schrieb:
.......
:gruebel:

Bin ich hier nun wirklich der einzige, dem es interessiert, wie breit sein Fahrzeug tatsächlich ist (ohne
unzuverlässige Selbstversuche beim messen oder fragwürdigen Angaben aus dem www zu glauben) :?:
Mir wären genau Angaben vom Hersteller (oder einer anderen anerkannten Quelle, die man erst noch
finden müßte) wesentlich lieber :!:



:oops: GMV = gesunder Menschenverstand, darauf hätte ich (bei selbigen) auch selbst kommen können :lol: .

Hallo Ernie,
bei den Maßangaben muss man unterscheiden zwischen den in den Zulassungspapieren genannten Werten wie Zulassungsbreite, Zulassungshöhe, Leer-Höchstgewicht, die nach bestimmten Regeln ermittelt werden (mit z. B. nur einem Spiegel, ohne Dachrelieng etc.). Wenn sich je nach Ausstattungsvariante (oder sonstiges wie Beladung) deren Maße ändern, verliert man dann auch nicht die ABE, da sich ja nichts an den "Norm- bzw Zulassungswerten" ändert (was anderes wäre es, wenn dort die tatsächlichen Werte angegeben wären).

Bei den Verkehrszeichen, die die Breite, Höhe oder Gewicht eines Fahrzeugs beschränken, handelt es sich dagegen um die "tatsächlichen" (so der Wortlaut in der STVO) Maße, und die muss man in der realen Welt ermitteln (und nicht googeln oder so). Was ja z. B. bei einer gewichtsbeschränkten Brücke ganz einleutend ist, dass es da um das tatsächliche Gewicht und nicht um das Leer- oder Höchstgewicht geht. Und da muss man eben das Fahrzeug wiegen (da die Beschränkungen meist in LKW-Gewichtsbereich auftreten ist dies dort durchaus üblich). Oder bei der Durchfaht unter einer Brücke, da nutzt mir keine Zulassungshöhe, wenn ich z. B. Fahrräder stehend transportiere, da hilft im Zweifelsfall nur messen. Und das gleiche gilt dann bei der Breite. Und bei den Maßen kommt es ja nicht auf den Millimeter an, da an anderer Stelle geregelt ist, dass bei einer Verkehrsbeschränkung auf Fahrzeuge bis z. B. 2 m die Engstelle mindestens zuzüglich einer Toleranz von (ich meine mich zu erinnern) 40 cm breit sein muss.
Gruß
Malou

P. S.: das Wort "tatsächlich" steht erst seit der STVO-Novelle 2009 bei allen Zeichen (262-266) so drin, vorher gab es diverse Gerichtsstreitigkeiten mit Hinweis um Zulassungsbreite gemäß StVZO und weiteren Verordnungen
 
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uwe f

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Hallo
Wenn es nicht so eine Geldvernichtung wäre, müsste man sich bis zur obersten Instanz durchklagen.
Die Begründung ist ganz einfach: Der Fahrzeugführer ist für sein Fahrzeug verantwortlich. Daher hat er für alle Ein- und Anbauten an seinem Fahrzeug eine Eintragung vorzunehmen, bzw. eine Zulassung (ABE) vorzulegen. :!:
Und wenn die Aussenspiegel nicht durch die Zulassung erfasst sind, wäre somit eine ABE erforderlich.
:mrgreen: Eigentlich müsste man von rechtswegen also die Aussenspiegel demontieren, oder?
 
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thies

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Also ich bin schon durch mehrere Engstellen mit meinem Qubo gefahren und muss sagen, das die Spiegel sehr robust sind, da bei einer Engstelle der Spiegel sich selbstständig beim Hängen bleiben eingeklappt hat. (Geschwindigkeit war circa 40 km/h)

Nach der Engstelle konnte ich ihn ohne Probleme ausklappen und normal weiternutzen.

Aber interessant ist das Thema dennoch.
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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uwe f schrieb:
Der Fahrzeugführer ist für sein Fahrzeug verantwortlich. Daher hat er für alle Ein- und Anbauten an seinem Fahrzeug eine Eintragung vorzunehmen
Hallo,
deine Idee, die Verantwortung fuer die Fahrzeugbreite in die Papiere zu verlegen, geht in die falsche Richtung, die tatsaechliche Breite kann gar nicht in die Papiere eingetragen werden. Die momentan tatsaechliche Breite haengt zum Beispiel von der Breite der Beladung ab (Fahrrad quer am Hecktraeger) oder vom Anhaenger (und passenden Erweiterungsspiegeln), der im Moment hinten dranhaengt. Frueher gab es auch viele Fahrzeuge mit nur einem Aussenspiegel links. Und beim Einstellen der Spiegel aenderte sich frueher auch die Fahrzeugbreite, weil das ganze Spiegelgehaeuse geschwenkt wird.
Einige Hersteller bezeichnen in den Prospekten die Breite ueber Serienspiegel als Garagenbreite, fuer den Halter also an dieser Stelle nachzulesen, als Tip, falls der Zollstock noch unbekannt sein sollte.
Gruss Helmut
 
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uwe f

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Hallo Helmut
Ich schätze du hast mich falsch verstanden. Es geht hier um Teile der Serienausstattung, nicht um Anbau-/Tuningteile oder gar eine Ladung. Warum soll diese Serienausstattung nicht als tatsächliche Breite in der Zulassung stehen?
Natürlich kann man keine darüber hinaus gehende Zubehörteile oder Ladungen in einer Zulassung berücksichtigen, daher müssen diese ggf. per ABE oder Eintragung in die Zulassung belegt werden.
Man kann doch nicht ernsthaft von Millionen von Fahrzeugführern erwarten, das die ihr Fahrzueg vor Fahrtantritt vermessen und verwiegen.
 
daisy

daisy

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Man kann doch nicht ernsthaft von Millionen von Fahrzeugführern erwarten, das die ihr Fahrzueg vor Fahrtantritt vermessen und verwiegen.
Aber sicher! Du hast keinen Wohnwagen, gell? Zur Ferienzeit wird dort gerne nachgemessen und bei LKW ja sowieso. Woher soll man denn wissen, das die "Bekloppten" so alles in das Fahrzeug legen. Bei einigen Zementsäcken oä ähnlichem ist schnell Schluss, obwohl noch viel Raum im Fahrzeug frei wäre.

Das mit den Standardmassen Höhe und Breite, kann man natürlich etwas anders sehen.
 
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uwe f

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Hallo Daisy
Ich hab einen Anhänger, ich kenne die Probleme (Stützlast, Gesamtgewicht, Zuladung).
Aber hier geht es ja um ein Teil, das für die "Teilnahme am Strassenverkehr" vorgeschrieben ist. Und solche Anbauten sind dem Gesetzgeber sogar so wichtig, das ich für alles was nicht der Serienausstattung entspricht, eine ABE oder Eintragung brauche.
 
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eVagabund

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helmut_taunus schrieb:
Wer findet Maße?
NV200

lt. ADAC (Tab: Modell-Daten -> Abschnitt: Maße & Gewichte) 2015 mm
wobei meine eigene Messung ergab exakt 2 m :confused: Vielleicht ein paar mm mehr aber 15 mm waren das auf jedem Fall nicht
 
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