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<blockquote data-quote="Kaeptnfiat" data-source="post: 22760" data-attributes="member: 867"><p>Hi,</p><p></p><p>Ein- und Umbauten veraendern erstmal nicht die Fahrzeugart.</p><p>Erst, wenn Du den TUEV-Pruefer ueberzeugen kannst, dass Du ein </p><p>Wohnmobil hast, und er die Eintragung in den Papieren vornimmt,</p><p>aendert sich (evtl.) Steuer, Versicherung und evtl. einiges im Verkehrsrecht.</p><p></p><p>Frag mal den TUEV, da gibts, denke ich, ein Merkblatt zum Umbau.</p><p>Soweit ich weiss, muss neuerdings eine Stehhoehe von 1,70 m erreicht werden - also nur mit zusaetzlichem Hub/Hochdach moeglich.</p><p>Ausserdem musst Du die Kiste nach dem Umbau wiegen und eintragen lassen - oder alles muss quasi ohne Werklzeug leicht umbaubar sein, aber dann bleibt alles beim alten (Pkw oder Lkw).</p><p></p><p>Maut gilt in D nur fuer Lkw ab 12 Tonnen (oder?).</p><p></p><p>MfG</p><p>Thomas</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Kaeptnfiat, post: 22760, member: 867"] Hi, Ein- und Umbauten veraendern erstmal nicht die Fahrzeugart. Erst, wenn Du den TUEV-Pruefer ueberzeugen kannst, dass Du ein Wohnmobil hast, und er die Eintragung in den Papieren vornimmt, aendert sich (evtl.) Steuer, Versicherung und evtl. einiges im Verkehrsrecht. Frag mal den TUEV, da gibts, denke ich, ein Merkblatt zum Umbau. Soweit ich weiss, muss neuerdings eine Stehhoehe von 1,70 m erreicht werden - also nur mit zusaetzlichem Hub/Hochdach moeglich. Ausserdem musst Du die Kiste nach dem Umbau wiegen und eintragen lassen - oder alles muss quasi ohne Werklzeug leicht umbaubar sein, aber dann bleibt alles beim alten (Pkw oder Lkw). Maut gilt in D nur fuer Lkw ab 12 Tonnen (oder?). MfG Thomas [/QUOTE]
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