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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 7981"><p>na - so viele wird es nicht geben, ich suche seit gestern auch schon überall - finde aber nix...</p><p></p><p>auch die Aussage "wird es wohl eine Teilschuld geben" ist ja oberfaul - gibt es nun eine Teilschuld oder nicht?? Das sollte doch wohl klar geregelt sein - wenns nirgendwo einen Gesetzestext gibt - dann gibt es wohl auch keine Teilschuld - aber probieren kann man das ja mal......</p><p>Ich bin mir noch nicht mal sicher, das bei jedem Auffahrunfall festgestellt wird, ob das überhaupt ne abnehmbare Kupplung ist oder nicht....</p><p></p><p>aber egal - ich bin froh, das meine "starr" ist. Ich brauche sie fast täglich und man darf auch nicht vergessen, das bei hoher Last und häufigem Gebrauch die Mechanik der abnehmbaren Kupplung sehr schnell überfordert ist. Selbst Westfalia hatte Probleme damit. Das muss alles pingelig sauber und stets gut gefettet werden.....sollte man auch bedenken..</p><p></p><p>LG</p><p></p><p>Werner</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 7981"] na - so viele wird es nicht geben, ich suche seit gestern auch schon überall - finde aber nix... auch die Aussage "wird es wohl eine Teilschuld geben" ist ja oberfaul - gibt es nun eine Teilschuld oder nicht?? Das sollte doch wohl klar geregelt sein - wenns nirgendwo einen Gesetzestext gibt - dann gibt es wohl auch keine Teilschuld - aber probieren kann man das ja mal...... Ich bin mir noch nicht mal sicher, das bei jedem Auffahrunfall festgestellt wird, ob das überhaupt ne abnehmbare Kupplung ist oder nicht.... aber egal - ich bin froh, das meine "starr" ist. Ich brauche sie fast täglich und man darf auch nicht vergessen, das bei hoher Last und häufigem Gebrauch die Mechanik der abnehmbaren Kupplung sehr schnell überfordert ist. Selbst Westfalia hatte Probleme damit. Das muss alles pingelig sauber und stets gut gefettet werden.....sollte man auch bedenken.. LG Werner [/QUOTE]
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