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<blockquote data-quote="knebel24" data-source="post: 110536" data-attributes="member: 1076"><p>Ich denke mal, der, der das bessere Auto fälschlicherweise bekommen hat, wird es in jedem Fall wieder rausrücken müssen. Schließlich ist er ungerechtfertigt bereichert. Das wird aber vermutlich eine schöne Schlacht zwischen den Anwälten des Autohändlers und des "Bessergestellten".</p><p></p><p>Die A....karte hat natürlich der Händler.</p><p></p><p>Vielleicht lassen sich ja in Zusammenarbeit mit der Zulassungsbehörde die Briefe bereinigen, also neu ausstellen.</p><p></p><p>Ansonsten gibt es ja nur die Alternativen "Wagen ablehnen und neu liefern lassen mit einem gewissen Nachteilsausgleich für die Wartezeit" oder "Wagen doch noch nehmen mit einem erheblichen Nachteilsausgleich für Zweitbesitz und gefahrene Kilometer".</p><p></p><p>Bei Problemen würde ich mir auch einen Anwalt gönnen. Die besten Karten hat hier wohl Michels Kollege.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="knebel24, post: 110536, member: 1076"] Ich denke mal, der, der das bessere Auto fälschlicherweise bekommen hat, wird es in jedem Fall wieder rausrücken müssen. Schließlich ist er ungerechtfertigt bereichert. Das wird aber vermutlich eine schöne Schlacht zwischen den Anwälten des Autohändlers und des "Bessergestellten". Die A....karte hat natürlich der Händler. Vielleicht lassen sich ja in Zusammenarbeit mit der Zulassungsbehörde die Briefe bereinigen, also neu ausstellen. Ansonsten gibt es ja nur die Alternativen "Wagen ablehnen und neu liefern lassen mit einem gewissen Nachteilsausgleich für die Wartezeit" oder "Wagen doch noch nehmen mit einem erheblichen Nachteilsausgleich für Zweitbesitz und gefahrene Kilometer". Bei Problemen würde ich mir auch einen Anwalt gönnen. Die besten Karten hat hier wohl Michels Kollege. [/QUOTE]
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