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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 7983"><p>Richtig - mit Kupplung kann es sogar billiger für die Versicherung werden - wenn mir einer hinten drauf fährt (Parkplatzrempler) dann muss der, bzw. dessen Versicherung, meinen Schaden bezahlen. Da ist meist kaum was dran, zumindest weniger, als wenn kein Haken dran wäre. Selbst eine neue Kupplung ist preiswerter für die Versicherung als eine Stossstange mit Lackarbeiten.... das der Schaden am verursachenden Fahrzeug - welches ja den Fehler gemacht hat - durch den Haken größer ist, kann man dem "unschuldigen " Fahrer nicht anlasten. Zumindest gibt es hier keine Rechtssicherheit/Urteil/Gesetzestext.</p><p>Ich denke mal, das hier viel verwechselt wird mit der Auflage die Kupplung zu demontieren, weil dadurch das Kennzeichen verdeckt wird. Das kommt bei einigen Fahrzeugen vor - aber hier wird die Abnahmepflicht auch verbindlich in die Kfz-Papiere eingetragen. Es gibt sogar Geländefahrzeuge, da geht bei aufgesteckter AHK die hintere Türe nich mehr auf <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/ayes.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":rund:" title="rund :rund:" data-shortname=":rund:" /> Sachen gibts.....</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 7983"] Richtig - mit Kupplung kann es sogar billiger für die Versicherung werden - wenn mir einer hinten drauf fährt (Parkplatzrempler) dann muss der, bzw. dessen Versicherung, meinen Schaden bezahlen. Da ist meist kaum was dran, zumindest weniger, als wenn kein Haken dran wäre. Selbst eine neue Kupplung ist preiswerter für die Versicherung als eine Stossstange mit Lackarbeiten.... das der Schaden am verursachenden Fahrzeug - welches ja den Fehler gemacht hat - durch den Haken größer ist, kann man dem "unschuldigen " Fahrer nicht anlasten. Zumindest gibt es hier keine Rechtssicherheit/Urteil/Gesetzestext. Ich denke mal, das hier viel verwechselt wird mit der Auflage die Kupplung zu demontieren, weil dadurch das Kennzeichen verdeckt wird. Das kommt bei einigen Fahrzeugen vor - aber hier wird die Abnahmepflicht auch verbindlich in die Kfz-Papiere eingetragen. Es gibt sogar Geländefahrzeuge, da geht bei aufgesteckter AHK die hintere Türe nich mehr auf :rund: Sachen gibts..... [/QUOTE]
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