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Antriebswelle Combo gebrochen bei 41000 km - keine Kulanz!!
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<blockquote data-quote="zooom" data-source="post: 79990" data-attributes="member: 848"><p><strong>Re: Antriebswelle Combo gebrochen bei 41000 km - keine Kulan</strong></p><p></p><p>Lieber Zuschauer,</p><p>wenn Du kein Rechtsanwalt bist (ich bin keiner, aber als Händler ziemlich gui informiert), wäre ich mit solchen Tipps zurückhaltend, denn Du weißt nicht, ob dem Händler überhaupt Gelegenheit gegeben wurde, nachzubessern. Mir klang es im Eingangsbeitrag so, als sei das wg. der Entfernung gar nicht erst versucht worden (...ist 400km weg).</p><p>Die Sachmängelhaftung von 12 Monaten greift nur, wenn der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate angelegt oder vorhanden war. Ich würde als verkaufender Händler bei der vorliegenden Sachlage, Sachmängelhaftung ablehnen, denn eine gebrochene Gelenkwelle ist ja wohl kaum ein schleichender Prozeß. Und Viele verwechseln Sachmängelhaftung immer noch mit Garantie.</p><p>Anders wäre es, wenn ein Vorschaden nachgewiesen werden könnte.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="zooom, post: 79990, member: 848"] [b]Re: Antriebswelle Combo gebrochen bei 41000 km - keine Kulan[/b] Lieber Zuschauer, wenn Du kein Rechtsanwalt bist (ich bin keiner, aber als Händler ziemlich gui informiert), wäre ich mit solchen Tipps zurückhaltend, denn Du weißt nicht, ob dem Händler überhaupt Gelegenheit gegeben wurde, nachzubessern. Mir klang es im Eingangsbeitrag so, als sei das wg. der Entfernung gar nicht erst versucht worden (...ist 400km weg). Die Sachmängelhaftung von 12 Monaten greift nur, wenn der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate angelegt oder vorhanden war. Ich würde als verkaufender Händler bei der vorliegenden Sachlage, Sachmängelhaftung ablehnen, denn eine gebrochene Gelenkwelle ist ja wohl kaum ein schleichender Prozeß. Und Viele verwechseln Sachmängelhaftung immer noch mit Garantie. Anders wäre es, wenn ein Vorschaden nachgewiesen werden könnte. [/QUOTE]
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