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---> Die Fahrzeuge
Opel Combo
Antriebswelle Combo gebrochen bei 41000 km - keine Kulanz!!
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 79986"><p><strong>Re: Antriebswelle Combo gebrochen bei 41000 km - keine Kulan</strong></p><p></p><p>Auch wenn nach sechs Monaten die Beweislastumkehr greift, hast Du doch ein Jahr lang Anspruch auf Gewährleistung gegenüber Deinem Händler. </p><p></p><p>Und in Deinem Fall würde ich es darauf ankommen lassen. </p><p></p><p>Bezüglich der Entfernung § 439 (2) BGB beachten.</p><p> <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html" target="_blank">http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html</a></p><p></p><p>Ciao,</p><p>der zuschauer</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 79986"] [b]Re: Antriebswelle Combo gebrochen bei 41000 km - keine Kulan[/b] Auch wenn nach sechs Monaten die Beweislastumkehr greift, hast Du doch ein Jahr lang Anspruch auf Gewährleistung gegenüber Deinem Händler. Und in Deinem Fall würde ich es darauf ankommen lassen. Bezüglich der Entfernung § 439 (2) BGB beachten. [url=http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html]http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html[/url] Ciao, der zuschauer [/QUOTE]
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