Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung?

Diskutiere Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung? im Forum Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung im Bereich ---> Auto / Verkehr - Hallo miteinander, jetzt muß ich doch mal was fragen. Dazu vollgender Sachverhalt: 70km/h-Schild, danach eine Einmündung, danach KEIN...
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Hallo miteinander,

jetzt muß ich doch mal was fragen. Dazu vollgender Sachverhalt:

70km/h-Schild, danach eine Einmündung, danach KEIN Auflösungszeichen sonder nach ca 1000m erneut ein 70km/h-Schild, danach wieder eine Einmüdung und erst dahinter das Auflösungszeichen.

So, in der Fahrschule habe ich mal gelernt, das nach einer Einmündung die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist.
Und nun meine Frage: Ist die Gescheindigkeitsbegrenzung in obrigem Fall auch zwischen den beiden 70km/h-Schilder aufgehoben, oder muß ich die 70km/h bis zum Auflösungsschild hinter der zweiten Einmündung einhalten?

Einen blitzfreien Gruß
Jochen
 
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Anonymous

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Jochen Vetter schrieb:
So, in der Fahrschule habe ich mal gelernt, das nach einer Einmündung die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist.
Das ist falsch.
"Automatische Aufhebungen" nur wenn
- die Länge des Gebots gekennzeichnet ist oder
- die Geschwindigkeitsbegrenzung zusammen mit einem Gefahrenzeichen angebracht ist und diese Gefahr offensichtlich ab hier nicht mehr besteht
 
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Mastermind

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Kann mich "ts" nur anschliessen : so habe ICH es gelernt !
 
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Danke für die schnellen Antworten, denn bei der Diskusion mit Anderen ist die Sache mit der Fahrschule auch gekommen und Alle (na gut, waren auch nur 3 Mann) haben gesagt die Geschwindigkeitsbegrenzung ist aufgehoben. Aber trotz Allem war ich mir nicht sicher.

"- die Geschwindigkeitsbegrenzung zusammen mit einem Gefahrenzeichen angebracht ist und diese Gefahr offensichtlich ab hier nicht mehr besteht"
Oha, wann bitte schön ist denn Das??? Als Ortkundiger bekomme ich das "vieleicht" noch hin, aber als Ortsunkundiger!!! Das kann so richtig schön in allen Richtungen gedehnt werden. Wenn dann mal geknallt hat, hab ich wohl ein Problem.

Gruß
Jochen
 
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Zur Geschwindigkeitsbeschränkung (Z.274) steht in der StVO:
"Sie beschränken den Verkehr auf bestimmten Strecken.
Zeichen 274 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren..."

Von einem automatischem Ende bei einer Einmündung steht dort nichts, also gibt es das auch nicht. Höchstens indirekt für einen Ortsunkundigen, der dort auffährt und von der Beschränkung nichts wissen kann. Das ist aber eher der Fall, das die Geschwindigkeitsbeschränkung für ihn noch nicht angefangen hat und erst beim ersten angetroffenen Wiederholungsschild beginnt.

Erwähnt wird aber:
"Die Länge einer Verbotsstrecke kann an deren Beginn auf einem Zusatzschild wie [800m] angegeben sein. Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist."

Gefahrenzeichen sieht man z.B. hier:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_40.php
Gut, bei einigen Gefahrenzeichen wie z.B. Wildwechsel ist das Ende nicht so offensichtlich, bei anderen wie Bahnübergang aber doch gut lokalisierbar.
Im Zweifel dann eben weiterhin langsam fahren.
 
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Wollt nur noch schnell mitteilen, das in dem von mir oben beschrieben Fall jetzt seit neuestem nach der ersten Einmündung auch ein 70km/h-Endeschild aufgestellt worden ist.

Jochen
 
Thema: Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung?
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