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<blockquote data-quote="kiwiaddiction" data-source="post: 88679"><p>Ja...</p><p>Wenns ich recht weiß,darf der Verkäufer dem Käufer vorschreiben, dass die Nachbesserung bei Sachmängeln beim Ihm erfolgen muss. Ist ja irgendwie auch logisch... Sonst wär dem Betrug ja Tür und Tor geöffnet.</p><p>Falls das Fahrzeug eine Anschlussgarantie hat, erlischt die auf jeden Fall, wenn Wartung oder Reparatur in einer Nicht-Vertragswerkstatt erfolgt. </p><p>Denn alles über zwei Jahre ist ohnehin eine freiwillige Leistung des Herstellers, für die er die Bedingungen festlegen darf.</p><p>Eine juristische Streiterei ergäbe sich, wenn ein Defekt auftritt, der nichts mit den Bremsen zu tun hat. Motorschaden bei 60 000 z.B. </p><p>Da hilft nur ein Blick ins Kleingedruckte des Kauf- bzw. Garantievertrages. MFG</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="kiwiaddiction, post: 88679"] Ja... Wenns ich recht weiß,darf der Verkäufer dem Käufer vorschreiben, dass die Nachbesserung bei Sachmängeln beim Ihm erfolgen muss. Ist ja irgendwie auch logisch... Sonst wär dem Betrug ja Tür und Tor geöffnet. Falls das Fahrzeug eine Anschlussgarantie hat, erlischt die auf jeden Fall, wenn Wartung oder Reparatur in einer Nicht-Vertragswerkstatt erfolgt. Denn alles über zwei Jahre ist ohnehin eine freiwillige Leistung des Herstellers, für die er die Bedingungen festlegen darf. Eine juristische Streiterei ergäbe sich, wenn ein Defekt auftritt, der nichts mit den Bremsen zu tun hat. Motorschaden bei 60 000 z.B. Da hilft nur ein Blick ins Kleingedruckte des Kauf- bzw. Garantievertrages. MFG [/QUOTE]
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