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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 7982"><p>Hallo!</p><p>Die Antwort vom ADAC ist da und, welche Überraschung, es ist der gleiche Wortlaut, den Werner schon gepostet hat.</p><p>Ich glaube, dass brauche ich dann nicht noch mal zu posten.</p><p></p><p>Bei nicht namentlich genannten "Verkehrsrechtexperten" ist immer Vorsicht geboten. So lange niemand dazu stehen muss kann ich ja behaupten was ich will. Auch ich habe bei meinen Recherschen kein Urteil gefunden das einem Autofahrer mit abnehmbarer Anhängerkupplung, eine Teilschuld zugesprochen hat weil er diese nicht abgenommen hat. </p><p>Ich denke es ist auch sehr schwehr nachzuweisen dass der Unfall mit abgenommener Kupplung einen geringeren Schadensverlauf genommen hätte.</p><p></p><p>mfg</p><p></p><p>Georg</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 7982"] Hallo! Die Antwort vom ADAC ist da und, welche Überraschung, es ist der gleiche Wortlaut, den Werner schon gepostet hat. Ich glaube, dass brauche ich dann nicht noch mal zu posten. Bei nicht namentlich genannten "Verkehrsrechtexperten" ist immer Vorsicht geboten. So lange niemand dazu stehen muss kann ich ja behaupten was ich will. Auch ich habe bei meinen Recherschen kein Urteil gefunden das einem Autofahrer mit abnehmbarer Anhängerkupplung, eine Teilschuld zugesprochen hat weil er diese nicht abgenommen hat. Ich denke es ist auch sehr schwehr nachzuweisen dass der Unfall mit abgenommener Kupplung einen geringeren Schadensverlauf genommen hätte. mfg Georg [/QUOTE]
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