Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Online
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Foren
---> Auto / Verkehr
Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung
Abnehmbare AHK
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 7960"><p>in einem anderen Forum hat schon einer den ADAC befragt...(google sei dank)</p><p></p><p>hier die Antwort: </p><p></p><p>...</p><p></p><p>vielen Dank für Ihre Anfrage.</p><p></p><p>Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw</p><p>mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne</p><p>Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden</p><p>Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare</p><p>Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei</p><p>Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.</p><p></p><p>Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine</p><p>vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden</p><p>entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher</p><p>nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die</p><p>abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des</p><p>Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige</p><p>Urteile bislang nicht vor.</p><p></p><p>Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und</p><p>verbleiben</p><p></p><p>mit freundlichen Grüßen</p><p></p><p>Kai Thiele</p><p>Juristische Zentrale - RechtsService</p><p>ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München</p><p></p><p></p><p>... mal sehn, was sie Dir antworten - bin gespannt...</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 7960"] in einem anderen Forum hat schon einer den ADAC befragt...(google sei dank) hier die Antwort: ... vielen Dank für Ihre Anfrage. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist. Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige Urteile bislang nicht vor. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen Kai Thiele Juristische Zentrale - RechtsService ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München ... mal sehn, was sie Dir antworten - bin gespannt... [/QUOTE]
Zitate einfügen…
Authentifizierung
Antworten
Foren
---> Auto / Verkehr
Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung
Abnehmbare AHK
Oben