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Erfahrungsbericht Schadensabwicklung mit der HUK
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<blockquote data-quote="Serviervorschlag" data-source="post: 123738" data-attributes="member: 5615"><p>Hallo zusammen, </p><p></p><p>Ende April 2015 verschätzte sich ein neben meinem NV200 Evalia einparkender Autofahrer mit den Abmessungen seines Wagens und schrammte mit der Schnauze einmal an der Seite meines Wagens lang. </p><p></p><p><img src="https://farm6.staticflickr.com/5635/20321277714_d7d1923fb5.jpg" alt="" class="fr-fic fr-dii fr-draggable " style="" /></p><p></p><p><img src="https://farm6.staticflickr.com/5831/20943878565_4ebac5bde0_z.jpg" alt="" class="fr-fic fr-dii fr-draggable " style="" /></p><p></p><p>Als ich zu meinem Auto kam, sprang mir sofort diese kapitale Delle ins Auge und dachte: "SCH... , der/die Fahrer/in ist weg...". War aber nicht. Der Verursacher stieg aus seinem Auto, und er beichtete mir sehr zerknirscht, dass er derjenige sei, welcher.... nun gut, passiert. Ich war sehr froh, dass er nicht abgehauen ist. </p><p>Wir tauschten Daten aus, und er rief sofort bei seiner Versicherung an, um den Schaden zu melden. Also alles sehr korrekt und vorbildlich. </p><p></p><p>Ich ließ gleich am nächsten Tag ein Gutachten erstellen. Der Gutachter fragte mich, bei welcher Gesellschaft der Verursacher versichert sei. Als er "HUK" hörte, empfahl er mir sofort, einen Anwalt zu nehmen. Gut, dachte ich, das sagen die bestimmt immer, weil sie vielleicht eine Provision erhalten. Da ich aber tatsächlich keine Lust hatte, mich selbst mit der Versicherung auseinanderzusetzen, folgte ich dem Rat und übergab den Fall einem Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser reichte das Gutachten mit einem Zahlungsziel von ca. 3 Wochen (ich weiß es nicht mehr so genau) bei der HUK ein. (Ich entschloss mich, den Schaden fiktiv abzurechnen).</p><p></p><p>Dann hörte ich erstmal zwei Monate (!!!) nichts. Dann erhielt ich die Aufforderung von der HUK, zu einem zweiten Gutachten zu erscheinen. Die HUK zweifelte die Preise einiger Ersatzteile an. </p><p></p><p>Der Gutachter der HUK (von der DEKRA) erschien bei meinem Gutachter, und die beiden verglichen ihre Listen. Es kam dabei heraus, dass der DEKRA-Gutachter einige erheblich günstigere Nissan-Ersatzteile herausgesucht hatte, die es aber de facto gar nicht gibt. Insofern galt das ursprüngliche Gutachten. Spätestens hier war ich froh, dass ich einen Anwalt genommen hatte, denn dann hätte ich ja von der HUK nur eine Info erhalten, dass sie aus diversen Gründen nicht den vollen Betrag bezahlen. </p><p></p><p>Es verging ein weiterer Monat, bevor ich endlich Geld erhielt. Allerdings gekürzt um die Differenz zwischen den Nissan-Stundensätzen und den Stundensätzen einer Lackierer des Vertrauens der HUK. Da mein Wagen aber scheckheftgepflegt ist, habe ich ein Anrecht auf die Abrechnung mit Nissan-Stundensätzen. Des Weiteren wurde der Betrag um die Kosten für die "Verbringung des Fahrzeuges" gekürzt. Dies wurde vonseiten der HUK damit begründet, dass die Verbringung von der Werkstatt in eine Lackiererei bei einer fiktiven Abrechnung nicht angerechnet werden könne. Mein Anwalt widerlegte dies mit diversen Fällen und Paragraphen, teilte mir aber mit, dass er die Erfahrung gemacht habe, dass die HUK es in den meisten Fällen auf eine Klage ankommen lässt, bevor sie zahlt. </p><p></p><p>Die Zahlfrist ist heute abgelaufen. Ich bin gespannt, was weiter passiert. </p><p></p><p>Fazit: Auch wenn der Fall noch so eindeutig ist, heißt das noch lange nicht, dass die Abwicklung unkompliziert ist und man das Geld bekommt, was einem zusteht....