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---> Die Fahrzeuge
Opel Combo
Anhängelast beim Combo......1000 kg ????
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 10858"><p>Dass beim Combo das Leergewicht nicht vom Motor abhängt habe ich aus der PDF Datei von der Opel Homepage geschlossen. Da wird das Leergewicht pauschal mit 1235 KG angegeben. Das Zulässige Gesamtgewicht mit 1725KG. Daraus habe ich geschlossen, dass sich das Gewicht der verschiedenen Motoren nicht wesentlich unterscheidet.</p><p></p><p>Wieviel sich die Motoren wirklich im Gewicht unterscheiden habe ich noch nicht herausgefunden. Ist von Opel vielleicht nicht veröffentlicht. Die Ausstattung erhöht natürlich auch das Leergewicht.</p><p></p><p>Andererseits dürfte das nicht relevant sein. Es zählt nur das Leergewicht, das im Fahrzeugschein angegeben ist. Die Sonderausstattung gilt dann eben als Zuladung und verringert das was man an weiterer Ladung transportieren darf. Oder wird bei Klimaanlage, Sitzheizung etc. ein anderes Leergewicht eingtragen.</p><p></p><p>Das hieße ja dann, wenn beim großen Diesel dasselbe Leergewicht im Fahrzeugschein steht wie beim Benziner, der Motor aber mehr wiegt, dass man weniger Ladung transportieren kann.</p><p></p><p>@Drechsle: Vielleicht kannst Du mal in Deinem Fahrzeugschein das offizielle Leergewicht nachsehen. Wenn dann noch jemand mit Benzinmotor nachsieht wissen wir mehr.</p><p></p><p>Beim Caddy wird von VW für jeden Motor ein anderes Leergewicht und ein anderes zulässiges Gesamtgewicht angegeben. Das ist für die Besitzer von Fahrzeugen mit größeren Motoren von Vorteil. Leuchtet auch ein, dass ein stärkerer Motor mehr bewegen kann. Warum Opel das nicht macht ?</p><p></p><p>Mit dem Leergewicht habe ich einen Fehler gemacht. Die Anhängelast hängt nur bei ungebremsten Anhängern vom Leergewicht ab. Dann ist es aber nur die hälfte von (Leergewicht + 75KG). Bei gebremsten Anhängern darf der Anhänger nicht schwerer sein als des zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges. Die Ausnahmen habe ich nicht nachgesehen. Denke das trifft für den Combo nicht zu.</p><p></p><p>Die Sache mit dem Leergewicht hängt am bei mir Führerschein. Ich habe nur den neuen EU Führerschen Klasse B. Damit darf man eben nur Anhänger fahren die leichter sind als das Leergewicht des Zugfahrzeuges. Mit dem alten Führerschein oder dem Anhängerschein BE geht es doch.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 10858"] Dass beim Combo das Leergewicht nicht vom Motor abhängt habe ich aus der PDF Datei von der Opel Homepage geschlossen. Da wird das Leergewicht pauschal mit 1235 KG angegeben. Das Zulässige Gesamtgewicht mit 1725KG. Daraus habe ich geschlossen, dass sich das Gewicht der verschiedenen Motoren nicht wesentlich unterscheidet. Wieviel sich die Motoren wirklich im Gewicht unterscheiden habe ich noch nicht herausgefunden. Ist von Opel vielleicht nicht veröffentlicht. Die Ausstattung erhöht natürlich auch das Leergewicht. Andererseits dürfte das nicht relevant sein. Es zählt nur das Leergewicht, das im Fahrzeugschein angegeben ist. Die Sonderausstattung gilt dann eben als Zuladung und verringert das was man an weiterer Ladung transportieren darf. Oder wird bei Klimaanlage, Sitzheizung etc. ein anderes Leergewicht eingtragen. Das hieße ja dann, wenn beim großen Diesel dasselbe Leergewicht im Fahrzeugschein steht wie beim Benziner, der Motor aber mehr wiegt, dass man weniger Ladung transportieren kann. @Drechsle: Vielleicht kannst Du mal in Deinem Fahrzeugschein das offizielle Leergewicht nachsehen. Wenn dann noch jemand mit Benzinmotor nachsieht wissen wir mehr. Beim Caddy wird von VW für jeden Motor ein anderes Leergewicht und ein anderes zulässiges Gesamtgewicht angegeben. Das ist für die Besitzer von Fahrzeugen mit größeren Motoren von Vorteil. Leuchtet auch ein, dass ein stärkerer Motor mehr bewegen kann. Warum Opel das nicht macht ? Mit dem Leergewicht habe ich einen Fehler gemacht. Die Anhängelast hängt nur bei ungebremsten Anhängern vom Leergewicht ab. Dann ist es aber nur die hälfte von (Leergewicht + 75KG). Bei gebremsten Anhängern darf der Anhänger nicht schwerer sein als des zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges. Die Ausnahmen habe ich nicht nachgesehen. Denke das trifft für den Combo nicht zu. Die Sache mit dem Leergewicht hängt am bei mir Führerschein. Ich habe nur den neuen EU Führerschen Klasse B. Damit darf man eben nur Anhänger fahren die leichter sind als das Leergewicht des Zugfahrzeuges. Mit dem alten Führerschein oder dem Anhängerschein BE geht es doch. [/QUOTE]
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