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ABE: Wofür? Woher? Warum?
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<blockquote data-quote="zooom" data-source="post: 92009" data-attributes="member: 848"><p>Also das ist ein sehr weites Feld, die ABE ist einen nationale Zulassungserleichterung, ein e- Prüfzeichen ist das Gleiche sozusagen auf europ. Gebiet.</p><p>ECE Zulassungen erhalten nur Homologationsinhaber, meist also die Fahrzeughersteller selbst, die ECE Richtlinien sind jedoch bindend auch für Fremdanbieter, z.B. Drehkonsolenhersteller.</p><p>Bei manchen nach ECE Standard geprüften Teilen ist sogar die Eintragungspflicht umstritten, aber sicher ist sicher.</p><p>Eine ABE bedeutet nicht die Befreiung von der Eintragungspflicht, diese liegt nur dann vor, wenn keine Veränderungen am Fahrzeug nötig sind, die Reifengröße bereits in den Fahrzeughomologationen drin steht, oder es eine Freigabe des Herstellers / Importeurs gibt. Also auch Räder mit 17" für den Evalia können an sich eine ABE haben, müssen aber eingetragen werden, weil die Reifengröße nicht homologiert ist.</p><p>Eintragungsfrei sind Teile mit e -Prüfzeichen (AHK, Standheizung) oder bauartgeprüfte Teile, z.b. Leuchten und Leuchtmittel mit entsprechenden Prüfzeichen.</p><p>Keinerlei Vorschrift gibt es für Campingeinbauten, hier gilt Ladungssicherung, auch Dachträger und Autodachzelte sind frei, weil Ladung, wenn die zulässigen Dachlasten eingehalten werden.</p><p>Völlig Banane ist dem Gesetzgeber, was Du an Deiner Fahrzeugelektrik machst, als Privatmann kannste tun, wozu Du lustig bist, solange nicht Zulassungsteile verändert werden (z.B. Seitenairbags abklemmen), Profis müssen die entsprechenden VDE Vorschriften einhalten, auch die Installation einer Gasanlage SOLL nach den Arbeitsblättern der G607 erfolgen, aber das ist kein Gesetz, noch nicht mal Vorschrift, für den Profi jedoch wichtige Richtschnur für sein Tun, wenn es mal zu Auseinandersetzungen kommt. Gastanks und Flaschen unterliegen allerdings der Druckbehälterverordnung, die MÜSSEN eingehalten und ggf. turnusgemäß geprüft werden.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="zooom, post: 92009, member: 848"] Also das ist ein sehr weites Feld, die ABE ist einen nationale Zulassungserleichterung, ein e- Prüfzeichen ist das Gleiche sozusagen auf europ. Gebiet. ECE Zulassungen erhalten nur Homologationsinhaber, meist also die Fahrzeughersteller selbst, die ECE Richtlinien sind jedoch bindend auch für Fremdanbieter, z.B. Drehkonsolenhersteller. Bei manchen nach ECE Standard geprüften Teilen ist sogar die Eintragungspflicht umstritten, aber sicher ist sicher. Eine ABE bedeutet nicht die Befreiung von der Eintragungspflicht, diese liegt nur dann vor, wenn keine Veränderungen am Fahrzeug nötig sind, die Reifengröße bereits in den Fahrzeughomologationen drin steht, oder es eine Freigabe des Herstellers / Importeurs gibt. Also auch Räder mit 17" für den Evalia können an sich eine ABE haben, müssen aber eingetragen werden, weil die Reifengröße nicht homologiert ist. Eintragungsfrei sind Teile mit e -Prüfzeichen (AHK, Standheizung) oder bauartgeprüfte Teile, z.b. Leuchten und Leuchtmittel mit entsprechenden Prüfzeichen. Keinerlei Vorschrift gibt es für Campingeinbauten, hier gilt Ladungssicherung, auch Dachträger und Autodachzelte sind frei, weil Ladung, wenn die zulässigen Dachlasten eingehalten werden. Völlig Banane ist dem Gesetzgeber, was Du an Deiner Fahrzeugelektrik machst, als Privatmann kannste tun, wozu Du lustig bist, solange nicht Zulassungsteile verändert werden (z.B. Seitenairbags abklemmen), Profis müssen die entsprechenden VDE Vorschriften einhalten, auch die Installation einer Gasanlage SOLL nach den Arbeitsblättern der G607 erfolgen, aber das ist kein Gesetz, noch nicht mal Vorschrift, für den Profi jedoch wichtige Richtschnur für sein Tun, wenn es mal zu Auseinandersetzungen kommt. Gastanks und Flaschen unterliegen allerdings der Druckbehälterverordnung, die MÜSSEN eingehalten und ggf. turnusgemäß geprüft werden. [/QUOTE]
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