Das ärgert mich (neuer Vergelichstest Caddy/Kangoo)

Diskutiere Das ärgert mich (neuer Vergelichstest Caddy/Kangoo) im Forum Renault Kangoo, Nissan Kubistar, Mercedes Citan im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Mir ist natürlich klar, das dieser wohl nicht abgedruckt wird, aber ich habe mir trotzdem mal die Mühe gemacht, einen Leserbrief an die...
janosch

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Schrankwand schrieb:
Tom-HU schrieb:
nicht nur 'nicht die feine Art', sondern es ist VERBOTEN.
Echt?
Ja, definitiv. Sobald du bemerkst, dass dich jemand überholen will, darfst du nicht weiter beschleunigen. Gerade weil Gegenverkehr kommen kann und dann der Überholende den Überholvorgang vielleicht nicht abschließen kann. Das ist übrigens unabhängig davon, ob der Überholende die Situation richtig oder falsch einschätzt („Schaff‘ ich‘s noch oder schaff‘ ich‘s nicht?“). Wenn die Situation es erfordert, musst du sogar bremsen, um den Überholenden vor dir reinzulassen.

Warum? Stell dir vor, hinter dem Überholenden ist noch ein weiteres Fahrzeug – oder mehrere, das/die zu dir aufschließt/aufschließen, nachdem der Überholende zum Überholvorgang nach links ausgeschert ist. Wenn er das Überholmanöver nicht abschließen kann und wieder zurück in die Reihe (hinter dir) muss, dann kann das extrem gefährlich für ihn und für alle nachfolgenden Fahrzeuge werden.

Deshalb diese Vorschrift.

Im Übrigen gilt generell § 1 StVO
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
selbst dann, wenn ein „gegnerischer“ Fahrer einen Fehler macht oder provozieren will. Da müssen wir gelassen drüber wegschauen.
 
Tom-HU

Tom-HU

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Schrankwand schrieb:
nicht nur 'nicht die feine Art', sondern es ist VERBOTEN.
Echt? Aber trotz Gegenverkehr zu überholen, nur weil ....
Ja, verboten! Nachzulesen in der StVO § 5 Abs.6:

§5
...
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. ...
...
 
helmut_taunus

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Ja,
soweit die Theorie.
Praktisch muesste man (kenne so Stellen hier mehrfach) am Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung schauen ob jemand ueberholt und dann beschleunigen. Anders forrmuliert, oefters ueberholt schon jemand beginnend noch in der Geschwindigkeitsbegrenzung, also illegal. Den Ueberholenden soll man nun vorbeilassen bei selber gleichmaessiger Geschwindigkeit. Daraufhin ueberholt der naechste im Berufsverkehr und der Uebernaechste, bis der Gegenverkehr nah ist, es gefaehrlich wird (wegen der Ueberholer) und man selber bremsen soll, wenns nach Vorschrift ginge. Der eine Wagen Gegenverkehr rollt durch und das Ganze beginnt von neuem, bis man selber gar steht oder mindestens ein echtes Hindernis darstellt. Dann kommt einer womoeglich noch auf die Idee, man darf nicht so langsam fahren, dass man andere behindert. (wie es dem google Auto gegangen ist, das nie mit zulaessiger Hoechstgeschwindigkeit unterwegs war).
Kommentar, die Vorschriften treffen manchmal nicht die Realitaet.
Mit etwas Hirn gings allerdings die ersten mehrere hunderttausende Kilometer (obwohl ich schon angehupt wurde beim Einhalten der ausgeschilderten Geschwindigkeitsbegrenzung, koestlich. Der hinter mir wollte ueber meine Flensburg-Punkte bestimmen.
Gruss Helmut
 
Wolfgang

Wolfgang

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Heute habe ich dieser (deutschen) "Fachzeitschrift" einen weiteren Brief geschrieben:

Guten Tag, den Leserbrief unten habe ich Ihnen vor ca. einem Jahr zugeschickt. Den haben Sie natürlich nicht veröffentlicht, das war mir natürlich vorher schon klar.
Aber das Sie Ihre Lüge vom Kangoo mit Starrachse (was nicht stimmt) weiterverbreiten, das grenzt schon an eine Schweinerei. Gelesen habe ich das kürzlich in einem Sonderheft von Ihrem Verlag zum Thema “Gebrauchtwagen”.
Gruß Wolfgang Rickmann

From: **********
Sent: Tuesday, June 09, 2015 7:29 AM
To: **********
Subject: Leserbrief

Sehr geehrte Damen und Herren


Mit Interesse habe ich Ihren Vergleichstest Renault Kangoo/Vw Caddy gelesen. Als Fahrer eines Kangoos in der von ihnen getesteten Version bin ich aber ziemlich entsetzt über ihrem Artikel.



Ganz ehrlich, ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr Tester, Herr Uckrow, diese beiden Fahrzeuge wirklich gefahren bzw. sich die Preislisten der Fahrzeuge angesehen hat.

Ein Beispiel: Beide Fahrzeuge haben serienmäßig eine große Heckklappe und sind gegen Mehrpreis mit einer Klapptür lieferbar, nicht wie ihr Tester schreibt: „der VW hat eine Heckklappe, der Renault Klapptüren“.

Außerdem schreiben sie, beide Fahrzeuge haben „eher robuste Fahrwerke mit hinterer Starrachse, die bei geringerer Beladung auf schlechten Straßen recht rumpelig wirken“. Das trifft auf den VW Caddy zu (einfaches Fahrwerk mit Starrachse), nicht aber auf den Renault Kangoo (der keine Starrachse hat!). Dieser hat nämlich das deutlich komfortablere Fahrwerk des Renault Scenic!



Auf das gerade in dieser Käuferschicht (junge Familien) wichtige Argument des Kaufpreises geht ihr Tester gar nicht, bzw. falsch ein. Er schreibt von einem leichten Preisvorteil des Renault. Ich habe mir mal die Mühe gemacht und auf der VW Homepage einen Caddy mit einer ähnlichen Ausstattung wie der des getesteten Renault Kangoo konfiguriert.

Demnach würde der Caddy auf einen Listenpreis von 28.371 Euro kommen. Das ergibt eine Differenz zum Kangoo von über 5000 Euro! Und das ist sehr viel Geld für die meisten jungen Familien.

Dabei hat der VW den etwas schwächeren Motor, nur 5 Gänge (statt 6 Gänge beim Kangoo), eine höheren Verbrauch und einen höheren CO2 Ausstoß.



Aber das muß wohl so sein. Denn trotz eines immer stärker zusammenwachsenden Europas muß wohl ein deutsches Auto (Made in Polen!) in einer deutschen Fachzeitschrift das bessere Auto sein.

Herzliche Grüße, Wolfgang R
 
Thema: Das ärgert mich (neuer Vergelichstest Caddy/Kangoo)

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