</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Serviervorschlag, post: 123738, member: 5615"] Hallo zusammen, Ende April 2015 verschätzte sich ein neben meinem NV200 Evalia einparkender Autofahrer mit den Abmessungen seines Wagens und schrammte mit der Schnauze einmal an der Seite meines Wagens lang. [img]https://farm6.staticflickr.com/5635/20321277714_d7d1923fb5.jpg[/img] [img]https://farm6.staticflickr.com/5831/20943878565_4ebac5bde0_z.jpg[/img] Als ich zu meinem Auto kam, sprang mir sofort diese kapitale Delle ins Auge und dachte: "SCH... , der/die Fahrer/in ist weg...". War aber nicht. Der Verursacher stieg aus seinem Auto, und er beichtete mir sehr zerknirscht, dass er derjenige sei, welcher.... nun gut, passiert. Ich war sehr froh, dass er nicht abgehauen ist. Wir tauschten Daten aus, und er rief sofort bei seiner Versicherung an, um den Schaden zu melden. Also alles sehr korrekt und vorbildlich. Ich ließ gleich am nächsten Tag ein Gutachten erstellen. Der Gutachter fragte mich, bei welcher Gesellschaft der Verursacher versichert sei. Als er "HUK" hörte, empfahl er mir sofort, einen Anwalt zu nehmen. Gut, dachte ich, das sagen die bestimmt immer, weil sie vielleicht eine Provision erhalten. Da ich aber tatsächlich keine Lust hatte, mich selbst mit der Versicherung auseinanderzusetzen, folgte ich dem Rat und übergab den Fall einem Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser reichte das Gutachten mit einem Zahlungsziel von ca. 3 Wochen (ich weiß es nicht mehr so genau) bei der HUK ein. (Ich entschloss mich, den Schaden fiktiv abzurechnen). Dann hörte ich erstmal zwei Monate (!!!) nichts. Dann erhielt ich die Aufforderung von der HUK, zu einem zweiten Gutachten zu erscheinen. Die HUK zweifelte die Preise einiger Ersatzteile an. Der Gutachter der HUK (von der DEKRA) erschien bei meinem Gutachter, und die beiden verglichen ihre Listen. Es kam dabei heraus, dass der DEKRA-Gutachter einige erheblich günstigere Nissan-Ersatzteile herausgesucht hatte, die es aber de facto gar nicht gibt. Insofern galt das ursprüngliche Gutachten. Spätestens hier war ich froh, dass ich einen Anwalt genommen hatte, denn dann hätte ich ja von der HUK nur eine Info erhalten, dass sie aus diversen Gründen nicht den vollen Betrag bezahlen. Es verging ein weiterer Monat, bevor ich endlich Geld erhielt. Allerdings gekürzt um die Differenz zwischen den Nissan-Stundensätzen und den Stundensätzen einer Lackierer des Vertrauens der HUK. Da mein Wagen aber scheckheftgepflegt ist, habe ich ein Anrecht auf die Abrechnung mit Nissan-Stundensätzen. Des Weiteren wurde der Betrag um die Kosten für die "Verbringung des Fahrzeuges" gekürzt. Dies wurde vonseiten der HUK damit begründet, dass die Verbringung von der Werkstatt in eine Lackiererei bei einer fiktiven Abrechnung nicht angerechnet werden könne. Mein Anwalt widerlegte dies mit diversen Fällen und Paragraphen, teilte mir aber mit, dass er die Erfahrung gemacht habe, dass die HUK es in den meisten Fällen auf eine Klage ankommen lässt, bevor sie zahlt. Die Zahlfrist ist heute abgelaufen. Ich bin gespannt, was weiter passiert. Fazit: Auch wenn der Fall noch so eindeutig ist, heißt das noch lange nicht, dass die Abwicklung unkompliziert ist und man das Geld bekommt, was einem zusteht.... [/QUOTE]
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