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<blockquote data-quote="Big-Friedrich" data-source="post: 7968" data-attributes="member: 2"><p>Hier schon mal eine Auskunft eines Experten in Sachen Verkehrsrecht. Ich suche aber weiter nach Urteilen...</p><p></p><p><em>Guten Tag Herr Friedrich !</em></p><p><em>Generell darf eine abnehmbare Anhängerkupplung</em></p><p><em>nur am Fahrzeug sein, falls auch tatsächlich gerade</em></p><p><em>ein Anhänger gezogen wird.</em></p><p><em>Fährt z.B. jemand auf Ihren Wagen auf, ist die Schuld-</em></p><p><em>Frage eigendlich klar (der "aufgefahrene" zahlt ) ...</em></p><p><em>falls Sie in diesem Fall jedoch ihre abnehmbare</em></p><p><em>Anhängerkupplung ohne Anhänger an Ihrem PKW</em></p><p><em>befestigt haben wird es wohl eine Teilschuld geben.</em></p><p><em>Hier gibt es viele Vergleichbare Urteile und bislang</em></p><p><em>hat sich meines Wissens noch jede Versicherung damit</em></p><p><em>durchgesetzt (zumindest gabs immer eine Teilschuld ).</em></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Big-Friedrich, post: 7968, member: 2"] Hier schon mal eine Auskunft eines Experten in Sachen Verkehrsrecht. Ich suche aber weiter nach Urteilen... [i]Guten Tag Herr Friedrich ! Generell darf eine abnehmbare Anhängerkupplung nur am Fahrzeug sein, falls auch tatsächlich gerade ein Anhänger gezogen wird. Fährt z.B. jemand auf Ihren Wagen auf, ist die Schuld- Frage eigendlich klar (der "aufgefahrene" zahlt ) ... falls Sie in diesem Fall jedoch ihre abnehmbare Anhängerkupplung ohne Anhänger an Ihrem PKW befestigt haben wird es wohl eine Teilschuld geben. Hier gibt es viele Vergleichbare Urteile und bislang hat sich meines Wissens noch jede Versicherung damit durchgesetzt (zumindest gabs immer eine Teilschuld ).[/i] [/QUOTE]
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