Ebay Fahrzeugverkauf

Diskutiere Ebay Fahrzeugverkauf im Forum Rund ums Kaufen im Bereich ---> Auto / Verkehr - Gerade gefunden: http://www.zeit.de/digital/internet/201 ... adenersatz Gruß joe
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Berlingooo

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Begrüßenswert?
Meiner Meinung nach - mitnichten!
Ebay bzw alle Auktionshäuser sollten einem Anbieter schon die Möglichkeiten einräumen, sein Fahrzeug auch vor Auktionsende (was schon einige Tage sein können) anderweitig zu veräußern.

Stichwort: Diese Auktion kann unter Vorbehalt jederzeit oder vorzeitig beendet werden ( § 145 BGB ) .

In dem Fall muss man natürlich sagen: Selbst schuld, wer ein Fahrzeug einsetzt, keinen Mindestpreis festlegt, bzw einen Euro als Preis akzeptiert. Das is schlicht blöd, ich schätze, da war jemand verdammt unwissend. Bei einer Keksdose kann man das machen, aber nicht bei einem Fahrzeug.

Dennoch, jetzt nicht auf dieses Beispiel gespiegelt - man müsste schon die Möglichkeit haben, den Wagen auch während einer virtuellen Auktion, anderweitig veräußern zu können. Wenn jetzt mein Nachbar, mein Arbeitskollege oder mein Vater sagt, ja, komm, ich kauf den - DARF ich dann nicht JA sagen, nur weil der Wagen parallel bei Ebay angeboten wird?
Das finde ich eben nicht begrüßenswert. Tut dem aber keinen ab, dass der Auktionator hier großen Blödsinn verzapft hat, ohne Mindestgebot oder ähnliches anzubieten, jedoch entzieht sich mir dabei immernoch, warum einem BIETER dadurch gleich der Zeitwert vom gebotenem Gegenstand zusteht. Da würde sich wohl jeder winden.
 
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knebel24

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Berlingooo schrieb:
Dennoch, jetzt nicht auf dieses Beispiel gespiegelt - man müsste schon die Möglichkeit haben, den Wagen auch während einer virtuellen Auktion, anderweitig veräußern zu können. Wenn jetzt mein Nachbar, mein Arbeitskollege oder mein Vater sagt, ja, komm, ich kauf den - DARF ich dann nicht JA sagen, nur weil der Wagen parallel bei Ebay angeboten wird?

Derjenige kann doch einfach mitbieten, wo ist das Problem. Und schon hat man als Versteigerer ein akzeptables, aber noch unsichtbares Höchstgebot.
 
L

logicalman

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Berlingooo schrieb:
Dennoch, jetzt nicht auf dieses Beispiel gespiegelt - man müsste schon die Möglichkeit haben, den Wagen auch während einer virtuellen Auktion, anderweitig veräußern zu können.

Eine Auktion ist üblicherweise dadurch charakterisiert, dass der Höchstbietende einen verbindlichen Zuschlag erhält.

Wer sich darauf nicht einlassen will = "die Möglichkeit haben [will], den Wagen ... anderweitig veräußern zu können", der muß halt eine "klassische" Kleinanzeige schalten. :zwink:
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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Berlingooo schrieb:
DARF ich dann nicht JA sagen, nur weil der Wagen parallel bei Ebay angeboten wird?
Hallo,
wenn bei ebay etwas angeboten wird, ist der Zustand "Angebot" noch erhalten bis das erste Gebot von einem Kaeufer vorliegt. Mit dem ersten Gebot gehoert die Ware einem Bieter, nicht mehr dem Vorbesitzer.
.
Wer es noch nicht wusste, nach dem Gerichtsurteil ist mehr Leuten klar, was ebay schon immer in den Bedingungen schrieb. In der weiter laufenden Auktionszeit nach dem ersten Gebot klaeren die Bieter nur noch untereinander, wer von ihnen die Ware zu welchem Preis bekommt, diese ueblichen steigenden Gebotspreise bis zur letzten Sekunde.
Gruss Helmut
 
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Qubojoe

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Hallo zusammen,

was wäre zum Beispiel, wenn der Angebotene Artikel "unterginge" (z.B. durch Brand) oder beschädigt würde, sodass der beschriebene Artikelzustand nicht mehr dem tatsächlichen Zustand entspräche? Meiner Meinung nach wäre das durchaus ein Grund, eine Auktion (unabhängig von den etwaig abgegebenen Geboten) vorzeitig zu beenden.



