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Nissan NV200
ABE: Wofür? Woher? Warum?
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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 93266" data-attributes="member: 4310"><p><strong>Re: ABE aberkannt..?</strong></p><p></p><p>Da ja nun die Windabweiser im Zubehörvertrieb von Nissan selbst ne ABE vorzuweisen haben, aber am gleichen Fahrzeug sitzen, was laut erster Aussage von 3. Anbietern auf Grund seiner A-Säulengeometrieb keine ABE zu lassen würde, werf ich an dieser Stelle mal die Dumme Frage in den Raum:</p><p></p><p>Was bedeutet es für mich als Fahrzeugführer, wenn eine ABE ( z.B. wg Tippfehler oder Erschleichung..) widerrufen wird? Gilt also eine ABE grundsätzlich in der Form, wie sie beim Produkt beigefügt war oder in der Form, wie sie ggf. in einer aktuellen Fassung irgendwo hinterlegt wird? Oder anders gefragt: Verliert ein Teil seine ABE.. muss es dann wieder abgebaut werden?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 93266, member: 4310"] [b]Re: ABE aberkannt..?[/b] Da ja nun die Windabweiser im Zubehörvertrieb von Nissan selbst ne ABE vorzuweisen haben, aber am gleichen Fahrzeug sitzen, was laut erster Aussage von 3. Anbietern auf Grund seiner A-Säulengeometrieb keine ABE zu lassen würde, werf ich an dieser Stelle mal die Dumme Frage in den Raum: Was bedeutet es für mich als Fahrzeugführer, wenn eine ABE ( z.B. wg Tippfehler oder Erschleichung..) widerrufen wird? Gilt also eine ABE grundsätzlich in der Form, wie sie beim Produkt beigefügt war oder in der Form, wie sie ggf. in einer aktuellen Fassung irgendwo hinterlegt wird? Oder anders gefragt: Verliert ein Teil seine ABE.. muss es dann wieder abgebaut werden? [/QUOTE]
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