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Drittes ungestempeltes Kennzeichen
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 8396"><p>Hammer,</p><p>was in anderen Bundesländern nix kostet, dafür nimmt Bayern 10,20 EUR.</p><p>Man benötigt nämlich beim Schildermacher eine Bestätigung in Bayern damit der <strong>DREI</strong> Kennzeichen prägt.</p><p>Nötig für den Fahrradträger auf der Anhängerkupplung.</p><p>Beutelschneiderei !</p><p>Und stellt euch vor, der Quatsch steht sogar im Kfz-Schein ( oder wie der Wisch nun heißt )."Drittes ungestempeltes Kennzeichen".</p><p>Warum ?</p><p>Klaro, damit die abgreifen können wenn du eins dran hast das aber nicht eingetragen ist. Na Super!</p><p></p><p>Gemäß § 60 Abs. 5 b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss am Fahrzeug ein drittes, ungestempeltes Kennzeichen angebracht sein, wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird.</p><p></p><p></p><p>Wobei teilweise verdeckt mit Sicherheit auslegungsbedingt ist.</p><p></p><p>Gruß Josef</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 8396"] Hammer, was in anderen Bundesländern nix kostet, dafür nimmt Bayern 10,20 EUR. Man benötigt nämlich beim Schildermacher eine Bestätigung in Bayern damit der [b]DREI[/b] Kennzeichen prägt. Nötig für den Fahrradträger auf der Anhängerkupplung. Beutelschneiderei ! Und stellt euch vor, der Quatsch steht sogar im Kfz-Schein ( oder wie der Wisch nun heißt )."Drittes ungestempeltes Kennzeichen". Warum ? Klaro, damit die abgreifen können wenn du eins dran hast das aber nicht eingetragen ist. Na Super! Gemäß § 60 Abs. 5 b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss am Fahrzeug ein drittes, ungestempeltes Kennzeichen angebracht sein, wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird. Wobei teilweise verdeckt mit Sicherheit auslegungsbedingt ist. Gruß Josef [/QUOTE]
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