Abnehmbare Anhängerkupplung

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Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Das Thema hatten wir ja schon einmal kurz angesprochen und da ich heute wieder eine Story gehört habe, will ich noch mal was dazu posten.

Es ist definitiv so, dass wenn ich eine abnehmbare Anhängerkupplung benutze und diese nicht abnehme, obwohl ich keinen Anhänger ziehe
UND mir dann jemand rauf fährt, kann es sehr gut sein, dass ich eine Mitschuld bekomme und mich an den Kosten beteiligen muß.

Denn dadurch, dass ich die Kupplung dran gelassen habe, ist der Schaden am anderen Fahrzeug höher ausgefallen..... :?

Irgendwie logisch.... aber dann doch wieder komisch :eek:

Zum Glück haben wir eine "normale" Kupplung. Die kann man nicht abbauen und ist eine gute "Einparkhilfe" :D
 
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Anonymous

Guest
Gut zu wissen
wollen uns nämlich auch eine AHK hin machen und zwar eine abnehmbare. Villeicht aber auch eine feste leider weiß ich nicht wie es dann mit denn Parksensoren ist ob dieser die AHK mit rechnet oder nicht??
Hat villeicht einer Erfahrung damit??

gruß Wasserratte
 
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Anonymous

Guest
Wasserratte schrieb:
weiß ich nicht wie es dann mit denn Parksensoren ist ob dieser die AHK mit rechnet oder nicht??
Hat villeicht einer Erfahrung damit??

gruß Wasserratte

meines Wissens nach wird das nicht "mitgerechnet" das musst Du schon selber tun. Einfach die 10-15cm mit einkalkulieren!! Zudem mußt Du eine Anlage mit 4 Sensoren nehmen. Bei denen mit nur 3 Sensoren wird der Kupplungshaken als Hindernis interpretiert!!

LG

Werner
 
Thema: Abnehmbare Anhängerkupplung
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