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<blockquote data-quote="zooom" data-source="post: 92034" data-attributes="member: 848"><p>Tachoangleich ist jedenfalls möglich, da war doch kürzlich Jemand, der 215/45R17 hat eintragen lassen mit Tachoangleich.</p><p>Tachoangleich ist nur nötig, wenn Abrollumfang > 2% des Serienumfangs oder < 7% ist. 205/45R17 gehen ohne Tachoangleich.</p><p>Die Firma, die ggf. den Tacho angleicht, erstellt darüber eine Bescheinigung, die dürfen das meist, weil die auch Fahrtenschreiber etc. einbauen.</p><p>Dann zum anerkannten Prüfdienst, im Zweifel TÜV, der schaut dann, ob Freigängigkeit, Radabdeckung und Tragfähigkeit reichen.</p><p>Wann ein Abgasgutachten gemacht werden muß wg. der veränderten Übersetzunhgsverhältnisse, weiß ich nicht genau, mir schwirrt da so was von > 7% des Serienabrollumfangs im Kopf rum, aber ohne Gewähr.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="zooom, post: 92034, member: 848"] Tachoangleich ist jedenfalls möglich, da war doch kürzlich Jemand, der 215/45R17 hat eintragen lassen mit Tachoangleich. Tachoangleich ist nur nötig, wenn Abrollumfang > 2% des Serienumfangs oder < 7% ist. 205/45R17 gehen ohne Tachoangleich. Die Firma, die ggf. den Tacho angleicht, erstellt darüber eine Bescheinigung, die dürfen das meist, weil die auch Fahrtenschreiber etc. einbauen. Dann zum anerkannten Prüfdienst, im Zweifel TÜV, der schaut dann, ob Freigängigkeit, Radabdeckung und Tragfähigkeit reichen. Wann ein Abgasgutachten gemacht werden muß wg. der veränderten Übersetzunhgsverhältnisse, weiß ich nicht genau, mir schwirrt da so was von > 7% des Serienabrollumfangs im Kopf rum, aber ohne Gewähr. [/QUOTE]
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