Gruß joe
 
G

Guest

Guest
Qubojoe schrieb:
Hallo zusammen,

was wäre zum Beispiel, wenn der Angebotene Artikel "unterginge" (z.B. durch Brand) oder beschädigt würde, ...

Gruß joe

Dann kann man die Auktion selbstverständlich auch in der elektronischen Bucht beenden - und man kann einem Ersteigerer auch nachweisen, das der Artikel unterging.

Steht auch irgendwo in den Bucht-Bedingungen so drin.
 
K

kiwiaddiction

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Mal sehen, ob es da nicht eine Berufungsverhandlung gibt. Die Herausgabe eines gebrauchten Autos, das vier-fünftausend Euro wert ist für einen Euro zu verlangen verstößt m.E. gegen die guten Sitten. Kaufvertrag hin oder her.
Der Verkäufer wollte die Auktion ursprünglich länger laufen lassen...die Erfahrung lehrt, dass ein Auto am Ende wesentlich mehr als einen Euro bringt. Das weiß auch der -klagende- Käufer. Er konnte ja nicht von vornherein damit rechnen, dass die Auktion früher endet. EInen Verlust kann er m.E. auch nicht geltend machen, denn das setzt voraus, dass er auf jeden Fall der einzige Bieter geblieben wäre und Auktionsgewinner- das ist reine Spekulation.
Was er vermutlich hätte verlangen können, dass er das Auto als erster zu dem Preis hätte kaufen können, den der andere Interessent bereit war zu bezahlen.
Der Fall läge anders, wenn am regulären Ende der Auktion nur ein Euro gestanden hätte.
MFG
 
Tom-HU

Tom-HU

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kiwiaddiction schrieb:
Mal sehen, ob es da nicht eine Berufungsverhandlung gibt.
Wie das denn :?:
Das hat der BGH (mMn richtig) entschieden, also die höchste bundesdeutsche Instanz:
"Wer sein Auto bei Ebay anbietet, darf die Auktion nicht vorzeitig beenden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden". - Da gibst keine Berufung (allenfalls vlt. Vorlage beim EuGH).

Wer in Ebay anbietet (besonders bei hochwertigen Sachen mit absurd niedrigen Startpreisen), sollte sich vorher die Bedingungen durchlesen und die Konsequenzen bedenken - ansonsten ist er selbst schuld, wenn es so läuft.

Der Anbieter hat ja ohne Not seine Auktion selbst vorzeitig beendet; sein Pech, wenn der aktuelle Höchstbietende dann sein Recht durchsetzt.
 
R

rgruener

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Berlingooo schrieb:
Begrüßenswert?
.......... jedoch entzieht sich mir dabei immernoch, warum einem BIETER dadurch gleich der Zeitwert vom gebotenem Gegenstand zusteht. Da würde sich wohl jeder winden.

der bieter hätte ja bei erfolgreichem gebot ein fahrzeug im wert von 5000€ erstanden, zu welchem preis auch immer.
diese möglichkeit hat imhm der verkäufer genommen, indem er die auktion vorzeitig beendet hat.
also ist dem potentiellen käufer ein wert von 5000€ entgangen, welchen er nun als schadensersatz bekommt.
dass der verkäufer die auktion bei 1€ abgebrochen hat - sein problem. ist halt nun mal gegen die richtlinien.
ich hatte auch schon sachen drin, für die ich anfragen hatte, die auktion abzubrechen und so zu verkaufen.
aber pustekuchen. wer den artikel haben will, der muss eben das ende der auktion abwarten.
gute sitten kann man hier nicht anführen. es ist ja gerade der sinn solcher auktionen, ein superschnäppchen machen zu können.
 
K

kiwiaddiction

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Also gut, das mit dem BGH hatte ich überlesen. Ich halte die Entscheidung trotzdem für falsch, aufgrund des schiefen Verhältnisses zwischen Kaufpreis und Marktwert,
Ein gebrauchtes AUto für einen Euro ist ja kein Schnäppchen, sondern die Übervorteilung des Verkäufers.
MFG
 
Thema: Ebay Fahrzeugverkauf

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